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Energie & Management > Kohlekraft - Kohleausstieg ohne Entschädigungszahlungen möglich
Bild: Eon
Kohlekraft

Kohleausstieg ohne Entschädigungszahlungen möglich

Das Vorgehen des Staats beim Atomausstieg lässt sich auf einen möglichen Kohleausstieg übertragen. Das zumindest befindet ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held.
Alte Kohlekraftwerke kann der Staat abschalten lassen, ohne dafür Entschädigung zu zahlen. Das besagt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held, das im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende angefertigt wurde. Dem

Montag, 23.10.2017, 14:29 Uhr
Jonas Rosenberger
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Kohleausstieg ohne Entschädigungszahlungen möglich
Das Vorgehen des Staats beim Atomausstieg lässt sich auf einen möglichen Kohleausstieg übertragen. Das zumindest befindet ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held.
Alte Kohlekraftwerke kann der Staat abschalten lassen, ohne dafür Entschädigung zu zahlen. Das besagt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held, das im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende angefertigt wurde. Dem

Montag, 23.10.2017, 14:29 Uhr
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