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Energie & Management > Recht - Strompreissenkung durch Sondervermögen nicht verfassungskonform
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Strompreissenkung durch Sondervermögen nicht verfassungskonform

Im Auftrag des WWF bewertete die Klimajuristin Roda Verheyen, die von Katherina Reiche geplante Strompreissenkung aus dem Sondervermögen als nicht verfassungskonform.
Am 19. Mai wurde bekannt, dass das Finanzministerium (BMF) plant, Klimainvestitionen aus dem Haushalt in den Klimatransformationsfond zu verschieben und Strompreissenkungen aus dem Sondervermögen zu zahlen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte auf einem Wirtschaftsforum in Bad Saarow (Brandenburg) am gleichen Tag versprochen, die Stromsteuer schnell zu senken. Das könnte nicht verfassungskonform sein.

In einem neuen Gutachten beurteilt die Klimajuristin Roda Verheyen die finanziellen Spielräume der neuen Bundesregierung. Insbesondere geht es um das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie die Schuldenbremsenreform. Verheyen kommt zum Schluss, dass es nicht verfassungskonform wäre, das Sondervermögen für die Senkung der Stromsteuer zu nutzen.

Michael Schäfer, Geschäftsführer der Klimaschutzorganisation German Zero sagt: „Das Gutachten von Dr. Roda Verheyen ist eine wichtige Richtschnur für die Haushalts- und Klimapolitik der kommenden Jahre.“ Es stelle klar, dass jeder Euro des Sondervermögens zusätzlich und für Investitionen eingesetzt werden muss.

Besser in Klimaschutz investieren

„Das Gutachten ist eine Steilvorlage für Klimaschutzminister Carsten Schneider (SPD), für dessen 100-Tage-Bilanz entscheidend sein wird, wie viele Milliarden er aus dem Sondervermögen in effiziente Klimaschutzinvestitionen lenken kann“, regte Schäfer an. Dafür müsse sich die Regierung auch von ineffizienten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verabschieden. Zu diesen zählt Schäfer Hybridautos oder den gängigen Neubaustandard EH 5 aus dem Sondervermögen zu fördern.

Die rechtliche Einschätzung zeigt: Eine Strompreissenkung aus dem Sondervermögen, wie es das Aufstellungsschreiben für den Bundeshaushalt 2025 suggeriert, erfüllt die Voraussetzung der zusätzlichen Investitionen nicht. Auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds dafür wäre verfassungsrechtlich problematisch. Hingegen wären ein Sondervermögen Klimaschutz in Höhe von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jährlich und die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung rechtssicher umsetzbar.

Zudem seien Investitionen in klimaschädliche Vorhaben rechtlich riskant, zusätzliche Mittel hingegen dürfen konsequent für Klimaschutz eingesetzt werden. Angesichts der Bedarfe an Klimafinanzierung wäre es nötig, ein Klimaschutzgebot in das Errichtungsgesetz des gesamten Sondervermögens aufzunehmen, das mit dem Bundeshaushalt 2025 beschlossen wird, schlägt German Zero vor.

Das 23-seitige Kurzgutachten „Schuldenbremse, Sondervermögen und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“ steht auf der Internetseite von German Zero zum Download bereit.

Dienstag, 20.05.2025, 14:03 Uhr
Susanne Harmsen
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Recht
Strompreissenkung durch Sondervermögen nicht verfassungskonform
Im Auftrag des WWF bewertete die Klimajuristin Roda Verheyen, die von Katherina Reiche geplante Strompreissenkung aus dem Sondervermögen als nicht verfassungskonform.
Am 19. Mai wurde bekannt, dass das Finanzministerium (BMF) plant, Klimainvestitionen aus dem Haushalt in den Klimatransformationsfond zu verschieben und Strompreissenkungen aus dem Sondervermögen zu zahlen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte auf einem Wirtschaftsforum in Bad Saarow (Brandenburg) am gleichen Tag versprochen, die Stromsteuer schnell zu senken. Das könnte nicht verfassungskonform sein.

In einem neuen Gutachten beurteilt die Klimajuristin Roda Verheyen die finanziellen Spielräume der neuen Bundesregierung. Insbesondere geht es um das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie die Schuldenbremsenreform. Verheyen kommt zum Schluss, dass es nicht verfassungskonform wäre, das Sondervermögen für die Senkung der Stromsteuer zu nutzen.

Michael Schäfer, Geschäftsführer der Klimaschutzorganisation German Zero sagt: „Das Gutachten von Dr. Roda Verheyen ist eine wichtige Richtschnur für die Haushalts- und Klimapolitik der kommenden Jahre.“ Es stelle klar, dass jeder Euro des Sondervermögens zusätzlich und für Investitionen eingesetzt werden muss.

Besser in Klimaschutz investieren

„Das Gutachten ist eine Steilvorlage für Klimaschutzminister Carsten Schneider (SPD), für dessen 100-Tage-Bilanz entscheidend sein wird, wie viele Milliarden er aus dem Sondervermögen in effiziente Klimaschutzinvestitionen lenken kann“, regte Schäfer an. Dafür müsse sich die Regierung auch von ineffizienten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verabschieden. Zu diesen zählt Schäfer Hybridautos oder den gängigen Neubaustandard EH 5 aus dem Sondervermögen zu fördern.

Die rechtliche Einschätzung zeigt: Eine Strompreissenkung aus dem Sondervermögen, wie es das Aufstellungsschreiben für den Bundeshaushalt 2025 suggeriert, erfüllt die Voraussetzung der zusätzlichen Investitionen nicht. Auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds dafür wäre verfassungsrechtlich problematisch. Hingegen wären ein Sondervermögen Klimaschutz in Höhe von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jährlich und die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung rechtssicher umsetzbar.

Zudem seien Investitionen in klimaschädliche Vorhaben rechtlich riskant, zusätzliche Mittel hingegen dürfen konsequent für Klimaschutz eingesetzt werden. Angesichts der Bedarfe an Klimafinanzierung wäre es nötig, ein Klimaschutzgebot in das Errichtungsgesetz des gesamten Sondervermögens aufzunehmen, das mit dem Bundeshaushalt 2025 beschlossen wird, schlägt German Zero vor.

Das 23-seitige Kurzgutachten „Schuldenbremse, Sondervermögen und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“ steht auf der Internetseite von German Zero zum Download bereit.

Dienstag, 20.05.2025, 14:03 Uhr
Susanne Harmsen

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