Freitag, 25.10.2013, 16:49 Uhr
Für die KWK-Förderung werden Stromkunden mit einem Jahresverbrauch bis 100 000 kWh pro Abnahmestelle ab dem 1. Januar 2014 mit 0,178 Ct./kWh belastet. In diesem Jahr hat für diese Verbrauchergruppe der KWK-Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte 0,126 Ct./kWh betragen.