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Mit Angeboten zu einer Strom-Flatrate werben derzeit einige Unternehmen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zwei der Angebote näher betrachtet.
Zur Analyse ausgewählt wurden die "Beegy Flatrate" des Energiedienstleisters Beegy GmbH sowie die "Sonnen Flat Home" des Batterieherstellers Sonnen GmbH. Beide Angebote enthalten Flatrate-Stromtarife sowie den Gedanken, Strom in einer Community mit anderen Kunden zu teilen. Dabei unterscheiden sich die dahinterliegenden Geschäftsmodelle jedoch sehr, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Begriff "Fl
Montag, 22.05.2017, 13:53 Uhr
Jonas Rosenberger
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