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Der Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim hat im Zusammenhang mit Compliance-Ermittlungen einen Teilerfolg errungen. Durchsuchungen bei ihm waren laut Landgericht unrechtmäßig.
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ist bei ihren Untersuchungen gegen den früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim zu weit gegangen. Dieser Auffassung ist das Landgericht Karlsruhe, das Ermittlungen in den Privaträumen jetzt rückwirkend für unrechtmäßig erklärt hat. Sichergestellte Gegenstände seien wieder herauszugeben, ordnete die Kammer an.Hintergrund des Verfahrens sind Vorwürfe
Donnerstag, 4.12.2025, 17:02 Uhr
Volker Stephan
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