Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs haben sich die österreichischen Netzgesellschaften auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die betroffenen Kunden müssen nicht tätig werden.
Hinsichtlich des am 21. Oktober bekannt gewordenen Urteils des Obersten Gerichtshofs Österreichs (OGH) gegen die Wiener Netze haben sich die Netzbetreiber auf eine gemeinsame Vorgangsweise verständigt. Das meldete der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie am 29. Oktober. Wie berichtet, dürfen die Netzbetreiber dem Urteil zufolge von Kunden, die Anschlüsse zum Bezug von Strom zur Stromeinspeisung nutzen, für diese Einspeisung kein gesondertes Entgelt verlangen. Nicht zuletzt Betreibern von Photovoltaikanlagen waren derartige Entgelte verrechnet worden. Der Flughafen Wien hatte die Wiener Netze deshalb geklagt und vom Höchstgericht Recht bekommen.
Laut Oesterreichs Energie werden die Netzgesellschaften den betroffenen Kunden die rechtswidrig eingezogenen (pauschalen) Entgelte automatisch zurückerstatten. „Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass mit den Rückzahlungen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kund:innen ist für die Erstattung nicht erforderlich“, teilte Oesterreichs Energie mit.
Erstattung auch aus Kulanzgründen
Anspruch auf entsprechende Rückzahlungen haben dem Verband zufolge Kunden, denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) im Sommer 2021 Entgelte verrechnet wurden, „ohne dass dem Netzbetreiber unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden“. Aus Kulanzgründen erstatten die Netzgesellschaften den Kunden die Entgelte auch dann zurück, wenn die Ansprüche bereits verjährt sind.
Die meisten großen Netzbetreiber veröffentlichten mittlerweile entsprechende Hinweise auf ihren Webseiten. Auf der Seite der Wiener Netze selbst heißt es: „Die Kund*innen müssen im Moment nichts weiter tun und werden in den nächsten Wochen von den Wiener Netzen aktiv verständigt.“
Mittwoch, 30.10.2024, 11:26 Uhr
Klaus Fischer
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