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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Wie E-Busse dem Stromnetz helfen können
E-Bus beim Laden. Quelle Stadtwerke Osnabrück
Elektrofahrzeuge

Wie E-Busse dem Stromnetz helfen können

Wie elektrische Busse das Stromnetz nicht nur zusätzlich belasten, sondern sogar unterstützen können, hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) untersucht.
Das Projekt „EUniS“ (Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und innovativen Systemintegrationskonzepts für die Sektorenkopplung von Verkehr und Strom) kommt zu dem Ergebnis, dass Nahverkehrsbetreiber mit ihren Elektrolinienbussen grundsätzlich sogenannte Systemdienstleistungen anbieten können. Allerdings fehlt bisher ein kohärenter Rechtsrahmen.

Matthias Hartwig, Leiter des Fachbereichs Mobilität am IKEM, weist darauf hin, dass etwa durch den Emissionshandel die Betriebskosten für Verbrennerfahrzeuge stark steigen und die ÖPNV-Betreiber auch auf dem Land in den Ausbau der Elektromobilität investieren werden. Die zunehmende Elektrifizierung der Energiesektoren bringe jedoch neue Herausforderungen mit sich, etwa für die Stromnetze.

Eunis hat deshalb untersucht, wie Batterien von E-Bussen durch bidirektionales Laden zur Optimierung des Lastmanagements und zu einem stabilen Stromnetz beitragen können. Außerdem sollte ermittelt werden, welche wirtschaftlichen Anreize sich aus solchen Systemdienstleistungen für die Betreiber ergeben.

Die Analyse zeige die grundsätzliche Machbarkeit eines solchen Elektromobilitätskonzepts auf, erklärte dazu Jana Eschweiler, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am IKEM: „Unter den aktuellen energierechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Teilnahme des ÖPNV am Strommarkt grundsätzlich möglich. Die Betreiber können mit den Batterien ihrer Elektrobusse Flexibilitäten anbieten − auch, wenn sie dafür einen Zwischendienstleister hinzuziehen.“ Allerdings seien Bereitstellung und Vergütung dieser Flexibilitätsdienstleistungen auf nationaler Ebene noch nicht abschließend geregelt. „Hier müssen die europäischen Vorgaben zur Einbindung von Prosumenten in den Strommarkt dringend umgesetzt werden.“

Studienautor Simon Großmann weist zudem auf weitere rechtliche Anforderungen für die Betreiber hin: „Um die Busbatterien für das bidirektionale Laden nutzen zu können, ist ein ständiger Datenaustausch zwischen ÖPNV-Betreiber, Dienstleistern und Netzbetreibern erforderlich. Der Umgang mit den Daten, etwa aus dem Tracking der Fahrzeuge, muss den Datenschutzvorgaben genügen.“ Gerade im Hinblick auf einen flächendeckenden Einsatz des bidirektionalen Ladens sollte der Gesetzgeber deshalb auch hier eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten schaffen.

Das IKEM arbeitete im vom Bundesminister für Digitales und Verkehr geförderten Projekt Eunis mit den Partnern „eMIS Deutschland“, Wemag, Wemag Netz sowie der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim zusammen.

Donnerstag, 12.09.2024, 10:54 Uhr
Günter Drewnitzky
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Wie E-Busse dem Stromnetz helfen können
Wie elektrische Busse das Stromnetz nicht nur zusätzlich belasten, sondern sogar unterstützen können, hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) untersucht.
Das Projekt „EUniS“ (Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und innovativen Systemintegrationskonzepts für die Sektorenkopplung von Verkehr und Strom) kommt zu dem Ergebnis, dass Nahverkehrsbetreiber mit ihren Elektrolinienbussen grundsätzlich sogenannte Systemdienstleistungen anbieten können. Allerdings fehlt bisher ein kohärenter Rechtsrahmen.

Matthias Hartwig, Leiter des Fachbereichs Mobilität am IKEM, weist darauf hin, dass etwa durch den Emissionshandel die Betriebskosten für Verbrennerfahrzeuge stark steigen und die ÖPNV-Betreiber auch auf dem Land in den Ausbau der Elektromobilität investieren werden. Die zunehmende Elektrifizierung der Energiesektoren bringe jedoch neue Herausforderungen mit sich, etwa für die Stromnetze.

Eunis hat deshalb untersucht, wie Batterien von E-Bussen durch bidirektionales Laden zur Optimierung des Lastmanagements und zu einem stabilen Stromnetz beitragen können. Außerdem sollte ermittelt werden, welche wirtschaftlichen Anreize sich aus solchen Systemdienstleistungen für die Betreiber ergeben.

Die Analyse zeige die grundsätzliche Machbarkeit eines solchen Elektromobilitätskonzepts auf, erklärte dazu Jana Eschweiler, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am IKEM: „Unter den aktuellen energierechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Teilnahme des ÖPNV am Strommarkt grundsätzlich möglich. Die Betreiber können mit den Batterien ihrer Elektrobusse Flexibilitäten anbieten − auch, wenn sie dafür einen Zwischendienstleister hinzuziehen.“ Allerdings seien Bereitstellung und Vergütung dieser Flexibilitätsdienstleistungen auf nationaler Ebene noch nicht abschließend geregelt. „Hier müssen die europäischen Vorgaben zur Einbindung von Prosumenten in den Strommarkt dringend umgesetzt werden.“

Studienautor Simon Großmann weist zudem auf weitere rechtliche Anforderungen für die Betreiber hin: „Um die Busbatterien für das bidirektionale Laden nutzen zu können, ist ein ständiger Datenaustausch zwischen ÖPNV-Betreiber, Dienstleistern und Netzbetreibern erforderlich. Der Umgang mit den Daten, etwa aus dem Tracking der Fahrzeuge, muss den Datenschutzvorgaben genügen.“ Gerade im Hinblick auf einen flächendeckenden Einsatz des bidirektionalen Ladens sollte der Gesetzgeber deshalb auch hier eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten schaffen.

Das IKEM arbeitete im vom Bundesminister für Digitales und Verkehr geförderten Projekt Eunis mit den Partnern „eMIS Deutschland“, Wemag, Wemag Netz sowie der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim zusammen.

Donnerstag, 12.09.2024, 10:54 Uhr
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