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Energie & Management > Stromnetz - Bioenergie bleibt nur Randthema im Netzentwicklungsplan
Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
Stromnetz

Bioenergie bleibt nur Randthema im Netzentwicklungsplan

Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert den Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom. Demnach unterschätzen die Netzbetreiber die Rolle der Bioenergie trotz neuer gesetzlicher Vorgaben.
Am 14. Januar 2026 endete die Stellungnahmefrist zum Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037. Aus Sicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) verfehlt der Entwurf erneut die tatsächliche energiepolitische Entwicklung. Die Bioenergie drohe weiter aus der langfristigen Netzplanung herauszufallen, obwohl sich die regulatorischen Rahmenbedingungen zuletzt deutlich verändert hätten.

Die Leiterin des HBB, Sandra Rostek, kritisiert insbesondere die Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber. Diese hielten auch nach gesetzlichen Anpassungen an bisherigen Szenarien fest. Laut Rostek zeige die Vorgehensweise, „wie weit sich die Netzplanung bereits von der Realität entfernt hat“. Die Netzbetreiber würden der Bioenergie im Stromsektor weiterhin kaum eine Zukunft zuschreiben.

Bioenergie für Strom und Wärme

Nach Angaben der im HBB zusammengeschlossenen Verbände bietet allein das sogenannte Biomassepaket 1.0 die Möglichkeit, tausenden bestehenden Anlagen eine langfristige Perspektive im Strommarkt zu eröffnen. Bundestag, Bundesrat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hätten sich mit der Verabschiedung des Pakets ausdrücklich für Bioenergie als flexible Option im Stromsystem ausgesprochen. Zudem könnten moderne Biogasanlagen laut HBB wettbewerbsfähige Gebote im Rahmen der Kraftwerkstrategie abgeben, sofern ihre erneuerbare Eigenschaft angemessen berücksichtigt werde.

Darüber hinaus verweist das Hauptstadtbüro Bioenergie auf die kommunale Wärmeplanung. Bestehende Wärmenetze sowie Netze in Planung würden auch über das Jahr 2045 hinaus Wärme und Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Biomethan und Holzenergie liefern. Dezentrale Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke seien in regionale Stoffkreisläufe eingebunden und spielten eine zentrale Rolle für lokale Wertschöpfung.

Szenariorahmen anpassen

Kritik übt das HBB auch an der grundsätzlichen Einordnung der Bioenergie im NEP-Entwurf. Bereits im einleitenden Teil werde Bioenergie nur „in begrenztem Umfang“ neben erneuerbar erzeugtem Strom erwähnt. Nach Auffassung des HBB wirft dies Zweifel an der Neutralität der zugrunde gelegten Annahmen auf. Die Organisation erneuert daher ihre bereits zuvor geäußerte Kritik am Szenariorahmen, der die Grundlage für den Netzentwicklungsplan bildet.

Besonders deutlich werde die Differenz bei den Prognosen zur Stromerzeugung aus Biomasse. Im Entwurf gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass die jährliche Strommenge aus Biomasse bis 2045 von derzeit rund 46 Milliarden kWh netto auf 9 Milliarden kWh sinkt. Diese Annahme hält das HBB für nicht nachvollziehbar.

Eine Flexibilisierung bestehender Bioenergieanlagen sei deutlich günstiger und schneller umsetzbar als der Neubau von Wasserstoffkraftwerken. Zudem werde im Szenario nicht berücksichtigt, dass erneuerbare Leistung zugunsten neuer Gaskraftwerke zurückgebaut werden solle.

Dezentrale KWK einbeziehen

Aus technischer, wirtschaftlicher sowie umwelt- und klimapolitischer Sicht eigneten sich viele Biomassesortimente laut HBB besonders für den Einsatz in dezentralen KWK-Anlagen. Stromerzeugung aus Biomasse und die stoffliche Nutzung von biogenem CO2 ergänzten einander. Vor diesem Hintergrund plädiert das Hauptstadtbüro Bioenergie dafür, zumindest in einem Szenario von einer langfristig stabilen Stromerzeugung aus Biomasse auf dem heutigen Niveau auszugehen.

Zusätzliche Argumente sieht das HBB in den jüngsten europäischen und nationalen Entscheidungen. Die Europäische Kommission genehmigte am 18. September 2025 die mit dem Biomassepaket verbundenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zudem sieht das Paket ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 1.300 MW für steuerbare erneuerbare Bioenergieanlagen vor. Dies zeige laut HBB, dass weiterhin ein Bedarf für Biomasseverstromung im Stromsystem bestehe.

Rostek fordert, dass das Bundeswirtschaftsministerium sowie der Bundestag und der Bundesrat diese Punkte bei der Bewertung des Netzentwicklungsplans berücksichtigen. Nur so ließen sich fundierte Entscheidungen für die zukünftige Ausgestaltung des Energiesystems treffen, so die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.

Donnerstag, 15.01.2026, 09:10 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Bioenergie bleibt nur Randthema im Netzentwicklungsplan
Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
Stromnetz
Bioenergie bleibt nur Randthema im Netzentwicklungsplan
Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert den Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom. Demnach unterschätzen die Netzbetreiber die Rolle der Bioenergie trotz neuer gesetzlicher Vorgaben.
Am 14. Januar 2026 endete die Stellungnahmefrist zum Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037. Aus Sicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) verfehlt der Entwurf erneut die tatsächliche energiepolitische Entwicklung. Die Bioenergie drohe weiter aus der langfristigen Netzplanung herauszufallen, obwohl sich die regulatorischen Rahmenbedingungen zuletzt deutlich verändert hätten.

Die Leiterin des HBB, Sandra Rostek, kritisiert insbesondere die Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber. Diese hielten auch nach gesetzlichen Anpassungen an bisherigen Szenarien fest. Laut Rostek zeige die Vorgehensweise, „wie weit sich die Netzplanung bereits von der Realität entfernt hat“. Die Netzbetreiber würden der Bioenergie im Stromsektor weiterhin kaum eine Zukunft zuschreiben.

Bioenergie für Strom und Wärme

Nach Angaben der im HBB zusammengeschlossenen Verbände bietet allein das sogenannte Biomassepaket 1.0 die Möglichkeit, tausenden bestehenden Anlagen eine langfristige Perspektive im Strommarkt zu eröffnen. Bundestag, Bundesrat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hätten sich mit der Verabschiedung des Pakets ausdrücklich für Bioenergie als flexible Option im Stromsystem ausgesprochen. Zudem könnten moderne Biogasanlagen laut HBB wettbewerbsfähige Gebote im Rahmen der Kraftwerkstrategie abgeben, sofern ihre erneuerbare Eigenschaft angemessen berücksichtigt werde.

Darüber hinaus verweist das Hauptstadtbüro Bioenergie auf die kommunale Wärmeplanung. Bestehende Wärmenetze sowie Netze in Planung würden auch über das Jahr 2045 hinaus Wärme und Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Biomethan und Holzenergie liefern. Dezentrale Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke seien in regionale Stoffkreisläufe eingebunden und spielten eine zentrale Rolle für lokale Wertschöpfung.

Szenariorahmen anpassen

Kritik übt das HBB auch an der grundsätzlichen Einordnung der Bioenergie im NEP-Entwurf. Bereits im einleitenden Teil werde Bioenergie nur „in begrenztem Umfang“ neben erneuerbar erzeugtem Strom erwähnt. Nach Auffassung des HBB wirft dies Zweifel an der Neutralität der zugrunde gelegten Annahmen auf. Die Organisation erneuert daher ihre bereits zuvor geäußerte Kritik am Szenariorahmen, der die Grundlage für den Netzentwicklungsplan bildet.

Besonders deutlich werde die Differenz bei den Prognosen zur Stromerzeugung aus Biomasse. Im Entwurf gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass die jährliche Strommenge aus Biomasse bis 2045 von derzeit rund 46 Milliarden kWh netto auf 9 Milliarden kWh sinkt. Diese Annahme hält das HBB für nicht nachvollziehbar.

Eine Flexibilisierung bestehender Bioenergieanlagen sei deutlich günstiger und schneller umsetzbar als der Neubau von Wasserstoffkraftwerken. Zudem werde im Szenario nicht berücksichtigt, dass erneuerbare Leistung zugunsten neuer Gaskraftwerke zurückgebaut werden solle.

Dezentrale KWK einbeziehen

Aus technischer, wirtschaftlicher sowie umwelt- und klimapolitischer Sicht eigneten sich viele Biomassesortimente laut HBB besonders für den Einsatz in dezentralen KWK-Anlagen. Stromerzeugung aus Biomasse und die stoffliche Nutzung von biogenem CO2 ergänzten einander. Vor diesem Hintergrund plädiert das Hauptstadtbüro Bioenergie dafür, zumindest in einem Szenario von einer langfristig stabilen Stromerzeugung aus Biomasse auf dem heutigen Niveau auszugehen.

Zusätzliche Argumente sieht das HBB in den jüngsten europäischen und nationalen Entscheidungen. Die Europäische Kommission genehmigte am 18. September 2025 die mit dem Biomassepaket verbundenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zudem sieht das Paket ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 1.300 MW für steuerbare erneuerbare Bioenergieanlagen vor. Dies zeige laut HBB, dass weiterhin ein Bedarf für Biomasseverstromung im Stromsystem bestehe.

Rostek fordert, dass das Bundeswirtschaftsministerium sowie der Bundestag und der Bundesrat diese Punkte bei der Bewertung des Netzentwicklungsplans berücksichtigen. Nur so ließen sich fundierte Entscheidungen für die zukünftige Ausgestaltung des Energiesystems treffen, so die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.

Donnerstag, 15.01.2026, 09:10 Uhr
Susanne Harmsen

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