Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur wird weiter den Fortschritt des Rollouts intelligenter Messsysteme dokumentieren, künftig auch beim Steuer-Rollout.
Die Bundesnetzagentur hat bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 quartalsweise Daten zum Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme erhoben. Zu diesem Datum mussten die grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens 20 Prozent ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle, die laut Messstellenbetriebsgesetz nach Verbrauchsmengen der Kunden gestaffelt sind, abgearbeitet haben. Aktuellere Zahlen wird es vermutlich erst im Herbst des laufenden Jahres geben. Denn die Bundesnetzagentur ist von einer quartalsweisen zu einer halbjährlichen Erhebung gewechselt. Der nächste Stichtag ist der 30. Juni 2026. Bis alle Meldungen ausgewertet, auf Vollständigkeit geprüft und plausibilisiert wurden, werden wohl wie in der Vergangenheit mehrere Wochen oder gar Monate vergehen. Aber verbrauchsseitig markiert auch erst der 31. Dezember 2030 die nächste Ziellinie − dann bei 90 Prozent.
Dass die Adressaten einer gesetzlichen Vorgabe wie der 20-Prozent-Quote diese ernst nehmen müssen, haben 77 grundzuständige Messstellenbetreiber Ende März zu spüren bekommen. Gegen sie − sie alle hatten laut Bundesnetzagentur trotz wiederholter Hinweise der Behörde überhaupt noch nicht mit dem Rollout begonnen − wurden Verfahren eingeleitet. Mitte Mai waren es schon mehr als 250 Verfahren, zu denen jedoch keine Auskunft gegeben werden könne, wie eine Sprecherin auf Anfrage von E&M zu verstehen gab.
Frist zur Nacherfüllung der Quote
Sie stellte jedoch klar, die Bundesnetzagentur plane, sukzessive gegen alle grundzuständigen Messstellenbetreiber Verfahren zu eröffnen, die die 20-Prozent-Quote nicht fristgerecht erfüllt haben. Die Sprecherin betonte auch, Zwangsgelder würden erst festgesetzt, wenn die Frist zur Nacherfüllung der 20-Prozent-Quote zu einem festgesetzten Datum nicht eingehalten werde. Um welches Datum es sich handelt, teilte sie allerdings nicht mit. In Einzelfällen seien Verfahren aber auch schon eingestellt worden, weil zum Beispiel das betreffende Unternehmen die Grundzuständigkeit bereits an ein anderes Unternehmen übergeben habe.
Laut den öffentlich zugänglichen Daten der Behörde hatten zum Stichtag 31. Dezember 2025 lediglich 316 von insgesamt 813 gelisteten Messstellenbetreibern die Quote erfüllt.
Mittlerweile geht es jedoch längst nicht mehr nur um die Ermittlung von Messdaten und die Erstellung von Verbrauchsabrechnungen, sondern auch um die Ermittlung von Netzzuständen und letztendlich die Steuerung von Anlagen, um kritische Netzsituationen zu beheben oder gar im Voraus schon zu vermeiden. Noch wird vor allem getestet und pilotiert.
Aber auch für den sogenannten Steuer-Rollout − die Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuereinrichtungen − gibt es gesetzliche Fristen und Quoten. Genaueres steht in den Paragrafen 29, 30 und 45 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die erste Frist endet am 31. Dezember 2026. Dann müssen 90 Prozent der nach § 30 Absatz 1 MsbG definierten Erzeugungsleistung, die zwischen dem 25. Februar 2025 und dem 30. September 2026 in Betrieb gegangen ist, ausgestattet sein. Die Vorschrift bezieht sich nicht auf die Zahl der Anlagen, sondern auf die kumulierte installierte Leistung eines Betreibers.
Auch hinsichtlich der kommenden Prüfungen nach § 45 MsbG werde die Bundesnetzagentur Erhebungen durchführen. „Wie diese genau aussehen, wird die BNetzA zu gegebener Zeit bekannt geben“, erklärte die Behördensprecherin gegenüber E&M.
Einen ausführlichen Beitrag zum Stand des Smart Meter Rollout lesen Sie in der Juni-Ausgabe von Energie & Management.
Donnerstag, 28.05.2026, 09:35 Uhr
Fritz Wilhelm
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