Quelle: E&M
Mehr Fördergelder, weniger Bürokratie, 65-Prozent-Anforderung erst ab dem Jahr 2027: Die Verbände VKU und AGFW sehen Nachbesserungsbedarf im Wärmeplanungsgesetz.
Der Entwurf des Bundesregierung steht seit August, jetzt haben die parlamentarischen Beratungen über ein Gesetz „für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) begonnen. An dem Papier wird einiger Nachbesserungsbedarf gesehen. 53 Seiten zählt allein die Beschlussvorlage, die dem Bundesrat auf seiner Sitzung am 29. September vorlag. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) haben zum Start der Beratungen Verbesserungsvorschläge formuliert, „um die Transformation der Wärmenetze praxisgerecht zu gestalten“.
Der Regierung schwebt vor, den Anteil der auf Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erzeugten Fernwärme bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen. Für Stadtwerke und Fernwärmeversorger bedeute das „milliardenschwere Investitionen“, betonen die beide Verbände. Und sie fordern eine Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
Mindestens 3 Milliarden jährlich
„Das Programm ist bisher mit insgesamt drei Milliarden Euro bis 2026 ausgestattet – mit Blick auf die bevorstehenden Aufgaben ist das viel zu wenig“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch befürchtet einen baldigen finanziellen Engpass. „Nach AGFW-Berechnungen auf Grundlage der bislang eingereichten Antragszahlen wird uns das Geld bereits zwei Jahre zu früh ausgehen“, warnt er. „Wir brauchen deshalb eine deutliche Erhöhung auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr und idealerweise eine Überführung in das Wärmeplanungsgesetz, um langfristig Investitionssicherheit zu schaffen.“
Zur Steigerung von Fördereffizienz und Anreizen zur Umsetzung der Wärmeplanung halten die Verbände eine Fokussierung der Förderung geboten. In sogenannten WPG-Teilgebieten, für die eine Wärmeversorgungsart als mindestens geeignet eingestuft ist, sollten nur noch öffentliche Fördermittel für die jeweilige Wärmeversorgungsart bereitgestellt werden schreiben sie.
Zeitlich verlangen die Verbänden mehr Luft für die Wärmewende. Die Anforderung, dass neue Wärmenetze ab 2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen Energie beziehen, sollte erst zum 1. Januar 2027 gelten. Bei der jetzigen Terminvorgabe sei die Errichtung von bereits in Planung befindlichen Wärmenetzen gefährdet.
Kritik an Vorgaben für bestehende Wärmenetze
Verschoben werden sollten die Stichtage für die kommunale Wärmeplanung. Die Verbände sprechen sich für eine Fristverlängerung auf den 31. Dezember 2026 (Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern) und 31. Dezember 2028 (weniger als 100.000 Einwohner) aus.
Anstoß nehmen VKU und AGFW an der Vorgabe, dass bestehende Netze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent (2040: 80 Prozent) mit erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination bespeist werden sollen. „Damit werden nachträglich pauschale Zielvorgaben eingeführt, die im Widerspruch zur BEW stehen, welche eine flexible Ausrichtung der Transformation anhand der lokalen Gegebenheiten ermöglicht“, heißt es. Die geplanten Übergangsregelungen reichten nicht aus. So sollte etwa bei einem KWK-Mindestanteil von mindestens 70 Prozent die mögliche Fristverlängerung bis Ende 2034 nicht nur auf „fossile“, sondern auf hocheffiziente KWK beziehen. Und ein Mix aus „fossil/erneuerbar“ betriebenen KWK-Anlagen sollte nicht diskriminiert werden.
Nicht zuletzt kritisieren die Organisationen, dass der Ersatz fossiler Brennstoff „durch Einschränkungen bei den Alternativen unnötig erschwert“ werde. Das betreffe „insbesondere neue Regelungen zur Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung, die Nichtanerkennung von Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm als erneuerbare Energien sowie die fehlenden Bilanzierungsmöglichkeiten von Altholz A IV als klimaneutrale Wärmequelle“.
Freitag, 29.09.2023, 14:04 Uhr
Manfred Fischer
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