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Energie & Management > Regulierung - Verbände nennen neue Regulierung Investitionsbremse
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung

Verbände nennen neue Regulierung Investitionsbremse

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für neues Regulierungs- und Entgelt-Regime veröffentlicht. Verbände sehen Investitionen in Strom- und Gasnetze in Gefahr und fordern Änderungen.
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des sogenannten NEST-Prozesses („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“) am 18. Juni 2025 die ersten Entwürfe zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Stromverteilnetzbetreiber sowie für Gasverteil- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht. 

Die Entwürfe umfassen unter anderem die Rahmenfestlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas sowie die Methodenfestlegungen StromNEF und GasNEF. Sie sollen die Grundlage für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Netzbetreiber in der nächsten Regulierungsperiode bilden. (Wir berichteten.)

Festlegungen schwächen Netzbetreiber

Deutliche Kritik an den geplanten Änderungen kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Laut Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae enthalten die Entwürfe zwar an einzelnen Stellen sinnvolle Ansätze – etwa beim WACC-Modell zur Bestimmung der Mindestrendite – insgesamt seien aber zentrale Regelungen nicht nachvollziehbar.

„Die Energiewende braucht starke Netzbetreiber. Der Regulierungsrahmen muss ihre Investitions- und Leistungsfähigkeit stärken“, so Andreae. Stattdessen entziehe der Entwurf den Unternehmen Mittel, die sie für Netzausbau und Digitalisierung dringend benötigten.

Der BDEW hat eine eigene Folgenabschätzung vorgenommen. Ergebnis: Den Netzbetreibern würden allein in einer Regulierungsperiode rund 2,4 Milliarden Euro entzogen. Besonders problematisch sei laut Verband die ungleiche Behandlung bei der Anerkennung von Betriebskosten. Kleinere Netzbetreiber würden benachteiligt, und bei Gasnetzbetreibern würden strukturelle Verschlechterungen voll durchschlagen, weil ein sogenannter Opex-Aufschlag, ein zusätzlicher Beitrag auf Betriebskosten, nicht vorgesehen sei. „Das ist der falsche Weg“, so Andreae. „Ein Sparprogramm bringt keine Innovationskraft hervor.“

VKU fordert Änderungen am Entwurf

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt vor den Folgen der neuen Vorgaben. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert „deutliche Korrekturen an diesem Konsultationsentwurf“, um die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten. Die Energiewende sei auf leistungsfähige Netze angewiesen, doch die Behördenpläne würden den Unternehmen Eigenkapitalrenditen in erheblichem Umfang entziehen.

Laut VKU könnte es zu Einbußen von bis zu einem Drittel der bisherigen Eigenkapitalrenditen kommen. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre. Diese führe zu mehr Bürokratie statt zu mehr Effizienz – sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Aufsichtsbehörde.

Um die Attraktivität von Investitionen in moderne, digitale Netzinfrastruktur zu sichern, brauchten die Unternehmen eine Anhebung der Eigenkapitalverzinsung und eine Belohnung des vorausschauenden Netzausbaus. „Wer in volldigitale Ortsnetztrafos investiert, darf dafür nicht im Effizienzvergleich benachteiligt werden“, mahnte Liebing.
 
Bewährte Methoden beibehalten

Neben den geplanten Änderungen beim Effizienzbenchmarking kritisiert er die Reduzierung dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten. Die bewährte Best-of-Four-Methode dürfe nicht aufgeweicht werden, da sie systematische Unsicherheiten ausgleicht. Neue Transparenzvorgaben müssen in einem sinnvollen Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen. 

Auch nicht beeinflussbare Kosten sowie gesellschaftlich relevante Ausgaben wie Betriebskindergärten oder Lohnzusatzleistungen müssten weiterhin als Bestandteil der regulierten Kosten anerkannt werden, um die Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes nicht zu gefährden, so der VKU.

Ebenso kritisch seien die neuen Vorgaben zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildung. Diese schüfen zusätzliche Unsicherheit, während die Netzbetreiber bereits heute im Wettbewerb um Fachkräfte stehen. „Die Regulierung darf nicht zu einem weiteren Nachteil im Kampf um qualifiziertes Personal führen“, sagte Liebing.

Sowohl BDEW als auch VKU appellieren an die Bundesnetzagentur, die Konsultationsphase bis zum 30. Juli ernst zu nehmen und substanzielle Nachbesserungen vorzunehmen. Es müsse ein verlässlicher und investitionsfreundlicher Rahmen geschaffen werden, der den langfristigen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Besonders bei der Inflationsanpassung, dem Effizienzvergleich und der Festlegung eines wettbewerbsfähigen Eigenkapitalzinssatzes bestehe akuter Handlungsbedarf.

Donnerstag, 19.06.2025, 14:48 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Verbände nennen neue Regulierung Investitionsbremse
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung
Verbände nennen neue Regulierung Investitionsbremse
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für neues Regulierungs- und Entgelt-Regime veröffentlicht. Verbände sehen Investitionen in Strom- und Gasnetze in Gefahr und fordern Änderungen.
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des sogenannten NEST-Prozesses („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“) am 18. Juni 2025 die ersten Entwürfe zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Stromverteilnetzbetreiber sowie für Gasverteil- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht. 

Die Entwürfe umfassen unter anderem die Rahmenfestlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas sowie die Methodenfestlegungen StromNEF und GasNEF. Sie sollen die Grundlage für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Netzbetreiber in der nächsten Regulierungsperiode bilden. (Wir berichteten.)

Festlegungen schwächen Netzbetreiber

Deutliche Kritik an den geplanten Änderungen kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Laut Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae enthalten die Entwürfe zwar an einzelnen Stellen sinnvolle Ansätze – etwa beim WACC-Modell zur Bestimmung der Mindestrendite – insgesamt seien aber zentrale Regelungen nicht nachvollziehbar.

„Die Energiewende braucht starke Netzbetreiber. Der Regulierungsrahmen muss ihre Investitions- und Leistungsfähigkeit stärken“, so Andreae. Stattdessen entziehe der Entwurf den Unternehmen Mittel, die sie für Netzausbau und Digitalisierung dringend benötigten.

Der BDEW hat eine eigene Folgenabschätzung vorgenommen. Ergebnis: Den Netzbetreibern würden allein in einer Regulierungsperiode rund 2,4 Milliarden Euro entzogen. Besonders problematisch sei laut Verband die ungleiche Behandlung bei der Anerkennung von Betriebskosten. Kleinere Netzbetreiber würden benachteiligt, und bei Gasnetzbetreibern würden strukturelle Verschlechterungen voll durchschlagen, weil ein sogenannter Opex-Aufschlag, ein zusätzlicher Beitrag auf Betriebskosten, nicht vorgesehen sei. „Das ist der falsche Weg“, so Andreae. „Ein Sparprogramm bringt keine Innovationskraft hervor.“

VKU fordert Änderungen am Entwurf

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt vor den Folgen der neuen Vorgaben. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert „deutliche Korrekturen an diesem Konsultationsentwurf“, um die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten. Die Energiewende sei auf leistungsfähige Netze angewiesen, doch die Behördenpläne würden den Unternehmen Eigenkapitalrenditen in erheblichem Umfang entziehen.

Laut VKU könnte es zu Einbußen von bis zu einem Drittel der bisherigen Eigenkapitalrenditen kommen. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre. Diese führe zu mehr Bürokratie statt zu mehr Effizienz – sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Aufsichtsbehörde.

Um die Attraktivität von Investitionen in moderne, digitale Netzinfrastruktur zu sichern, brauchten die Unternehmen eine Anhebung der Eigenkapitalverzinsung und eine Belohnung des vorausschauenden Netzausbaus. „Wer in volldigitale Ortsnetztrafos investiert, darf dafür nicht im Effizienzvergleich benachteiligt werden“, mahnte Liebing.
 
Bewährte Methoden beibehalten

Neben den geplanten Änderungen beim Effizienzbenchmarking kritisiert er die Reduzierung dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten. Die bewährte Best-of-Four-Methode dürfe nicht aufgeweicht werden, da sie systematische Unsicherheiten ausgleicht. Neue Transparenzvorgaben müssen in einem sinnvollen Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen. 

Auch nicht beeinflussbare Kosten sowie gesellschaftlich relevante Ausgaben wie Betriebskindergärten oder Lohnzusatzleistungen müssten weiterhin als Bestandteil der regulierten Kosten anerkannt werden, um die Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes nicht zu gefährden, so der VKU.

Ebenso kritisch seien die neuen Vorgaben zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildung. Diese schüfen zusätzliche Unsicherheit, während die Netzbetreiber bereits heute im Wettbewerb um Fachkräfte stehen. „Die Regulierung darf nicht zu einem weiteren Nachteil im Kampf um qualifiziertes Personal führen“, sagte Liebing.

Sowohl BDEW als auch VKU appellieren an die Bundesnetzagentur, die Konsultationsphase bis zum 30. Juli ernst zu nehmen und substanzielle Nachbesserungen vorzunehmen. Es müsse ein verlässlicher und investitionsfreundlicher Rahmen geschaffen werden, der den langfristigen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Besonders bei der Inflationsanpassung, dem Effizienzvergleich und der Festlegung eines wettbewerbsfähigen Eigenkapitalzinssatzes bestehe akuter Handlungsbedarf.

Donnerstag, 19.06.2025, 14:48 Uhr
Susanne Harmsen

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