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Energie & Management > Smart Meter - Wirtschaftlichkeit als größte Herausforderung
Quelle: Shutterstock / JWPhotoworks
Smart Meter

Wirtschaftlichkeit als größte Herausforderung

Die Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat im Rahmen einer Studie grundzuständige Messstellenbetreiber zum Stand des Smart Meter Rollout befragt.
Laut Pricewaterhouse Coopers (PwC) hat knapp die Hälfte der grundzuständigen Messstellenbetreiber mit Einbau intelligenter Messsysteme begonnen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Messtellenbetriebsgesetz. Dieses schreibt vor, dass bestimmten Gruppen von Erzeugern und Verbrauchern, gestaffelt nach den jeweiligen Energiemengen, verpflichtend sogenannte intelligente Messsysteme nutzen müssen. Für die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers, der die Einbauverpflichtung umsetzen muss, hat der Gesetzgeber grundsätzlich den örtlichen Verteilnetzbetreiber vorgesehen.

Bei den gesetzlich definierten intelligenten Messsystemen handelt es sich um einen elektronischen Zähler mit einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit.

Den Rollout intelligenter Messsysteme haben 49 % dieser Unternehmen gestartet und 46 % befinden sich noch in der Rollout-Vorbereitung. Bei ihnen kann es nach den Erkenntnissen der Studien-Autoren noch drei bis neun Monate bis zum Start dauern.

Gefahr, die Grundzuständigkeit zu verlieren

Nach aktueller Rechtslage müssen die grundzuständigen Messstellenbetreiber allerdings bis Februar 2023 die ersten 10 % ihrer Pflichteinbaufälle abgearbeitet haben. Wer diesen Wert nicht erreicht, läuft Gefahr, die Grundzuständigkeit zu verlieren. Nach Angaben von PwC geht es dabei um 13 % der Messstellenbetreiber. Immerhin 8 % gehen schon jetzt davon aus, dass sie die Quote gar nicht schaffen werden. Dagegen gaben 70 % an, eine Rollout-Quote zwischen 10 und 15 % anzustreben, und 17 % wollen bis 2023 sogar mehr als 15 % ihrer Pflichteinbaufälle bewältigen.

Nach Angaben von PwC haben sich 79 Unternehmen unterschiedlicher Größe an der Umfrage im Januar und Februar 2022 beteiligt. Sie repräsentieren insgesamt 55 % der Messlokationen in Deutschland (29 Mio. Messlokationen). Von den Unternehmen, die bereits den Rollout gestartet haben, haben 69 % zwei der sogenannten Tarifanwendungsfälle (TAF) auch produktiv umgesetzt. Es handelt sich dabei um TAF 1 (datensparsame Tarife) und TAF 7 (Zählerstandsgangmessung).

Grundzuständige Messstellenbetreiber müssen sich beim Entgelt für den Messstellenbetrieb an eine gesetzlich definierte Preisobergrenze halten. Die Umfrage von PwC ergab, dass 84 % der befragten Unternehmen die Wirtschaftlichkeit ihrer Tätigkeit gerade im Hinblick auf diese Deckelung als größte Herausforderung ansehen. Danach folgen technische Aspekte, wie die Sicherstellung der Funk-Anbindung der Geräte oder die Anbindung an das jeweilige ERP-System des Kunden.

Eine Zusammenfassung der Studie "Umsetzungsstand und Herausforderungen beim Rollout von intelligenten Messsystemen" kann auf der Internetseite von PwC angefordert werden.

Montag, 25.04.2022, 15:31 Uhr
Fritz Wilhelm
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Smart Meter
Wirtschaftlichkeit als größte Herausforderung
Die Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat im Rahmen einer Studie grundzuständige Messstellenbetreiber zum Stand des Smart Meter Rollout befragt.
Laut Pricewaterhouse Coopers (PwC) hat knapp die Hälfte der grundzuständigen Messstellenbetreiber mit Einbau intelligenter Messsysteme begonnen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Messtellenbetriebsgesetz. Dieses schreibt vor, dass bestimmten Gruppen von Erzeugern und Verbrauchern, gestaffelt nach den jeweiligen Energiemengen, verpflichtend sogenannte intelligente Messsysteme nutzen müssen. Für die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers, der die Einbauverpflichtung umsetzen muss, hat der Gesetzgeber grundsätzlich den örtlichen Verteilnetzbetreiber vorgesehen.

Bei den gesetzlich definierten intelligenten Messsystemen handelt es sich um einen elektronischen Zähler mit einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit.

Den Rollout intelligenter Messsysteme haben 49 % dieser Unternehmen gestartet und 46 % befinden sich noch in der Rollout-Vorbereitung. Bei ihnen kann es nach den Erkenntnissen der Studien-Autoren noch drei bis neun Monate bis zum Start dauern.

Gefahr, die Grundzuständigkeit zu verlieren

Nach aktueller Rechtslage müssen die grundzuständigen Messstellenbetreiber allerdings bis Februar 2023 die ersten 10 % ihrer Pflichteinbaufälle abgearbeitet haben. Wer diesen Wert nicht erreicht, läuft Gefahr, die Grundzuständigkeit zu verlieren. Nach Angaben von PwC geht es dabei um 13 % der Messstellenbetreiber. Immerhin 8 % gehen schon jetzt davon aus, dass sie die Quote gar nicht schaffen werden. Dagegen gaben 70 % an, eine Rollout-Quote zwischen 10 und 15 % anzustreben, und 17 % wollen bis 2023 sogar mehr als 15 % ihrer Pflichteinbaufälle bewältigen.

Nach Angaben von PwC haben sich 79 Unternehmen unterschiedlicher Größe an der Umfrage im Januar und Februar 2022 beteiligt. Sie repräsentieren insgesamt 55 % der Messlokationen in Deutschland (29 Mio. Messlokationen). Von den Unternehmen, die bereits den Rollout gestartet haben, haben 69 % zwei der sogenannten Tarifanwendungsfälle (TAF) auch produktiv umgesetzt. Es handelt sich dabei um TAF 1 (datensparsame Tarife) und TAF 7 (Zählerstandsgangmessung).

Grundzuständige Messstellenbetreiber müssen sich beim Entgelt für den Messstellenbetrieb an eine gesetzlich definierte Preisobergrenze halten. Die Umfrage von PwC ergab, dass 84 % der befragten Unternehmen die Wirtschaftlichkeit ihrer Tätigkeit gerade im Hinblick auf diese Deckelung als größte Herausforderung ansehen. Danach folgen technische Aspekte, wie die Sicherstellung der Funk-Anbindung der Geräte oder die Anbindung an das jeweilige ERP-System des Kunden.

Eine Zusammenfassung der Studie "Umsetzungsstand und Herausforderungen beim Rollout von intelligenten Messsystemen" kann auf der Internetseite von PwC angefordert werden.

Montag, 25.04.2022, 15:31 Uhr
Fritz Wilhelm

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