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Energie & Management > Regenerative - Mehr als 14.000 Anfragen: 15 Jahre Clearingstelle EEG-KWKG
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Mehr als 14.000 Anfragen: 15 Jahre Clearingstelle EEG-KWKG

Sie hat in den 15 Jahren ihres Bestehens gut 14.000 Auslegungskonflikte zwischen Anlagen- und Netzbetreibern zunächst ohne Gericht geklärt: die Clearingstelle EEG / KWKG.
Die Clearingstelle EEG / KWKG hat aus Anlass ihrer Gründung am 15. Oktober 2007 ein positives Zwischenfazit ihrer Arbeit als Mediator, technischer und juristischer Gutachter sowie Schiedsgericht gezogen. Laut einer Bilanz erreichten das Berliner Gremium bis Ende 2021 gut 14.000 Anfragen.

Ihre Website bietet demzufolge auch die größte kostenlos zugängliche Datenbank zu Rechtsfällen in bestimmten Segmenten des Energierechts: mehr als 4.000 Einträge zur Auslegung von Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Nicht zum Klärungsauftrag gehört jedoch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 

Kostenlos und ohne Anwalt anfragen können − per Online- oder Papierformular − alle einschlägigen Anlagenbetreiber, Direktvermarkter, Netz- und Messstellenbetreiber bei Konflikten oder potenziellen Streitfragen. 2021 gingen 1.089 Fragen ein. Im Schnitt dauerte es nur 16 Tage − Tendenz sinkend − bis zum ersten Bescheid, ob der Fall bereits entschieden ist. 

Bei 2 Prozent der Anfragen erklärte sich die Clearingstelle für nicht zuständig. Anfrager können aber für solche Fälle gleich die Weiterleitung etwa an die Bundesnetzagentur ankreuzen.
 
Seit Oktober 2019 die Leiter der Clearingstelle EEG / KWKG (von links): Sönke Dibbern (kaufmännisch) und Martin Winkler (wissenschaftlich)
Quelle: Inga Haar

10 Prozent kostenpflichtige förmliche Verfahren

Jede zehnte Einreichung betrifft juristisches Neuland. Dann steht den Antragstellern ein förmliches Verfahren zu, für das sie Gebühren zahlen müssen – dies auch ein Unterschied zur Schlichtungsstelle Energie, die sich nur um Konflikte privater Energiekunden mit Versorgern kümmert und deren Verfahrenskosten stets die angegriffenen Unternehmen tragen.

Die Clearingstelle lotet dann mit den Parteien, dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), dem sie zugeordnet ist, sowie Branchenverbänden eine konsensfähige Auslegung aus. Oder sie wird als verbindliches freiwilliges Schiedsgericht tätig. 640 förmliche Verfahren wurden bis Ende 2021 abgeschlossen.

Gut 10.000 Euro für 5 MWel-BHKW

Die "Entgelte" hängen dann von der Erneuerbaren-Technologie und der Art der Energieumwandlung ab. Und sie staffeln sich nach elektrischer Leistung: So erhebt die Stelle laut veröffentlichter Entgeltordnung für ein 5-MWel-Blockheizkraftwerk knapp 10.500 Euro. Für die gleiche Leistung einer Windkraftanlage werden 4.500 Euro fällig, bei PV gut 2.500 Euro. Die Mindestgebühr beträgt 75 Euro. Prozesse wären zumeist teurer - und öffentlich.

Die Clearingstelle, die auf 32 Kräfte angewachsen ist, erhält zudem seit 2013 Zuschüsse des BMWK. Zuvor war sie dem Bundesumweltministerium zugeordnet gewesen.

„Unsere Aufgabe ist es, Konflikte zu klären. Dabei verhalten wir uns strikt neutral“, betont Martin Winkler, wissenschaftlicher Leiter der selbst nicht rechtsfähigen Clearingstelle. Sie gehört zur Relaw GmbH. Deren Geschäfte führt Winkler zusammen mit dem kaufmännischen Leiter Sönke Dibbern. Dibbern nennt die Stelle „Dienstleister für die Branche“. Zusätzlich zu ihren Entscheidungen führte die Clearingstelle bislang 41 “Fachgespräche” mit insgesamt mehr als 5.000 Teilnehmern durch. 

KWK noch mäßig vertreten

Das starke Wachstum der Zahl der EEG-Anlagen und des EEG selbst waren der Treiber, die Stelle einzurichten. Das EEG ist von ursprünglich zehn Paragrafen vor 22 Jahren auf 200 angewachsen. 2021 ging es bei den mit Abstand meisten Fragen, nämlich gut einem Drittel, direkt um Geld: EEG-Förderung oder KWK-Zuschlag. Jede sechste Anfrage behandelte das Messwesen.

Die Clearingstelle war von Anfang an mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet – dies eine Konsequenz aus dem mäßigen Erfolg der rein beratenden Clearingstelle NRW mit etwa 40 Branchenvertretern.

2017 kam in Berlin das damals neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zum Klärungsauftrag hinzu, 2018 die Stromseite der Kraft-Wärme-Kopplung. „Wobei dieser Bereich noch nicht so fliegt“, gibt Geschäftsführer Winkler zu: Von allen Anfragen kamen
  • 74 Prozent zur Photovoltaik.
  • Biomasse stellte 8 Prozent,
  • KWK und Windkraft behandelten jeweils 3 Prozent
  • und Wasserkraft 2 Prozent.
Dreimal Lob aus der Branche

„Die Clearingstelle EEG|KWKG leistet wertvolle Arbeit“, lobt Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sekundiert: „Die Clearingstelle hat sich einen Ruf als faire, unbürokratische und professionelle Institution erarbeitet, die schnelle Hilfe und konkrete Lösungsvorschläge bietet.“ Für die Kanzlei Becker Büttner Held ist die Institution "nicht mehr wegzudenken“. 

Donnerstag, 27.10.2022, 12:39 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Mehr als 14.000 Anfragen: 15 Jahre Clearingstelle EEG-KWKG
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative
Mehr als 14.000 Anfragen: 15 Jahre Clearingstelle EEG-KWKG
Sie hat in den 15 Jahren ihres Bestehens gut 14.000 Auslegungskonflikte zwischen Anlagen- und Netzbetreibern zunächst ohne Gericht geklärt: die Clearingstelle EEG / KWKG.
Die Clearingstelle EEG / KWKG hat aus Anlass ihrer Gründung am 15. Oktober 2007 ein positives Zwischenfazit ihrer Arbeit als Mediator, technischer und juristischer Gutachter sowie Schiedsgericht gezogen. Laut einer Bilanz erreichten das Berliner Gremium bis Ende 2021 gut 14.000 Anfragen.

Ihre Website bietet demzufolge auch die größte kostenlos zugängliche Datenbank zu Rechtsfällen in bestimmten Segmenten des Energierechts: mehr als 4.000 Einträge zur Auslegung von Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Nicht zum Klärungsauftrag gehört jedoch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 

Kostenlos und ohne Anwalt anfragen können − per Online- oder Papierformular − alle einschlägigen Anlagenbetreiber, Direktvermarkter, Netz- und Messstellenbetreiber bei Konflikten oder potenziellen Streitfragen. 2021 gingen 1.089 Fragen ein. Im Schnitt dauerte es nur 16 Tage − Tendenz sinkend − bis zum ersten Bescheid, ob der Fall bereits entschieden ist. 

Bei 2 Prozent der Anfragen erklärte sich die Clearingstelle für nicht zuständig. Anfrager können aber für solche Fälle gleich die Weiterleitung etwa an die Bundesnetzagentur ankreuzen.
 
Seit Oktober 2019 die Leiter der Clearingstelle EEG / KWKG (von links): Sönke Dibbern (kaufmännisch) und Martin Winkler (wissenschaftlich)
Quelle: Inga Haar

10 Prozent kostenpflichtige förmliche Verfahren

Jede zehnte Einreichung betrifft juristisches Neuland. Dann steht den Antragstellern ein förmliches Verfahren zu, für das sie Gebühren zahlen müssen – dies auch ein Unterschied zur Schlichtungsstelle Energie, die sich nur um Konflikte privater Energiekunden mit Versorgern kümmert und deren Verfahrenskosten stets die angegriffenen Unternehmen tragen.

Die Clearingstelle lotet dann mit den Parteien, dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), dem sie zugeordnet ist, sowie Branchenverbänden eine konsensfähige Auslegung aus. Oder sie wird als verbindliches freiwilliges Schiedsgericht tätig. 640 förmliche Verfahren wurden bis Ende 2021 abgeschlossen.

Gut 10.000 Euro für 5 MWel-BHKW

Die "Entgelte" hängen dann von der Erneuerbaren-Technologie und der Art der Energieumwandlung ab. Und sie staffeln sich nach elektrischer Leistung: So erhebt die Stelle laut veröffentlichter Entgeltordnung für ein 5-MWel-Blockheizkraftwerk knapp 10.500 Euro. Für die gleiche Leistung einer Windkraftanlage werden 4.500 Euro fällig, bei PV gut 2.500 Euro. Die Mindestgebühr beträgt 75 Euro. Prozesse wären zumeist teurer - und öffentlich.

Die Clearingstelle, die auf 32 Kräfte angewachsen ist, erhält zudem seit 2013 Zuschüsse des BMWK. Zuvor war sie dem Bundesumweltministerium zugeordnet gewesen.

„Unsere Aufgabe ist es, Konflikte zu klären. Dabei verhalten wir uns strikt neutral“, betont Martin Winkler, wissenschaftlicher Leiter der selbst nicht rechtsfähigen Clearingstelle. Sie gehört zur Relaw GmbH. Deren Geschäfte führt Winkler zusammen mit dem kaufmännischen Leiter Sönke Dibbern. Dibbern nennt die Stelle „Dienstleister für die Branche“. Zusätzlich zu ihren Entscheidungen führte die Clearingstelle bislang 41 “Fachgespräche” mit insgesamt mehr als 5.000 Teilnehmern durch. 

KWK noch mäßig vertreten

Das starke Wachstum der Zahl der EEG-Anlagen und des EEG selbst waren der Treiber, die Stelle einzurichten. Das EEG ist von ursprünglich zehn Paragrafen vor 22 Jahren auf 200 angewachsen. 2021 ging es bei den mit Abstand meisten Fragen, nämlich gut einem Drittel, direkt um Geld: EEG-Förderung oder KWK-Zuschlag. Jede sechste Anfrage behandelte das Messwesen.

Die Clearingstelle war von Anfang an mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet – dies eine Konsequenz aus dem mäßigen Erfolg der rein beratenden Clearingstelle NRW mit etwa 40 Branchenvertretern.

2017 kam in Berlin das damals neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zum Klärungsauftrag hinzu, 2018 die Stromseite der Kraft-Wärme-Kopplung. „Wobei dieser Bereich noch nicht so fliegt“, gibt Geschäftsführer Winkler zu: Von allen Anfragen kamen
  • 74 Prozent zur Photovoltaik.
  • Biomasse stellte 8 Prozent,
  • KWK und Windkraft behandelten jeweils 3 Prozent
  • und Wasserkraft 2 Prozent.
Dreimal Lob aus der Branche

„Die Clearingstelle EEG|KWKG leistet wertvolle Arbeit“, lobt Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sekundiert: „Die Clearingstelle hat sich einen Ruf als faire, unbürokratische und professionelle Institution erarbeitet, die schnelle Hilfe und konkrete Lösungsvorschläge bietet.“ Für die Kanzlei Becker Büttner Held ist die Institution "nicht mehr wegzudenken“. 

Donnerstag, 27.10.2022, 12:39 Uhr
Georg Eble

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