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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Ein durchaus erklärungsbedürftiges Thema
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Ein durchaus erklärungsbedürftiges Thema

Mit dem Treibhausgasquotenhandel können Stadtwerke und ihre E-Mobilitätskunden in eine Win-win-Situation kommen. Doch Konkurrenz kommt von jungen Unternehmen.
Das Kapital liegt im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße. „Deshalb ist es für ein Stadtwerk ratsam, sich mit dem Thema Treibhausgasquotenhandel zu beschäftigen“, sagt Marcel Linnemann. „Am besten jetzt“, fügt der Product Owner im Bereich Digitale Netze bei der Items GmbH in Münster hinzu. Denn die Rahmenbedingungen für das Instrument, mit dem sich Zusatzerlöse im Geschäft rund um die E-Mobilität generieren lassen, haben sich geändert.

Seit Beginn des Jahres können ausschließlich die Ladepunktbetreiber die Emissionsminderungen geltend machen, die sich aus der Elektrifizierung des Verkehrssektors ergeben. Mit diesen vermiedenen Emissionen kompensieren Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Markt bringen, den entsprechenden Treibhausgasausstoß und erfüllen so ihre Reduktionsverpflichtung. Zuvor war es noch den Stromlieferanten vorbehalten, „die Quote“ für sich zu beanspruchen, zu beantragen und zu verkaufen. „Für die Stadtwerke ergibt sich daraus eine neue Situation. Sie müssen sich nun − außer bei den Ladepunkten, die sie selbst betreiben − um die Quote bemühen“, betont Linnemann. Denn mit der neuen Regelung hat sich der Kreis der „Eigentümer“ der Emissionsminderungen erheblich erweitert. Die Besitzer beziehungsweise Betreiber privater Wallboxen, die ein rein batterieelektrisches Auto − keinen Hybrid − fahren, gehören nun ebenfalls dazu.
 
Den Versorgern ist ein Quasi-Monopol abhandengekommen
 
Im Grunde sieht der Product Owner die Versorger aber immer noch in einer guten Position, auch wenn ihnen ein „Quasi-Monopol“ nun abhandengekommen ist. Für die selbst betriebene Ladeinfrastruktur, sofern sie tatsächlich in signifikantem Umfang genutzt wird, könnte der Quotenhandel ein Refinanzierungsinstrument sein, das den bislang häufig defizitären Betrieb wirtschaftlicher macht. Im Hinblick auf die Wallboxen in Privathaushalten und die Ladesäulen beim Gewerbe und Einzelhandel könnte sich der Quotenhandel als Kundenbindungsinstrument erweisen.

Davon ist auch Sebastian Seier überzeugt. Der Berater von BET in Aachen sieht sowohl die Versorger als auch die Kunden in einer Win-win-Situation. Wenn etwa ein Stadtwerk ein günstiges Bündelangebot mit Wallbox, PV-Anlage, Speicher, Ladestrom und intelligentem Messstellenbetrieb macht, könnte es im Gegenzug die Emissionsminderungen in Zertifikate umsetzen und diese dann verkaufen. Es wäre auch möglich, einfach nur den Ladestrom etwas günstiger zu machen. Viele weitere Ansätze sind denkbar. „Die Energieversorger müssen es nur machen“, sagt Seier. Und sie dürfen seiner Meinung nach nicht mehr allzu lange abwarten. Denn die Zahl der Unternehmen, die ein Geschäftsmodell auf dem Quotenhandel aufsetzen, beispielsweise unabhängige Aggregatoren, wächst stetig.

Seier ist Projektleiter einer Untersuchung, in der BET im vergangenen Sommer die Pläne und Aktivitäten der Energieversorger rund um das Geschäftsfeld Elektromobilität unter die Lupe genommen hat. Damals hatte nur ein Viertel der Befragten angegeben, den Treibhausgasquotenhandel zu nutzen. „Mittlerweile ist aber die Erkenntnis bei den Unternehmen angekommen, dass man mit der E-Mobilität Geld verdienen kann − und auch muss“, sagt der Berater. Die Zeiten, in denen die Ladesäulen auf Marktplätzen und vor Rathäusern aus dem Marketingbudget finanziert wurden, sind endgültig vorbei, genauso wie die Zeiten, in denen Ladestrom verschenkt wurde.

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat man die zunehmende Bedeutung des Instruments erkannt. „Bis Ende November 2021 wurden in Deutschland insgesamt 307.525 reine Elektrofahrzeuge neu zugelassen, mehr als 50 Prozent gegenüber 2020“, sagte ein Sprecher zu E&M. Hinzu komme die große Anzahl neu in Betrieb genommener Elektrobusse und elektrisch betriebener Nutzfahrzeuge in öffentlichen und gewerblichen Flotten. „Damit wird der Einstieg in den THG-Quotenhandel für Stadtwerke zunehmend attraktiv“, betont er. Einige Unternehmen besetzen dieses Feld bereits. „Aus unserer Sicht entsteht hier für Stadtwerke und Nutzer von Elektrofahrzeugen eine klare Win-win-Situation.“
 
Ein breites Spektrum an Verkäufern
 
Nach Seiers Einschätzung dürfte noch eine Gruppe von Unternehmen in den Markt drängen, die eine erhebliche Kapitalstärke und Handelsexpertise mitbringt: die Mineralölkonzerne. Sie sind die zur Reduktion Verpflichteten und auf den Quotenhandel angewiesen. Mit dem Einstieg in die Elektromobilität können sie selbst Zertifikate generieren. Shell mit seinem von New Motion in Shell Recharge Solutions umbenannten Ladenetzwerk hat ein Beispiel dafür gegeben, wie dieser Schritt aussehen kann. Ein Schritt, der aber nicht nur der Pflicht zur Emissionsminderung, sondern auch zu einer notwendigen strategischen Neuausrichtung Rechnung trägt, wie Seier anmerkt: „Denn wenn sie nicht in die erneuerbaren Energien und die Elektromobilität einsteigen, werden sie in absehbarer Zeit kein Geschäft mehr haben.“

Während die potenziellen Käufer der Minderungszertifikate weithin gut sichtbare Großunternehmen sind mit entsprechenden Ressourcen für die Beschaffung und umfassendem Know-how über den Markt und die Regulatorik, reicht das Spektrum der potenziellen Verkäufer vom gewerblichen Ladenetzbetreiber bis hinunter zum Privathaushalt mit einer einzigen Wallbox. Wie kann dieser sich einem Unternehmen wie Shell als Handelspartner andienen? E-Autofahrer müssen sich keine Sorgen machen, beim Mineralölkonzern in einer Warteschlange der Telefonzentrale zu versauern oder mit irgendwelchen Händlern über Cent-Beträge verhandeln zu müssen.

 
E-Autofahrer können mit der THG-Quote Geld verdienen
Quelle: E&M

Aggregatoren bieten den Zugang zum Markt. Sowohl Energieversorger als auch junge unabhängige Unternehmen haben diese Rolle für sich entdeckt. Ihre Zahl nimmt stetig zu, wie auch das Marktvolumen. Johan Grope geht davon aus, dass es im Quotenhandel 2022 rund 500 Mio. Euro betragen wird. Zum Ende des Jahrzehnts könnte es nach Schätzung des Co-Gründers und Geschäftsführers von „eQuota“ auf 3 bis 9 Mrd. Euro steigen.
 
Das Marktvolumen könnte bis 2030 auf bis zu 9 Mrd. Euro steigen

Grope und seine Kollegen sind angetreten, die Treibhausgasquote für Unternehmen nutzbar zu machen. Sie wenden sich an Energieversorger, die mit ihren Ladepunkten oder Biomethantankstellen Zusatzerlöse oder Wettbewerbsvorteile generieren wollen. Aber auch Flottenbetreiber und einzelne E-Mobilisten sollen sich gut aufgehoben fühlen. Ihnen allen will das 2020 in Berlin gegründete Start-up auf einfache Weise den Weg zum Markt ebnen, beziehungsweise den Weg zur Vergütung.

Es ist ein Weg, der mit Bürokratie gepflastert ist, mit Mess- und Pauschalwerten, mit Referenzwerten, Effizienzfaktoren und spezifischen Emissionsfaktoren. Daher rechnen sich neue Marktteilnehmer wie Equota oder Zusammenstromen auch gute Chancen aus, dass ihre Dienstleistungen bei den E-Mobilisten auf positive Resonanz stoßen.
 
Antragsverfahren wird digitalisiert und für den Kunden übernommen
 
Erst im Dezember des vergangenen Jahres haben der Ladenetzbetreiber Hubject und Zusammenstromen erklärt, das gesamte Antragsverfahren für Ladenetz-, Flotten- oder Wallboxbetreiber in einem digitalen Prozess abzubilden und für ihre Kunden zu übernehmen. Sie wollen dann auch gleich die Quote an den Markt bringen und eine Vergütung zahlen. Die Betreiber einer Ladeinfrastruktur können mit 40 Cent pro verkaufte kWh rechnen. Flottenbetreibern und Unternehmen, die Kunden mit E-Autos haben, werden bis zu 400 Euro pro Fahrzeug in Aussicht gestellt und privaten E-Mobilisten immerhin noch eine jährliche Prämie von mindestens 250 Euro.

Equota ruft beispielsweise 35 Cent pro kWh für Energieversorger auf, die Ladepunkte betreiben. Die Betreiber von E-Pkw-Flotten und private E-Mobilisten sollen bis zu 400 Euro pro Fahrzeug und Jahr erhalten. Jeder Besitzer eines batterieelektrischen Autos, egal ob privat oder geschäftlich, brauche lediglich den Fahrzeugschein des anzumeldenden Autos zu senden und „zwei Minuten“ zum Ausfüllen eines Formulars.

Mit dem Abschluss des Quotenhandelsvertrags, mit dessen Vorlage beim Hauptzollamt, das die gehandelten Mengen sowie die Quotenverpflichtung der Mineralölfirmen prüft, und der eigentlichen Abwicklung des Handels haben die Versorger, Flottenbetreiber oder Privathaushalte nichts mehr zu tun. Die Transaktionen am Großhandelsmarkt und die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage sind für sie daher kaum transparent.
 
Start eines Handelsplatzes für März 2022 angekündigt
 
Grope und seine Kollegen bei Equota wollen das ändern. Sie haben angekündigt, im März 2022 mit einem digitalen Handelsplatz zu starten, an dem anonymisierte Durchschnittspreise für Abschlüsse unterschiedlicher Kategorien angezeigt werden. Grundsätzlich seien zwei Fälle beim Handel zu unterscheiden, so der Geschäftsführer: „Im ersten Fall werden wir vom Verkäufer einer THG-Quote aus Ladestrom per Textform bestimmt, die Quote für ihn zu verkaufen, was die neue Gesetzgebung seit dem 1. Januar 2022 erlaubt. Dabei bleibt der Quotenkäufer für den Verkäufer anonym.“

Allerdings könnten beide die Konditionen unter gewissen Vorgaben mitbestimmen, etwa den gewünschten Preis, die Mengen und die Zahlungsbedingungen. Die Verkäufer bekommen dann einen Nachweis über Zeitpunkt und Preis der Vermarktung der Quote über die Plattform. „Im zweiten Fall bestimmt der Verkäufer uns nicht, weil er selbst die Quoten aus Ladestrom beim Umweltbundesamt registriert hat. Oder er will Quoten aus Biomethan oder Wasserstoff vermarkten. Hier ist die Bestimmung per Textform nicht möglich“, erläutert Grope. In einem solchen Fall könne der Verkäufer Equota bevollmächtigen, seine Quote per Standardvertrag zu verkaufen und die Transaktion beim Hauptzollamt abzuwickeln.

 
Die beiden Gründer von Equota, Fatih Gökgöz (l.) und Johan Grope wollen im März 2022 einen Handelsplatz für THG-Quoten starten
Quelle: Equota

Es werde verschiedene Preisfindungsmodelle geben, erklärt der Equota-Geschäftsführer: zum einen mit anonymisierten Kauf- und Verkaufsgeboten, zum anderen mit Versteigerungen. Anbieter und Nachfrager müssen allerdings nicht miteinander verhandeln, denn das Matching übernehme die Plattform automatisch, genauso wie die Zahlungsabwicklung. Der wesentliche Vorteil des Marktplatzes sei aber: „Wir bündeln die Mengen der Verkäufer, wodurch sie Großhandelspreise erzielen können.“ Diese verortet Grope aktuell bei 510 bis 520 Euro/Tonne CO2 für Quoten aus Ladestrom.
 
Quotenhandel auch für Drittkunden
 
Grope sieht Equota als One-Stop-Shop und will die Plattform auch Stadtwerken als White-Label-Lösung anbieten, die damit die digitale Erfassung der Quoten von E-Autofahrern und Ladepunktbetreibern in ihren eigenen Markenauftritt integrieren können.

Ein kommunales Unternehmen und damit potenzieller Kunde des Start-ups, aber auch ein Konkurrent im Wettbewerb um die Quote ist die Maingau Energie. An dem südhessischen Versorger sind neben der Süwag und Rhenag auch einige Kommunen und Stadtwerke aus dem Landkreis Offenbach beteiligt. Das Unternehmen betreibt 140 öffentliche Ladepunkte im Rhein-Main-Gebiet und 44 Ladepunkte auf dem eigenen Werksgelände.

„Wir sind mit unserem Bündel- und Vermarktungsangebot gerade erst am Anfang“, sagt Fabian Höf. Allerdings habe unmittelbar vor dem Ende des vergangenen Jahres schon eine vierstellige Zahl an E-Mobilisten vom Angebot für das Jahr 2022 Gebrauch gemacht, so der Produktmanager E-Mobilität − vor allem Privatpersonen. Zunächst war der Energieversorger nur auf die eigenen Kunden zugegangen. „Seit dem 1. Dezember 2021 bieten wir die Dienstleistung für 2022 auch Nicht-Maingau-Kunden an“, erklärt Höf. Er ist optimistisch, dass sich die Liquidität im Markt gut entwickeln wird. Denn die Quotennachfrage werde durch verschärfte Emissionsvorgaben und das Angebot aufgrund zunehmender Zulassungszahlen von E-Autos steigen.
 
Kunden grundsätzlich positiv dem Quotenhandel gegenüber eingestellt
 
Nach seiner Erfahrung stehen die E-Mobilisten dem THG-Quotenhandel grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Gegenwärtig lasse sich aber noch schwer einschätzen, wen man letztlich alles mit dem Thema erreichen könne. Schließlich sei es ein „durchaus erklärungsbedürftiges Thema“. 
 

Von der Biokraftstoff- zur Treibhausgasminderungsquote

Mit dem sogenannten Biokraftstoffquotengesetz, das 2007 in Kraft trat, wurden Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe vermarkten, verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Biodiesel und -ethanol in Bezug auf die verkauften Mengen ihren Kraftstoffen beizumischen. So kam es beispielsweise zur Einführung des E10-Treibstoffs an deutschen Tankstellen. Seit 2015 gibt es die Treibhausgasminderungsquote.
Zunächst mussten die Anbieter eine Minderungsquote von 3 % erfüllen. 2019 erfolgte der Schritt auf 4 und 2020 auf 6 %. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, das im September 2021 verabschiedet wurde, wurden die Vorgaben noch einmal verschärft. Es schreibt den Anbietern vor, die durch den Kraftstoffabsatz verursachten CO2-Emissionen in jährlichen Schritten um 25 % bis 2030 zu senken. Ab 2022 beträgt die Minderungsquote zunächst 7 %. Von 2026 an sind 12 und ab 2029 21 % Minderung vorgesehen.
Zur Zielerfüllung führen zum einen eigene Anstrengungen der Verpflichteten wie die Biokraftstoffbeimischung oder die Ausrichtung auf emissionsarme und -freie Antriebe. Zum anderen können sie Treibhausgasquotenmengen von Dritten zukaufen, die emissionsarme oder -freie Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Verkäufer kann nach neuer Rechtslage auch ein einfacher E-Autofahrer sein, der zu Hause eine Wallbox zum Laden seines Fahrzeugs „betreibt“.
Zur Kompensation der Emissionen können allerdings nicht nur vermiedene Emissionen aus der E-Mobilität herangezogen werden, sondern auch die durch fortschrittliche Biokraftstoffe und grünen Wasserstoff erzielten Reduktionen.
Die neue Treibhausgasminderungsquote soll dazu beitragen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 auf 32 % steigt. Dieses Ziel geht über die Vorgabe der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU hinaus, die bis zum Anfang des kommenden Jahrzehnts mindestens 14 % vorschreibt.
 

 

Mittwoch, 12.01.2022, 08:29 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Ein durchaus erklärungsbedürftiges Thema
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
Ein durchaus erklärungsbedürftiges Thema
Mit dem Treibhausgasquotenhandel können Stadtwerke und ihre E-Mobilitätskunden in eine Win-win-Situation kommen. Doch Konkurrenz kommt von jungen Unternehmen.
Das Kapital liegt im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße. „Deshalb ist es für ein Stadtwerk ratsam, sich mit dem Thema Treibhausgasquotenhandel zu beschäftigen“, sagt Marcel Linnemann. „Am besten jetzt“, fügt der Product Owner im Bereich Digitale Netze bei der Items GmbH in Münster hinzu. Denn die Rahmenbedingungen für das Instrument, mit dem sich Zusatzerlöse im Geschäft rund um die E-Mobilität generieren lassen, haben sich geändert.

Seit Beginn des Jahres können ausschließlich die Ladepunktbetreiber die Emissionsminderungen geltend machen, die sich aus der Elektrifizierung des Verkehrssektors ergeben. Mit diesen vermiedenen Emissionen kompensieren Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Markt bringen, den entsprechenden Treibhausgasausstoß und erfüllen so ihre Reduktionsverpflichtung. Zuvor war es noch den Stromlieferanten vorbehalten, „die Quote“ für sich zu beanspruchen, zu beantragen und zu verkaufen. „Für die Stadtwerke ergibt sich daraus eine neue Situation. Sie müssen sich nun − außer bei den Ladepunkten, die sie selbst betreiben − um die Quote bemühen“, betont Linnemann. Denn mit der neuen Regelung hat sich der Kreis der „Eigentümer“ der Emissionsminderungen erheblich erweitert. Die Besitzer beziehungsweise Betreiber privater Wallboxen, die ein rein batterieelektrisches Auto − keinen Hybrid − fahren, gehören nun ebenfalls dazu.
 
Den Versorgern ist ein Quasi-Monopol abhandengekommen
 
Im Grunde sieht der Product Owner die Versorger aber immer noch in einer guten Position, auch wenn ihnen ein „Quasi-Monopol“ nun abhandengekommen ist. Für die selbst betriebene Ladeinfrastruktur, sofern sie tatsächlich in signifikantem Umfang genutzt wird, könnte der Quotenhandel ein Refinanzierungsinstrument sein, das den bislang häufig defizitären Betrieb wirtschaftlicher macht. Im Hinblick auf die Wallboxen in Privathaushalten und die Ladesäulen beim Gewerbe und Einzelhandel könnte sich der Quotenhandel als Kundenbindungsinstrument erweisen.

Davon ist auch Sebastian Seier überzeugt. Der Berater von BET in Aachen sieht sowohl die Versorger als auch die Kunden in einer Win-win-Situation. Wenn etwa ein Stadtwerk ein günstiges Bündelangebot mit Wallbox, PV-Anlage, Speicher, Ladestrom und intelligentem Messstellenbetrieb macht, könnte es im Gegenzug die Emissionsminderungen in Zertifikate umsetzen und diese dann verkaufen. Es wäre auch möglich, einfach nur den Ladestrom etwas günstiger zu machen. Viele weitere Ansätze sind denkbar. „Die Energieversorger müssen es nur machen“, sagt Seier. Und sie dürfen seiner Meinung nach nicht mehr allzu lange abwarten. Denn die Zahl der Unternehmen, die ein Geschäftsmodell auf dem Quotenhandel aufsetzen, beispielsweise unabhängige Aggregatoren, wächst stetig.

Seier ist Projektleiter einer Untersuchung, in der BET im vergangenen Sommer die Pläne und Aktivitäten der Energieversorger rund um das Geschäftsfeld Elektromobilität unter die Lupe genommen hat. Damals hatte nur ein Viertel der Befragten angegeben, den Treibhausgasquotenhandel zu nutzen. „Mittlerweile ist aber die Erkenntnis bei den Unternehmen angekommen, dass man mit der E-Mobilität Geld verdienen kann − und auch muss“, sagt der Berater. Die Zeiten, in denen die Ladesäulen auf Marktplätzen und vor Rathäusern aus dem Marketingbudget finanziert wurden, sind endgültig vorbei, genauso wie die Zeiten, in denen Ladestrom verschenkt wurde.

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat man die zunehmende Bedeutung des Instruments erkannt. „Bis Ende November 2021 wurden in Deutschland insgesamt 307.525 reine Elektrofahrzeuge neu zugelassen, mehr als 50 Prozent gegenüber 2020“, sagte ein Sprecher zu E&M. Hinzu komme die große Anzahl neu in Betrieb genommener Elektrobusse und elektrisch betriebener Nutzfahrzeuge in öffentlichen und gewerblichen Flotten. „Damit wird der Einstieg in den THG-Quotenhandel für Stadtwerke zunehmend attraktiv“, betont er. Einige Unternehmen besetzen dieses Feld bereits. „Aus unserer Sicht entsteht hier für Stadtwerke und Nutzer von Elektrofahrzeugen eine klare Win-win-Situation.“
 
Ein breites Spektrum an Verkäufern
 
Nach Seiers Einschätzung dürfte noch eine Gruppe von Unternehmen in den Markt drängen, die eine erhebliche Kapitalstärke und Handelsexpertise mitbringt: die Mineralölkonzerne. Sie sind die zur Reduktion Verpflichteten und auf den Quotenhandel angewiesen. Mit dem Einstieg in die Elektromobilität können sie selbst Zertifikate generieren. Shell mit seinem von New Motion in Shell Recharge Solutions umbenannten Ladenetzwerk hat ein Beispiel dafür gegeben, wie dieser Schritt aussehen kann. Ein Schritt, der aber nicht nur der Pflicht zur Emissionsminderung, sondern auch zu einer notwendigen strategischen Neuausrichtung Rechnung trägt, wie Seier anmerkt: „Denn wenn sie nicht in die erneuerbaren Energien und die Elektromobilität einsteigen, werden sie in absehbarer Zeit kein Geschäft mehr haben.“

Während die potenziellen Käufer der Minderungszertifikate weithin gut sichtbare Großunternehmen sind mit entsprechenden Ressourcen für die Beschaffung und umfassendem Know-how über den Markt und die Regulatorik, reicht das Spektrum der potenziellen Verkäufer vom gewerblichen Ladenetzbetreiber bis hinunter zum Privathaushalt mit einer einzigen Wallbox. Wie kann dieser sich einem Unternehmen wie Shell als Handelspartner andienen? E-Autofahrer müssen sich keine Sorgen machen, beim Mineralölkonzern in einer Warteschlange der Telefonzentrale zu versauern oder mit irgendwelchen Händlern über Cent-Beträge verhandeln zu müssen.

 
E-Autofahrer können mit der THG-Quote Geld verdienen
Quelle: E&M

Aggregatoren bieten den Zugang zum Markt. Sowohl Energieversorger als auch junge unabhängige Unternehmen haben diese Rolle für sich entdeckt. Ihre Zahl nimmt stetig zu, wie auch das Marktvolumen. Johan Grope geht davon aus, dass es im Quotenhandel 2022 rund 500 Mio. Euro betragen wird. Zum Ende des Jahrzehnts könnte es nach Schätzung des Co-Gründers und Geschäftsführers von „eQuota“ auf 3 bis 9 Mrd. Euro steigen.
 
Das Marktvolumen könnte bis 2030 auf bis zu 9 Mrd. Euro steigen

Grope und seine Kollegen sind angetreten, die Treibhausgasquote für Unternehmen nutzbar zu machen. Sie wenden sich an Energieversorger, die mit ihren Ladepunkten oder Biomethantankstellen Zusatzerlöse oder Wettbewerbsvorteile generieren wollen. Aber auch Flottenbetreiber und einzelne E-Mobilisten sollen sich gut aufgehoben fühlen. Ihnen allen will das 2020 in Berlin gegründete Start-up auf einfache Weise den Weg zum Markt ebnen, beziehungsweise den Weg zur Vergütung.

Es ist ein Weg, der mit Bürokratie gepflastert ist, mit Mess- und Pauschalwerten, mit Referenzwerten, Effizienzfaktoren und spezifischen Emissionsfaktoren. Daher rechnen sich neue Marktteilnehmer wie Equota oder Zusammenstromen auch gute Chancen aus, dass ihre Dienstleistungen bei den E-Mobilisten auf positive Resonanz stoßen.
 
Antragsverfahren wird digitalisiert und für den Kunden übernommen
 
Erst im Dezember des vergangenen Jahres haben der Ladenetzbetreiber Hubject und Zusammenstromen erklärt, das gesamte Antragsverfahren für Ladenetz-, Flotten- oder Wallboxbetreiber in einem digitalen Prozess abzubilden und für ihre Kunden zu übernehmen. Sie wollen dann auch gleich die Quote an den Markt bringen und eine Vergütung zahlen. Die Betreiber einer Ladeinfrastruktur können mit 40 Cent pro verkaufte kWh rechnen. Flottenbetreibern und Unternehmen, die Kunden mit E-Autos haben, werden bis zu 400 Euro pro Fahrzeug in Aussicht gestellt und privaten E-Mobilisten immerhin noch eine jährliche Prämie von mindestens 250 Euro.

Equota ruft beispielsweise 35 Cent pro kWh für Energieversorger auf, die Ladepunkte betreiben. Die Betreiber von E-Pkw-Flotten und private E-Mobilisten sollen bis zu 400 Euro pro Fahrzeug und Jahr erhalten. Jeder Besitzer eines batterieelektrischen Autos, egal ob privat oder geschäftlich, brauche lediglich den Fahrzeugschein des anzumeldenden Autos zu senden und „zwei Minuten“ zum Ausfüllen eines Formulars.

Mit dem Abschluss des Quotenhandelsvertrags, mit dessen Vorlage beim Hauptzollamt, das die gehandelten Mengen sowie die Quotenverpflichtung der Mineralölfirmen prüft, und der eigentlichen Abwicklung des Handels haben die Versorger, Flottenbetreiber oder Privathaushalte nichts mehr zu tun. Die Transaktionen am Großhandelsmarkt und die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage sind für sie daher kaum transparent.
 
Start eines Handelsplatzes für März 2022 angekündigt
 
Grope und seine Kollegen bei Equota wollen das ändern. Sie haben angekündigt, im März 2022 mit einem digitalen Handelsplatz zu starten, an dem anonymisierte Durchschnittspreise für Abschlüsse unterschiedlicher Kategorien angezeigt werden. Grundsätzlich seien zwei Fälle beim Handel zu unterscheiden, so der Geschäftsführer: „Im ersten Fall werden wir vom Verkäufer einer THG-Quote aus Ladestrom per Textform bestimmt, die Quote für ihn zu verkaufen, was die neue Gesetzgebung seit dem 1. Januar 2022 erlaubt. Dabei bleibt der Quotenkäufer für den Verkäufer anonym.“

Allerdings könnten beide die Konditionen unter gewissen Vorgaben mitbestimmen, etwa den gewünschten Preis, die Mengen und die Zahlungsbedingungen. Die Verkäufer bekommen dann einen Nachweis über Zeitpunkt und Preis der Vermarktung der Quote über die Plattform. „Im zweiten Fall bestimmt der Verkäufer uns nicht, weil er selbst die Quoten aus Ladestrom beim Umweltbundesamt registriert hat. Oder er will Quoten aus Biomethan oder Wasserstoff vermarkten. Hier ist die Bestimmung per Textform nicht möglich“, erläutert Grope. In einem solchen Fall könne der Verkäufer Equota bevollmächtigen, seine Quote per Standardvertrag zu verkaufen und die Transaktion beim Hauptzollamt abzuwickeln.

 
Die beiden Gründer von Equota, Fatih Gökgöz (l.) und Johan Grope wollen im März 2022 einen Handelsplatz für THG-Quoten starten
Quelle: Equota

Es werde verschiedene Preisfindungsmodelle geben, erklärt der Equota-Geschäftsführer: zum einen mit anonymisierten Kauf- und Verkaufsgeboten, zum anderen mit Versteigerungen. Anbieter und Nachfrager müssen allerdings nicht miteinander verhandeln, denn das Matching übernehme die Plattform automatisch, genauso wie die Zahlungsabwicklung. Der wesentliche Vorteil des Marktplatzes sei aber: „Wir bündeln die Mengen der Verkäufer, wodurch sie Großhandelspreise erzielen können.“ Diese verortet Grope aktuell bei 510 bis 520 Euro/Tonne CO2 für Quoten aus Ladestrom.
 
Quotenhandel auch für Drittkunden
 
Grope sieht Equota als One-Stop-Shop und will die Plattform auch Stadtwerken als White-Label-Lösung anbieten, die damit die digitale Erfassung der Quoten von E-Autofahrern und Ladepunktbetreibern in ihren eigenen Markenauftritt integrieren können.

Ein kommunales Unternehmen und damit potenzieller Kunde des Start-ups, aber auch ein Konkurrent im Wettbewerb um die Quote ist die Maingau Energie. An dem südhessischen Versorger sind neben der Süwag und Rhenag auch einige Kommunen und Stadtwerke aus dem Landkreis Offenbach beteiligt. Das Unternehmen betreibt 140 öffentliche Ladepunkte im Rhein-Main-Gebiet und 44 Ladepunkte auf dem eigenen Werksgelände.

„Wir sind mit unserem Bündel- und Vermarktungsangebot gerade erst am Anfang“, sagt Fabian Höf. Allerdings habe unmittelbar vor dem Ende des vergangenen Jahres schon eine vierstellige Zahl an E-Mobilisten vom Angebot für das Jahr 2022 Gebrauch gemacht, so der Produktmanager E-Mobilität − vor allem Privatpersonen. Zunächst war der Energieversorger nur auf die eigenen Kunden zugegangen. „Seit dem 1. Dezember 2021 bieten wir die Dienstleistung für 2022 auch Nicht-Maingau-Kunden an“, erklärt Höf. Er ist optimistisch, dass sich die Liquidität im Markt gut entwickeln wird. Denn die Quotennachfrage werde durch verschärfte Emissionsvorgaben und das Angebot aufgrund zunehmender Zulassungszahlen von E-Autos steigen.
 
Kunden grundsätzlich positiv dem Quotenhandel gegenüber eingestellt
 
Nach seiner Erfahrung stehen die E-Mobilisten dem THG-Quotenhandel grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Gegenwärtig lasse sich aber noch schwer einschätzen, wen man letztlich alles mit dem Thema erreichen könne. Schließlich sei es ein „durchaus erklärungsbedürftiges Thema“. 
 

Von der Biokraftstoff- zur Treibhausgasminderungsquote

Mit dem sogenannten Biokraftstoffquotengesetz, das 2007 in Kraft trat, wurden Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe vermarkten, verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Biodiesel und -ethanol in Bezug auf die verkauften Mengen ihren Kraftstoffen beizumischen. So kam es beispielsweise zur Einführung des E10-Treibstoffs an deutschen Tankstellen. Seit 2015 gibt es die Treibhausgasminderungsquote.
Zunächst mussten die Anbieter eine Minderungsquote von 3 % erfüllen. 2019 erfolgte der Schritt auf 4 und 2020 auf 6 %. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, das im September 2021 verabschiedet wurde, wurden die Vorgaben noch einmal verschärft. Es schreibt den Anbietern vor, die durch den Kraftstoffabsatz verursachten CO2-Emissionen in jährlichen Schritten um 25 % bis 2030 zu senken. Ab 2022 beträgt die Minderungsquote zunächst 7 %. Von 2026 an sind 12 und ab 2029 21 % Minderung vorgesehen.
Zur Zielerfüllung führen zum einen eigene Anstrengungen der Verpflichteten wie die Biokraftstoffbeimischung oder die Ausrichtung auf emissionsarme und -freie Antriebe. Zum anderen können sie Treibhausgasquotenmengen von Dritten zukaufen, die emissionsarme oder -freie Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Verkäufer kann nach neuer Rechtslage auch ein einfacher E-Autofahrer sein, der zu Hause eine Wallbox zum Laden seines Fahrzeugs „betreibt“.
Zur Kompensation der Emissionen können allerdings nicht nur vermiedene Emissionen aus der E-Mobilität herangezogen werden, sondern auch die durch fortschrittliche Biokraftstoffe und grünen Wasserstoff erzielten Reduktionen.
Die neue Treibhausgasminderungsquote soll dazu beitragen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 auf 32 % steigt. Dieses Ziel geht über die Vorgabe der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU hinaus, die bis zum Anfang des kommenden Jahrzehnts mindestens 14 % vorschreibt.
 

 

Mittwoch, 12.01.2022, 08:29 Uhr
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