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Die Behörde hat einen Fragen-Antwort-Katalog zum Mieterstromzuschlag veröffentlicht.
Als „Hinweis zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung“ ist das zwölfseitige Papier der Bundesnetzagentur beschrieben. Es diene den betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe, „um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern“, heißt es dazu aus Bonn. Der Hinweis schildert die Mieterstom-Förderung na
Donnerstag, 21.12.2017, 12:57 Uhr
Stefan Sagmeister
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