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Energie & Management > Recht - Initiative bereitet Sammelklage gegen Stromio und Gas.de vor
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Initiative bereitet Sammelklage gegen Stromio und Gas.de vor

Die Allianz gegen die Energiediscounter Stromio, Gas.de und Grünwelt wächst. Eine Initiative bündelt aktuell die rechtlichen Interessen von mehreren Tausend Betroffenen.
Wer seit Dezember Energie unfreiwillig ersatzweise von Grundversorgen bezieht, zahlt über höhere Tarife enorm drauf. Das sollten Ex-Kunden solcher Anbieter wie Stromio, Gas.de und Grünwelt sich nicht bieten lassen, raten diverse Verbraucherschutzorganisationen.

Ein Ansatzpunkt für den möglichen Widerspruch ist, den Rechtsweg gegen jene Lieferanten einzuschlagen, die einseitig die Verträge kündigten und die Energieversorgung einstellten. Über 6.000 Menschen haben nun bei einer Initiative ihr Interesse bekundet, als letztes Mittel eine Sammelklage gegen die vertragsbrüchig gewordenen Unternehmen einzureichen.

Der Marktbeobachter Matthias Moeschler aus Stuttgart sagte auf Anfrage unserer Redaktion, die Anzahl der betroffenen Kundinnen und Kunden, die sich Hilfe von seiner privaten „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ versprechen, sei bis zum 3. Februar auf bereits 6.300 angewachsen. Gemeinsam mit Tobias Hirt, dem Geschäftsführer der Berliner Legal-Tech-Firma Veneko, bereitet Moeschler ein konzertiertes Vorgehen gegen Stromio, Gas.de und Grünwelt vor. Es sieht Schadenersatzforderungen vor, über die zur Not ein Gericht entscheiden soll, sofern es nicht zu einer gütlichen Einigung komme.

Die Aktion verfolgt wirtschaftliche Interessen

Moeschler will aus Gesprächen mit Betroffenen erfahren haben, dass Kompromissangebote der in Rede stehenden Unternehmen weit unter dem drohenden Schaden der gekündigten Kunden liegen sollen. Fallen Haushalte in die Grundversorgung eines Ersatzlieferanten, stiegen ihre Kosten für Strom oder Gas über einen Zeitraum von etwa einem Dreivierteljahr leicht um einige Hundert Euro. Stromio und Gas.de sollen in Einzelfällen bekundet haben, etwa ein Drittel dieser Mehrkosten übernehmen zu wollen. „Viele haben gar kein Kompromissangebot bekommen“, sagt Moeschler.
 
 
Die Aktion von Moeschler und Hirt selbst verfolgt wirtschaftliche Interessen. Daraus machen die Initiatoren keinen Hehl. Sollten Betroffene sich bei den Schadenersatzforderungen von ihnen vertreten lassen, würden sie im Erfolgsfall für die Dienstleistung ein Drittel des von den Energieunternehmen fließenden Geldes abtreten.

Andere Kosten entstünden nicht, so Moeschler, das Angebot sei frei von Risiken und mit minimalem Aufwand verbunden. Auf seinem Webportal hält er zudem kostenfreie Informationen bereit, wie Betroffene sich eigenständig um ihre Rechte kümmern können. Moeschler glaubt aber, dass gebündelte Beschwerden bei Stromio und Gas.de mehr Durchschlagskraft besäßen.

Verbraucherzentrale nimmt auch Ersatzversorger ins Visier

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat frühzeitig Betroffenen empfohlen, gegen die Kündigungen von diversen Energiediscountern vorzugehen. Die VZ NRW selbst bietet Rechtsberatung und auch Rechtsvertretung in den genannten Fällen an. Energierechtsexperte Holger Schneidewindt benennt die möglichen Stufen einer Beschwerde: vom Anschreiben an die vertragsbrüchig gewordenen Unternehmen über Abmahnungen bis hin zu Musterverfahren und Musterfeststellungsklagen.

Zugleich hat die VZ NRW aber auch die ersatzweise eingesprungenen Grundversorger im Visier. Bei drei Landgerichten im bevölkerungsreichsten Bundesland sind Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen die Versorger Rheinenergie sowie die Stadtwerke in Wuppertal und Gütersloh anhängig. Die VZ NRW will damit erreichen, dass neue Kundinnen und Kunden den identischen Grundversorgungstarif erhalten, wie er für Bestandskundschaft vorgesehen ist. Unzählige Versorgungsunternehmen haben gesplittete Tarife mit der Begründung eingeführt, dass sie selbst aktuell sehr viel höhere Preise für die nicht eingeplanten Energiemengen zahlen müssten.

Schließlich können Betroffene sich auch Rat holen bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin. Diese Einrichtung ist ein Verein unter gemeinsamer Führung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, des Verbraucherzentrale Bundesverbands, des Verbands kommunaler Unternehmen und des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) dagegen kann sich aus eigenen Kräften helfen. Der Konzern hat angekündigt, selbst Rechtsmittel gegen Stromio einzulegen. Die Karlsruher sehen es nicht ein, die Folgekosten für inzwischen 40.000 übernommene Stromio-Kunden zu tragen.

Donnerstag, 3.02.2022, 16:33 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Recht - Initiative bereitet Sammelklage gegen Stromio und Gas.de vor
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Initiative bereitet Sammelklage gegen Stromio und Gas.de vor
Die Allianz gegen die Energiediscounter Stromio, Gas.de und Grünwelt wächst. Eine Initiative bündelt aktuell die rechtlichen Interessen von mehreren Tausend Betroffenen.
Wer seit Dezember Energie unfreiwillig ersatzweise von Grundversorgen bezieht, zahlt über höhere Tarife enorm drauf. Das sollten Ex-Kunden solcher Anbieter wie Stromio, Gas.de und Grünwelt sich nicht bieten lassen, raten diverse Verbraucherschutzorganisationen.

Ein Ansatzpunkt für den möglichen Widerspruch ist, den Rechtsweg gegen jene Lieferanten einzuschlagen, die einseitig die Verträge kündigten und die Energieversorgung einstellten. Über 6.000 Menschen haben nun bei einer Initiative ihr Interesse bekundet, als letztes Mittel eine Sammelklage gegen die vertragsbrüchig gewordenen Unternehmen einzureichen.

Der Marktbeobachter Matthias Moeschler aus Stuttgart sagte auf Anfrage unserer Redaktion, die Anzahl der betroffenen Kundinnen und Kunden, die sich Hilfe von seiner privaten „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ versprechen, sei bis zum 3. Februar auf bereits 6.300 angewachsen. Gemeinsam mit Tobias Hirt, dem Geschäftsführer der Berliner Legal-Tech-Firma Veneko, bereitet Moeschler ein konzertiertes Vorgehen gegen Stromio, Gas.de und Grünwelt vor. Es sieht Schadenersatzforderungen vor, über die zur Not ein Gericht entscheiden soll, sofern es nicht zu einer gütlichen Einigung komme.

Die Aktion verfolgt wirtschaftliche Interessen

Moeschler will aus Gesprächen mit Betroffenen erfahren haben, dass Kompromissangebote der in Rede stehenden Unternehmen weit unter dem drohenden Schaden der gekündigten Kunden liegen sollen. Fallen Haushalte in die Grundversorgung eines Ersatzlieferanten, stiegen ihre Kosten für Strom oder Gas über einen Zeitraum von etwa einem Dreivierteljahr leicht um einige Hundert Euro. Stromio und Gas.de sollen in Einzelfällen bekundet haben, etwa ein Drittel dieser Mehrkosten übernehmen zu wollen. „Viele haben gar kein Kompromissangebot bekommen“, sagt Moeschler.
 
 
Die Aktion von Moeschler und Hirt selbst verfolgt wirtschaftliche Interessen. Daraus machen die Initiatoren keinen Hehl. Sollten Betroffene sich bei den Schadenersatzforderungen von ihnen vertreten lassen, würden sie im Erfolgsfall für die Dienstleistung ein Drittel des von den Energieunternehmen fließenden Geldes abtreten.

Andere Kosten entstünden nicht, so Moeschler, das Angebot sei frei von Risiken und mit minimalem Aufwand verbunden. Auf seinem Webportal hält er zudem kostenfreie Informationen bereit, wie Betroffene sich eigenständig um ihre Rechte kümmern können. Moeschler glaubt aber, dass gebündelte Beschwerden bei Stromio und Gas.de mehr Durchschlagskraft besäßen.

Verbraucherzentrale nimmt auch Ersatzversorger ins Visier

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat frühzeitig Betroffenen empfohlen, gegen die Kündigungen von diversen Energiediscountern vorzugehen. Die VZ NRW selbst bietet Rechtsberatung und auch Rechtsvertretung in den genannten Fällen an. Energierechtsexperte Holger Schneidewindt benennt die möglichen Stufen einer Beschwerde: vom Anschreiben an die vertragsbrüchig gewordenen Unternehmen über Abmahnungen bis hin zu Musterverfahren und Musterfeststellungsklagen.

Zugleich hat die VZ NRW aber auch die ersatzweise eingesprungenen Grundversorger im Visier. Bei drei Landgerichten im bevölkerungsreichsten Bundesland sind Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen die Versorger Rheinenergie sowie die Stadtwerke in Wuppertal und Gütersloh anhängig. Die VZ NRW will damit erreichen, dass neue Kundinnen und Kunden den identischen Grundversorgungstarif erhalten, wie er für Bestandskundschaft vorgesehen ist. Unzählige Versorgungsunternehmen haben gesplittete Tarife mit der Begründung eingeführt, dass sie selbst aktuell sehr viel höhere Preise für die nicht eingeplanten Energiemengen zahlen müssten.

Schließlich können Betroffene sich auch Rat holen bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin. Diese Einrichtung ist ein Verein unter gemeinsamer Führung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, des Verbraucherzentrale Bundesverbands, des Verbands kommunaler Unternehmen und des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) dagegen kann sich aus eigenen Kräften helfen. Der Konzern hat angekündigt, selbst Rechtsmittel gegen Stromio einzulegen. Die Karlsruher sehen es nicht ein, die Folgekosten für inzwischen 40.000 übernommene Stromio-Kunden zu tragen.

Donnerstag, 3.02.2022, 16:33 Uhr
Volker Stephan

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