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Der Ministerrat der EU hat Regeln für die freiwillige Neutralisierung von CO2-Emissionen beschlossen. Investitionen etwa in CCS-Projekte sollen erleichtert werden.
Die Botschafter der Mitgliedsstaaten verständigten sich auf den Entwurf einer Verordnung, die regeln soll, was in der EU als CO2-Speicher akzeptiert wird. Damit sollen Investitionen begünstigt werden, mit denen CO2 aus der Atmosphäre entnommen oder am Ende von industriellen Prozessen gewonnen und anschließend verarbeitet oder eingelagert werden kann. „Die Entnahme zunehmender Mengen CO2 aus der Atmosphäre ist entscheidend, damit wir netto keine Treibhausgase mehr erzeugen und das 1,5-Grad-Ziel global erreichen“, sagte die spanische Ratsvorsitzende, Teresa Ribera Rodriguez. Hintergrund ist das Ziel der EU, bis 2050 „klimaneutral“ zu werden.
Allerdings gilt es als ausgeschlossen, dass bis dahin überhaupt kein CO2 mehr erzeugt wird. Die verbleibenden CO2-Emissionen müssen deswegen entsorgt werden. Die Verordnung erfasst neben dem Einlagern von CO2, etwa in ausgebeuteten Gaslagerstätten, auch die Aufforstung von Wäldern, die Renaturierung von Mooren (carbon farming) oder die Verarbeitung von Holz. Produkte, die aus CO2 erzeugt werden wie bestimmte Baumaterialien, können ebenfalls als CO2-Speicher anerkannt werden. Der Rat hat dabei die Möglichkeiten des „carbon farming“ gegenüber dem Kommissionsentwurf leicht ausgeweitet.
Greenwashing soll verhindert werden
Nach der Verordnung muss die Entsorgung von Treibhausgasen, für die ein Zertifikat erteilt wird, weiteren Anforderungen genügen: sie muss zusätzlich, nachhaltig und mengenmäßig bestimmt sein und das CO2 muss langfristig gespeichert werden. Auf der Grundlage dieser Kriterien soll die Kommission eine verbindliche Methode entwickeln, nach der die unterschiedlichen Formen der CO2-Neutralisierung bewertet werden.
Die Zertifizierung ist grundsätzlich freiwillig und erfolgt in zwei Schritten: Wer ein CO2-Entsorgungs-Zertifikat haben will, muss alle notwendigen Informationen beibringen, um Art und Umfang des Entsorgungsprozesses beurteilen zu können. Die Zertifizierungsstelle führt dann eine unabhängige Bewertung durch und vergibt das Zertifikat – oder auch nicht. Die Angaben werden regelmäßig, mindestens aber alle fünf Jahre überprüft.
Die Zertifikate können nicht im europäischen Emissionshandel eingesetzt werden. Sie können aber zum Nachweis der Klimafreundlichkeit einer Investition zum Beispiel am Kapitalmarkt verwendet werden. Dort soll das „Greenwashing“ verhindert werden. Die EU will damit mehr Transparenz über Art und Umfang solcher Investitionen herstellen. Die Kommission soll in spätestens vier Jahren ein elektronisches, öffentlich zugängliches Register aller zertifizierten Projekte vorlegen. Es soll alle Dokumente des Bewertungsprozesses und die Berichte der durchgeführten Kontrollen enthalten. Eine Ãœberprüfung der Vorschriften soll die Kommission 2028 vornehmen.
Der Ministerrat muss noch über die endgültige Fassung der Verordnung mit dem Europäischen Parlament verhandeln, das seine Verhandlungsposition am 21. November 2023 beschließen will. Der Umweltausschuss hatte Ende Oktober gefordert, dass „carbon farming“ die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen darf. Die Kommission wird in dem Votum aufgefordert, im Hinblick auf die Zeit nach 2030 europaweite Ziele für die CO2-Entsorgung vorzuschlagen. Ziel müsse es sein, sagte der Abgeordnete Peter Liese (CDU), die Zertifikate aus dem Carbon-Management in den europäischen Emissionshandel zu integrieren.
Montag, 20.11.2023, 10:47 Uhr
Tom Weingärtner
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