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Energie & Management > Kernkraft - BUND klagt gegen Ausbau der Brennelementefabrik Lingen
Quelle: Shutterstock / hxdyl
Kernkraft

BUND klagt gegen Ausbau der Brennelementefabrik Lingen

Der BUND Niedersachsen geht gerichtlich gegen die Genehmigung zur Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen vor. Kritik richtet sich vor allem gegen die Zusammenarbeit mit Rosatom.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Niedersachsen hat am 10. September Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Damit geht der Umweltverband gegen die Genehmigung zur Erweiterung der Brennelementefabrik im emsländischen Lingen vor. Unterstützt wird die Klage von der Anti-Atom-Organisation „.ausgestrahlt“.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Zusammenarbeit des französischen Anlagenbetreibers ANF mit dem russischen Staatskonzern Rosatom. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt sieht darin sicherheits- und außenpolitische Risiken. „Atomare Infrastruktur in Deutschland darf nicht zum Einfallstor für russische Staatsinteressen werden“, erklärte Bandt. Nach Angaben des Verbandes sollen sowohl in der Fertigung als auch bei Teilen der Qualitätskontrolle von Rosatom gelieferte Maschinen eingesetzt werden.

Der BUND kritisiert zudem das Genehmigungsverfahren. Nach Auffassung der Landesvorsitzenden in Niedersachsen, Susanne Gerstner, entspricht die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Vorprüfung sei lückenhaft gewesen und habe auf veralteten Unterlagen basiert. Zudem sei die Beteiligung Rosatoms in den Antragsunterlagen nicht vollständig offengelegt worden. „Damit hat der französische Betreiber der Brennelementefabrik ANF aus Sicht des BUND gegen geltendes Recht verstoßen und der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten“, sagte Gerstner.

Auch die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen reichen den klagenden Organisationen nicht aus. Bettina Ackermann, Referentin für Atompolitik von Ausgestrahlt, verwies auf aus ihrer Sicht bestehende Risiken bis hin zu Spionage und Sabotage: „Wie sollen Auflagen Sicherheitsbedenken ausräumen, wenn der Partner selbst das Problem ist?“ Die Kläger fordern Landes- und Bundesregierung auf, die Genehmigung zu widerrufen.
 
Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums
 
Das niedersächsische Umweltministerium hatte den atomrechtlichen Antrag der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), die zum französischen Framatome-Konzern gehört, genehmigt, im Brennelementwerk Lingen künftig auch Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart (VVER) herzustellen. Die Genehmigung steht unter umfangreichen Auflagen und betrifft die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom beziehungsweise dessen Tochter TVEL.

Ein ursprünglich in Deutschland geplantes Gemeinschaftsunternehmen mit der Rosatom-Tochter für die Lizenzfertigung von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart wurde nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht realisiert. Stattdessen gründeten Framatome und TVEL ein Joint Venture in Frankreich. In dessen Auftrag soll nun die Fertigung in Lingen erfolgen.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hatte in einer Mitteilung im Juli dieses Jahres betont, atomrechtliche Entscheidungen seien nach Recht und Gesetz zu treffen. Lägen die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen vor und könnten verbleibende Risiken durch geeignete Maßnahmen und Auflagen ausreichend begrenzt werden, müsse die Genehmigung erteilt werden. Sollten sich künftig neue Erkenntnisse zu Risiken oder eine veränderte Sicherheitslage ergeben, könne die Genehmigungsbehörde mit weiteren Auflagen reagieren.

Die Genehmigung enthält zahlreiche Sicherheitsauflagen. So dürfen Mitarbeiter von Rosatom oder TVEL die Anlage grundsätzlich nicht betreten. Ausnahmen sind nur nach einer besonderen Zuverlässigkeitsprüfung, im Vier-Augen-Prinzip und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Zudem werden ein Zugriff russischer Beschäftigter auf IT-Systeme ausgeschlossen, die Trennung der IT-Infrastruktur vorgeschrieben sowie zusätzliche Prüfungen von Hard- und Software verlangt. Auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz gehört zu den Auflagen.

Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums kann das Atomrecht eine Kooperation mit Rosatom nicht grundsätzlich untersagen. Hierfür wären vielmehr EU-weite Sanktionen gegen den Nuklearsektor erforderlich. Für solche Sanktionen gebe es bislang keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten.

In einem vom BMUKN beauftragten Gutachten kam Gerhard Roller, Professor für Öffentliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences, zu dem Ergebnis, dass Belange der inneren und äußeren Sicherheit grundsätzlich in die Entscheidung der Landesregierung einbezogen werden können. Zugleich empfiehlt er, zunächst zu prüfen, ob mögliche Risiken durch geeignete Nebenbestimmungen ausreichend begrenzt werden können, bevor eine Genehmigung versagt wird. (fw)

Freitag, 11.09.2026, 15:02 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Kernkraft - BUND klagt gegen Ausbau der Brennelementefabrik Lingen
Quelle: Shutterstock / hxdyl
Kernkraft
BUND klagt gegen Ausbau der Brennelementefabrik Lingen
Der BUND Niedersachsen geht gerichtlich gegen die Genehmigung zur Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen vor. Kritik richtet sich vor allem gegen die Zusammenarbeit mit Rosatom.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Niedersachsen hat am 10. September Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Damit geht der Umweltverband gegen die Genehmigung zur Erweiterung der Brennelementefabrik im emsländischen Lingen vor. Unterstützt wird die Klage von der Anti-Atom-Organisation „.ausgestrahlt“.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Zusammenarbeit des französischen Anlagenbetreibers ANF mit dem russischen Staatskonzern Rosatom. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt sieht darin sicherheits- und außenpolitische Risiken. „Atomare Infrastruktur in Deutschland darf nicht zum Einfallstor für russische Staatsinteressen werden“, erklärte Bandt. Nach Angaben des Verbandes sollen sowohl in der Fertigung als auch bei Teilen der Qualitätskontrolle von Rosatom gelieferte Maschinen eingesetzt werden.

Der BUND kritisiert zudem das Genehmigungsverfahren. Nach Auffassung der Landesvorsitzenden in Niedersachsen, Susanne Gerstner, entspricht die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Vorprüfung sei lückenhaft gewesen und habe auf veralteten Unterlagen basiert. Zudem sei die Beteiligung Rosatoms in den Antragsunterlagen nicht vollständig offengelegt worden. „Damit hat der französische Betreiber der Brennelementefabrik ANF aus Sicht des BUND gegen geltendes Recht verstoßen und der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten“, sagte Gerstner.

Auch die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen reichen den klagenden Organisationen nicht aus. Bettina Ackermann, Referentin für Atompolitik von Ausgestrahlt, verwies auf aus ihrer Sicht bestehende Risiken bis hin zu Spionage und Sabotage: „Wie sollen Auflagen Sicherheitsbedenken ausräumen, wenn der Partner selbst das Problem ist?“ Die Kläger fordern Landes- und Bundesregierung auf, die Genehmigung zu widerrufen.
 
Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums
 
Das niedersächsische Umweltministerium hatte den atomrechtlichen Antrag der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), die zum französischen Framatome-Konzern gehört, genehmigt, im Brennelementwerk Lingen künftig auch Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart (VVER) herzustellen. Die Genehmigung steht unter umfangreichen Auflagen und betrifft die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom beziehungsweise dessen Tochter TVEL.

Ein ursprünglich in Deutschland geplantes Gemeinschaftsunternehmen mit der Rosatom-Tochter für die Lizenzfertigung von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart wurde nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht realisiert. Stattdessen gründeten Framatome und TVEL ein Joint Venture in Frankreich. In dessen Auftrag soll nun die Fertigung in Lingen erfolgen.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hatte in einer Mitteilung im Juli dieses Jahres betont, atomrechtliche Entscheidungen seien nach Recht und Gesetz zu treffen. Lägen die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen vor und könnten verbleibende Risiken durch geeignete Maßnahmen und Auflagen ausreichend begrenzt werden, müsse die Genehmigung erteilt werden. Sollten sich künftig neue Erkenntnisse zu Risiken oder eine veränderte Sicherheitslage ergeben, könne die Genehmigungsbehörde mit weiteren Auflagen reagieren.

Die Genehmigung enthält zahlreiche Sicherheitsauflagen. So dürfen Mitarbeiter von Rosatom oder TVEL die Anlage grundsätzlich nicht betreten. Ausnahmen sind nur nach einer besonderen Zuverlässigkeitsprüfung, im Vier-Augen-Prinzip und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Zudem werden ein Zugriff russischer Beschäftigter auf IT-Systeme ausgeschlossen, die Trennung der IT-Infrastruktur vorgeschrieben sowie zusätzliche Prüfungen von Hard- und Software verlangt. Auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz gehört zu den Auflagen.

Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums kann das Atomrecht eine Kooperation mit Rosatom nicht grundsätzlich untersagen. Hierfür wären vielmehr EU-weite Sanktionen gegen den Nuklearsektor erforderlich. Für solche Sanktionen gebe es bislang keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten.

In einem vom BMUKN beauftragten Gutachten kam Gerhard Roller, Professor für Öffentliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences, zu dem Ergebnis, dass Belange der inneren und äußeren Sicherheit grundsätzlich in die Entscheidung der Landesregierung einbezogen werden können. Zugleich empfiehlt er, zunächst zu prüfen, ob mögliche Risiken durch geeignete Nebenbestimmungen ausreichend begrenzt werden können, bevor eine Genehmigung versagt wird. (fw)

Freitag, 11.09.2026, 15:02 Uhr
Fritz Wilhelm

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