Quelle: Stiftung Umweltenergierecht
Die Stiftung Umweltenergierecht zeigt in einer Studie, welche Optionen Deutschland bei der Einführung von Differenzverträgen (CfD) im Rahmen der anstehenden EEG-Reform hat.
Die künftige Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland hängt maßgeblich von europarechtlichen Vorgaben ab. Eine Analyse der Stiftung Umweltenergierecht vom 15. April beleuchtet, welche rechtlichen Möglichkeiten der deutsche Gesetzgeber beim Einsatz sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) zur Verfügung hat. Grundlage dafür sind die Strombinn
Dienstag, 15.04.2025, 14:39 Uhr
Susanne Harmsen
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