Bild: Bundesnetzsagentur
Die Bundesnetzagentur hat in einem aktuellen Beschluss die dezentrale Stromversorgung aus Blockheizkraftwerken gestärkt.
Eine Reihenhaussiedlung kann auch dann über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt an des öffentliche Stromnetz angeschlossen und als so genannte Kundenanlage mit Strom aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) beliefert werden, wenn die Häuser auf unterschiedlichen Seiten einer Straße stehen. Auf diesen Beschluss der Bundesnetzagentur macht Rechtsanwalt Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günthe
Freitag, 11.08.2017, 14:39 Uhr
Peter Focht
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