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Energie & Management > Hessen - Hessische Gemeinden profitieren stärker von Waldwind
Quelle: Fotolia / moonrun
Hessen

Hessische Gemeinden profitieren stärker von Waldwind

Das Bundesland Hessen verteilt in diesem Jahr noch einmal mehr Geld, um Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen in Staatswäldern zu beteiligen.
Über 50.000 Euro oder 17 % mehr als vor einem Jahr schüttet das Bundesland Hessen an Städte und Gemeinden aus, die bei Windenergieanlagen in Staatswäldern eigentlich leer ausgehen würden. Laut einer Mitteilung des grün regierten Umweltministeriums überweist das Land in diesem Jahr etwa 357.000 Euro an insgesamt zehn Kommunen.

Vor einem Jahr hatte die Beteiligung der Kommunen an den Erträgen noch weniger als 305.000 Euro betragen. Die 2016 eingeführte „Windenergiedividende“ lässt solche Städte und Gemeinden profitieren, auf deren Gebiet oder in deren direkter Nachbarschaft Windturbinen stehen, die sich allerdings im - vom Landesbetrieb Hessen-Forst bewirtschafteten - Staatsforst befinden. Damit soll vor Ort auch die Akzeptanz der Windkraft im Wald steigen.

Seit Ende 2020 gibt es unabhängig von der Eigentümerschaft an dem Anlagenstandort eine bundesrechtliche Regelung, wonach "Betreiber" "betroffene" Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 0,2 Cent pro kWh an der Stromausbeute beteiligen dürfen, ohne dass dies als Vorteilsgewährung gilt (alter Paragraf 36 k Erneuerbare-Energien-Gesetz). Seit der neuerlichen EEG-Novelle im Juni 2021 gilt dies auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (nun Paragraf 6).

Das Land Hessen gibt 20 % an den Pachteinnahmen ab, die es von den Turbinenbetreibern erhält. Eine Bedingung ist, dass die jeweilige Kommune nicht über eine andere Regelung an dem jeweiligen Windkraftwerk mitverdient.

Seit der Einführung der „Dividende“ wachsen die Ausschüttungen kontinuierlich. Dies hat sowohl geografische als auch politische Gründe. Die amtierende Regierung aus CDU und Grünen befürwortet grundsätzlich den Ausbau der Windenergie auf geeigneten Waldflächen. Hinzu kommt, dass der Wald mit dem weiteren Ausbau der Windkraft fast automatisch ins Blickfeld gerät, da er fast 40 % der Fläche Hessens ausmacht.
 
 
Entsprechend ist der Anteil der im Wald errichteten Windkraftanlagen beständig gestiegen, wie die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) dokumentiert. Befand sich 2016 noch weniger als jede dritte aller Anlagen (273 von 949 = 28 %) im Forst, sind es heute gut 40 % (465 von 1.143 Turbinen). Bei der installierten Leistung spielen Waldstandorte inzwischen die Hauptrolle für Hessens Windenergie: Dort sind gut 57 % der insgesamt 2.257 MW zu finden. 2016 waren es noch weniger als 45 %.

​Mechanismus auch in Bayern

Hessen ist nicht das einzige Bundesland, das Kommunen an den Erträgen der Windenergie beteiligt, selbst wenn die Waldstandorte sich nicht in gemeindlicher Hand befinden. So hat etwa Bayern unabhängig von Pachtzahlungen einen Mechanismus etabliert, der den betreffenden Kommunen Gelder garantiert. Sie erhalten einen Anteil an der Einspeisevergütung in Höhe von 0,2 Cent je kWh. Nach Berechnungen des bayerischen Wirtschaftsministeriums können Kommunen dadurch im Jahr zwischen 12.000 und 16.000 Euro je Windrad einnehmen, das sich in einem Staatswald innerhalb der Gemeindegrenzen befindet.

Montag, 27.12.2021, 14:15 Uhr
Volker Stephan
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Hessen
Hessische Gemeinden profitieren stärker von Waldwind
Das Bundesland Hessen verteilt in diesem Jahr noch einmal mehr Geld, um Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen in Staatswäldern zu beteiligen.
Über 50.000 Euro oder 17 % mehr als vor einem Jahr schüttet das Bundesland Hessen an Städte und Gemeinden aus, die bei Windenergieanlagen in Staatswäldern eigentlich leer ausgehen würden. Laut einer Mitteilung des grün regierten Umweltministeriums überweist das Land in diesem Jahr etwa 357.000 Euro an insgesamt zehn Kommunen.

Vor einem Jahr hatte die Beteiligung der Kommunen an den Erträgen noch weniger als 305.000 Euro betragen. Die 2016 eingeführte „Windenergiedividende“ lässt solche Städte und Gemeinden profitieren, auf deren Gebiet oder in deren direkter Nachbarschaft Windturbinen stehen, die sich allerdings im - vom Landesbetrieb Hessen-Forst bewirtschafteten - Staatsforst befinden. Damit soll vor Ort auch die Akzeptanz der Windkraft im Wald steigen.

Seit Ende 2020 gibt es unabhängig von der Eigentümerschaft an dem Anlagenstandort eine bundesrechtliche Regelung, wonach "Betreiber" "betroffene" Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 0,2 Cent pro kWh an der Stromausbeute beteiligen dürfen, ohne dass dies als Vorteilsgewährung gilt (alter Paragraf 36 k Erneuerbare-Energien-Gesetz). Seit der neuerlichen EEG-Novelle im Juni 2021 gilt dies auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (nun Paragraf 6).

Das Land Hessen gibt 20 % an den Pachteinnahmen ab, die es von den Turbinenbetreibern erhält. Eine Bedingung ist, dass die jeweilige Kommune nicht über eine andere Regelung an dem jeweiligen Windkraftwerk mitverdient.

Seit der Einführung der „Dividende“ wachsen die Ausschüttungen kontinuierlich. Dies hat sowohl geografische als auch politische Gründe. Die amtierende Regierung aus CDU und Grünen befürwortet grundsätzlich den Ausbau der Windenergie auf geeigneten Waldflächen. Hinzu kommt, dass der Wald mit dem weiteren Ausbau der Windkraft fast automatisch ins Blickfeld gerät, da er fast 40 % der Fläche Hessens ausmacht.
 
 
Entsprechend ist der Anteil der im Wald errichteten Windkraftanlagen beständig gestiegen, wie die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) dokumentiert. Befand sich 2016 noch weniger als jede dritte aller Anlagen (273 von 949 = 28 %) im Forst, sind es heute gut 40 % (465 von 1.143 Turbinen). Bei der installierten Leistung spielen Waldstandorte inzwischen die Hauptrolle für Hessens Windenergie: Dort sind gut 57 % der insgesamt 2.257 MW zu finden. 2016 waren es noch weniger als 45 %.

​Mechanismus auch in Bayern

Hessen ist nicht das einzige Bundesland, das Kommunen an den Erträgen der Windenergie beteiligt, selbst wenn die Waldstandorte sich nicht in gemeindlicher Hand befinden. So hat etwa Bayern unabhängig von Pachtzahlungen einen Mechanismus etabliert, der den betreffenden Kommunen Gelder garantiert. Sie erhalten einen Anteil an der Einspeisevergütung in Höhe von 0,2 Cent je kWh. Nach Berechnungen des bayerischen Wirtschaftsministeriums können Kommunen dadurch im Jahr zwischen 12.000 und 16.000 Euro je Windrad einnehmen, das sich in einem Staatswald innerhalb der Gemeindegrenzen befindet.

Montag, 27.12.2021, 14:15 Uhr
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