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Energie & Management > Wärme - Wärmewende-Konzept in der Konsultation
Quelle: Fotolia / Ralf Kalytta
Wärme

Wärmewende-Konzept in der Konsultation

Der Bund hat ein Konzept vorgelegt, mit dem das im Koalitionsvertrag anvisierte Ziel von 65 % Erneuerbare bei neuen Heizungen umgesetzt werden könnte. Erste Verbände äußern sich dazu.
Seit dem 18. Juli ist das Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der öffentlichen Konsultation. Die Branche ist nun aufgerufen, dazu Stellung zu nehmen. Das vorgelegte Konzept skizziert zwei mögliche Modelle zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes, wie sie von der Bundesregierung vorgegeben ist.

Zur Erinnerung: Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs hat die Koalition am 23. März entschieden, dies möglichst bereits ab Januar 2024 bei jedem Einbau und Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand verpflichtend zu machen. 

Das Papier "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 − Konzeption zur Umsetzung" führt zwei Modelle auf, die sich in der möglichen Nutzung von grünem Wasserstoff und Biomasse unterscheiden.
 
Konzeptpapier "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024" (zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: BMWK und BMWSB
 
 
Eckpunkte zum Konzept:
  • In beiden Modellen: Bauwillige und Eigentümer können in beiden Modellen die Vorgabe erfüllen, indem sie eine Wärmepumpe einbauen. Diese muss nicht verpflichtend mit grünem Strom betrieben werden. Als Alternative können sie auch eine Hybridheizung mit Wärmepumpe einbauen, sofern zumindest 65 % des Wärmebedarfs von Erneuerbaren gedeckt werden. Die Quote gilt auch als erfüllt, wird die Heizung an ein Wärmenetz angeschlossen. Der Erneuerbaren-Anteil im Wärmenetz soll zunächst keine Rolle spielen. Jedoch muss der Wärmeversorger ab 2026 einen Transformationsplan für sein Fern- oder Nahwärmenetz vorlegen. Auch möglich ist der Einbau einer Stromdirektheizung, wenn das betreffende Gebäude einen äußerst geringen Wärmebedarf aufweist.
  • Modell 1: Der Einbau einer Biomasseheizung (Pelletkessel, Gasheizung) ist zulässig. Die Gasheizung muss jedoch dauerhaft mit mindestens 65 % klimaneutralen Gasen betrieben werden − etwa mit regenerativ erzeugtem Wasserstoff oder nachhaltigem Biomethan. Das Modell sieht eine Mieterschutzvorschrift vor: Laut dieser tragen Vermieter die Mehrkosten, die über den Grundversorgungstarif für Erdgas hinausgehen.
  • Modell 2: In diesem Modell kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Biomasse- und Gaskessel sind nur dann zulässig, wenn dieser nachweist, dass andere Erfüllungsoptionen nicht möglich sind, zum Beispiel weil sie wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Auch hier soll die Mieterschutzvorschrift greifen
  • Das Konzept der Ministerien schlägt verschiedene Härtefallregelungen vor: Ein Eigentümer darf zum Beispiel, sobald sein Kessel kaputtgeht, übergangsweise eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Er hat dann drei Jahre Zeit, diese durch eine Anlage zu ersetzen, die die 65 %-Quote erfüllt.
Lob für technologieoffenen Ansatz

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das vorgelegte Konzept. "Die beiden Ministerien haben erkannt, dass die Wärmewende mit einer realistischen und praktikablen Herangehensweise zum Erfolg geführt werden kann", erklärte Kerstin Andreae. Die gewählte Technologieoffenheit habe das Potenzial, dem Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudewärmebereich neuen Schub zu verleihen. In ihrer Stellungnahme rief die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung aber dazu auf, dass die Erneuerbaren-Quote im Wärmemarkt dringend steigen muss − "Bereits seit Jahren stagniert sie bei rund 15 Prozent".

Als positiv bewertete Andreae, dass die Ministerien eine wettbewerbliche Variante mit einem technologieoffenen Ansatz anbieten. Die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen − auch die Nutzung von grünem Wasserstoff und Biomethan − sei zentral für eine erfolgreiche Wärmewende. Andreae: "Nur so kann mit Blick auf die Vielfalt der Gebäude in Deutschland, deren Infrastrukturen und die Sanierungsraten die jeweils individuell passende Lösung für Eigentümer und Gebäude gefunden werden". Auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat sich für eine stärkere Diversifizierung des Energiemixes im Wärmesektor ausgesprochen (wir berichteten). 

Andreae mahnte jedoch zu einem umfassenderen Ansatz für die Wärmewende: Neben Energieträger und Art der Heizungsanlage müssten auch die Infrastruktur und die regionalen Besonderheiten für die Dekarbonisierung des Wärmesektors einbezogen werden. 

Deadline: 22. August 2022

Das Konzept "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024" steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zur Einsicht bereit. Stellungnahmen können bis zum 22. August an 65-Prozent-Erneuerbare-Waerme@bmwk.bund.de eingereicht werden. 

Dienstag, 19.07.2022, 16:12 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wärme - Wärmewende-Konzept in der Konsultation
Quelle: Fotolia / Ralf Kalytta
Wärme
Wärmewende-Konzept in der Konsultation
Der Bund hat ein Konzept vorgelegt, mit dem das im Koalitionsvertrag anvisierte Ziel von 65 % Erneuerbare bei neuen Heizungen umgesetzt werden könnte. Erste Verbände äußern sich dazu.
Seit dem 18. Juli ist das Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der öffentlichen Konsultation. Die Branche ist nun aufgerufen, dazu Stellung zu nehmen. Das vorgelegte Konzept skizziert zwei mögliche Modelle zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes, wie sie von der Bundesregierung vorgegeben ist.

Zur Erinnerung: Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs hat die Koalition am 23. März entschieden, dies möglichst bereits ab Januar 2024 bei jedem Einbau und Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand verpflichtend zu machen. 

Das Papier "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 − Konzeption zur Umsetzung" führt zwei Modelle auf, die sich in der möglichen Nutzung von grünem Wasserstoff und Biomasse unterscheiden.
 
Konzeptpapier "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024" (zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: BMWK und BMWSB
 
 
Eckpunkte zum Konzept:
  • In beiden Modellen: Bauwillige und Eigentümer können in beiden Modellen die Vorgabe erfüllen, indem sie eine Wärmepumpe einbauen. Diese muss nicht verpflichtend mit grünem Strom betrieben werden. Als Alternative können sie auch eine Hybridheizung mit Wärmepumpe einbauen, sofern zumindest 65 % des Wärmebedarfs von Erneuerbaren gedeckt werden. Die Quote gilt auch als erfüllt, wird die Heizung an ein Wärmenetz angeschlossen. Der Erneuerbaren-Anteil im Wärmenetz soll zunächst keine Rolle spielen. Jedoch muss der Wärmeversorger ab 2026 einen Transformationsplan für sein Fern- oder Nahwärmenetz vorlegen. Auch möglich ist der Einbau einer Stromdirektheizung, wenn das betreffende Gebäude einen äußerst geringen Wärmebedarf aufweist.
  • Modell 1: Der Einbau einer Biomasseheizung (Pelletkessel, Gasheizung) ist zulässig. Die Gasheizung muss jedoch dauerhaft mit mindestens 65 % klimaneutralen Gasen betrieben werden − etwa mit regenerativ erzeugtem Wasserstoff oder nachhaltigem Biomethan. Das Modell sieht eine Mieterschutzvorschrift vor: Laut dieser tragen Vermieter die Mehrkosten, die über den Grundversorgungstarif für Erdgas hinausgehen.
  • Modell 2: In diesem Modell kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Biomasse- und Gaskessel sind nur dann zulässig, wenn dieser nachweist, dass andere Erfüllungsoptionen nicht möglich sind, zum Beispiel weil sie wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Auch hier soll die Mieterschutzvorschrift greifen
  • Das Konzept der Ministerien schlägt verschiedene Härtefallregelungen vor: Ein Eigentümer darf zum Beispiel, sobald sein Kessel kaputtgeht, übergangsweise eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Er hat dann drei Jahre Zeit, diese durch eine Anlage zu ersetzen, die die 65 %-Quote erfüllt.
Lob für technologieoffenen Ansatz

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das vorgelegte Konzept. "Die beiden Ministerien haben erkannt, dass die Wärmewende mit einer realistischen und praktikablen Herangehensweise zum Erfolg geführt werden kann", erklärte Kerstin Andreae. Die gewählte Technologieoffenheit habe das Potenzial, dem Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudewärmebereich neuen Schub zu verleihen. In ihrer Stellungnahme rief die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung aber dazu auf, dass die Erneuerbaren-Quote im Wärmemarkt dringend steigen muss − "Bereits seit Jahren stagniert sie bei rund 15 Prozent".

Als positiv bewertete Andreae, dass die Ministerien eine wettbewerbliche Variante mit einem technologieoffenen Ansatz anbieten. Die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen − auch die Nutzung von grünem Wasserstoff und Biomethan − sei zentral für eine erfolgreiche Wärmewende. Andreae: "Nur so kann mit Blick auf die Vielfalt der Gebäude in Deutschland, deren Infrastrukturen und die Sanierungsraten die jeweils individuell passende Lösung für Eigentümer und Gebäude gefunden werden". Auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat sich für eine stärkere Diversifizierung des Energiemixes im Wärmesektor ausgesprochen (wir berichteten). 

Andreae mahnte jedoch zu einem umfassenderen Ansatz für die Wärmewende: Neben Energieträger und Art der Heizungsanlage müssten auch die Infrastruktur und die regionalen Besonderheiten für die Dekarbonisierung des Wärmesektors einbezogen werden. 

Deadline: 22. August 2022

Das Konzept "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024" steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zur Einsicht bereit. Stellungnahmen können bis zum 22. August an 65-Prozent-Erneuerbare-Waerme@bmwk.bund.de eingereicht werden. 

Dienstag, 19.07.2022, 16:12 Uhr
Davina Spohn

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