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Energie & Management > Regulierung - Neue Regeln für unbilanzierten Redispatch im Werden
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Regulierung

Neue Regeln für unbilanzierten Redispatch im Werden

Die Bundesnetzagentur will ihr Modell zur Kostenerstattung im unbilanzierten Redispatch vereinfachen. Die Branche hatte den Entwurf als zu komplex kritisiert.
Bei einem Online-Workshop der Beschlusskammer 8 am 20. August stellte die Behörde Vereinfachungen gegenüber dem im Juni vorgelegten Eckpunktepapier in Aussicht. Die Bundesnetzagentur will demnach ihre Vorschläge zur Kostenerstattung im unbilanzierten Redispatch überarbeiten.

Diese hatten in der Energiewirtschaft deutliche Kritik ausgelöst. Unter anderem bemängelten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Eon und Direktvermarkter die Komplexität und die damit verbundenen Abrechnungsrisiken.

Die Regelung basiert auf einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die am 23. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Sie soll den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilnetzen neu regeln. Die von der Behörde zu treffende Festlegung gilt allerdings nur als Übergangslösung. Sie soll bis zum 31. Dezember 2031 Anwendung finden.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kosten ausgeglichen werden, die entstehen, wenn ein Verteilnetzbetreiber den bilanziellen Ausgleich einer Redispatch-Maßnahme nicht selbst wie vorgesehen umsetzen kann. In diesem Fall übernimmt der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) den Ausgleich. Der Anlagenbetreiber muss dafür nach dem EnWG einen angemessenen Aufwendungsersatz erhalten. Die Behörde soll mit ihrer Festlegung bestimmen, wie dieser Ersatz berechnet wird.

Vereinfachte Berechnung

Die Behörde will dazu das Berechnungsmodell gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vereinfachen. Insbesondere soll die Ermittlung des finanziellen Ausgleichs für die Wiederbeschaffung von Strommengen bei Bilanzkreisabweichungen weniger komplex ausfallen. Auch die Abläufe für BKV sollen stärker standardisiert werden. Damit soll die Zahl möglicher Fehler bei der Kostenweitergabe zwischen Anlagenbetreibern, Direktvermarktern und Netzbetreibern reduziert werden.

Zudem sollen die Haftungs- und Abrechnungsfragen bei ungeplanten Abweichungen klarer geregelt werden. Das betrifft speziell Direktvermarkter, die als BKV den bilanziellen Ausgleich durchführen. Die geplanten Änderungen sollen nach Angaben der Behörde die Abrechnung für die beteiligten Marktrollen praxistauglicher machen.

Vorschlag der deutschen Energiehändler

Energy Traders Deutschland begrüßte in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier grundsätzlich den Ansatz, Netzbetreiber zu einer frühzeitigen und korrekten Kommunikation von Redispatch-Maßnahmen anzuhalten. Nach Ansicht des Verbands können finanzielle Folgen für verspätete oder fehlerhafte Meldungen einen Anreiz für eine bessere Abwicklung schaffen.

Gleichzeitig hält Energy Traders Deutschland das Modell weiterhin für zu komplex. Die Kombination verschiedener Preismechanismen, darunter der Intraday-AEP und der regelzonenübergreifende Bilanzausgleichspreis (reBAP), führe zu einem hohen administrativen Aufwand. Der Verband warnt zudem vor zusätzlichen Clearingfällen und Verzögerungen bei der Umsetzung.

Kritisch sieht der Verband auch die vorgesehene Erstattung der Aufwendungen für BKV. Das Modell berücksichtige im Wesentlichen Handelskosten, nicht aber weitere operative Kosten. Dazu zählten etwa Aufwendungen für IT und Prozesse, das Risikomanagement sowie Opportunitätskosten. Energy Traders Deutschland schlägt deshalb eine pauschale Vergütungskomponente vor.

Hintergrund der Regelung

Die Übergangsregelung betrifft grundsätzlich Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW, sofern sie am Redispatch-Regime teilnehmen. Dazu zählen insbesondere größere Wind- und Photovoltaikanlagen sowie Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die im unbilanzierten Redispatch betrieben werden. Operativ sind damit auch die Direktvermarkter und BKV betroffen, die diese Anlagen bewirtschaften. (sh)

Freitag, 21.08.2026, 12:31 Uhr
Susanne Harmsen
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Neue Regeln für unbilanzierten Redispatch im Werden
Die Bundesnetzagentur will ihr Modell zur Kostenerstattung im unbilanzierten Redispatch vereinfachen. Die Branche hatte den Entwurf als zu komplex kritisiert.
Bei einem Online-Workshop der Beschlusskammer 8 am 20. August stellte die Behörde Vereinfachungen gegenüber dem im Juni vorgelegten Eckpunktepapier in Aussicht. Die Bundesnetzagentur will demnach ihre Vorschläge zur Kostenerstattung im unbilanzierten Redispatch überarbeiten.

Diese hatten in der Energiewirtschaft deutliche Kritik ausgelöst. Unter anderem bemängelten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Eon und Direktvermarkter die Komplexität und die damit verbundenen Abrechnungsrisiken.

Die Regelung basiert auf einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die am 23. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Sie soll den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilnetzen neu regeln. Die von der Behörde zu treffende Festlegung gilt allerdings nur als Übergangslösung. Sie soll bis zum 31. Dezember 2031 Anwendung finden.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kosten ausgeglichen werden, die entstehen, wenn ein Verteilnetzbetreiber den bilanziellen Ausgleich einer Redispatch-Maßnahme nicht selbst wie vorgesehen umsetzen kann. In diesem Fall übernimmt der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) den Ausgleich. Der Anlagenbetreiber muss dafür nach dem EnWG einen angemessenen Aufwendungsersatz erhalten. Die Behörde soll mit ihrer Festlegung bestimmen, wie dieser Ersatz berechnet wird.

Vereinfachte Berechnung

Die Behörde will dazu das Berechnungsmodell gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vereinfachen. Insbesondere soll die Ermittlung des finanziellen Ausgleichs für die Wiederbeschaffung von Strommengen bei Bilanzkreisabweichungen weniger komplex ausfallen. Auch die Abläufe für BKV sollen stärker standardisiert werden. Damit soll die Zahl möglicher Fehler bei der Kostenweitergabe zwischen Anlagenbetreibern, Direktvermarktern und Netzbetreibern reduziert werden.

Zudem sollen die Haftungs- und Abrechnungsfragen bei ungeplanten Abweichungen klarer geregelt werden. Das betrifft speziell Direktvermarkter, die als BKV den bilanziellen Ausgleich durchführen. Die geplanten Änderungen sollen nach Angaben der Behörde die Abrechnung für die beteiligten Marktrollen praxistauglicher machen.

Vorschlag der deutschen Energiehändler

Energy Traders Deutschland begrüßte in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier grundsätzlich den Ansatz, Netzbetreiber zu einer frühzeitigen und korrekten Kommunikation von Redispatch-Maßnahmen anzuhalten. Nach Ansicht des Verbands können finanzielle Folgen für verspätete oder fehlerhafte Meldungen einen Anreiz für eine bessere Abwicklung schaffen.

Gleichzeitig hält Energy Traders Deutschland das Modell weiterhin für zu komplex. Die Kombination verschiedener Preismechanismen, darunter der Intraday-AEP und der regelzonenübergreifende Bilanzausgleichspreis (reBAP), führe zu einem hohen administrativen Aufwand. Der Verband warnt zudem vor zusätzlichen Clearingfällen und Verzögerungen bei der Umsetzung.

Kritisch sieht der Verband auch die vorgesehene Erstattung der Aufwendungen für BKV. Das Modell berücksichtige im Wesentlichen Handelskosten, nicht aber weitere operative Kosten. Dazu zählten etwa Aufwendungen für IT und Prozesse, das Risikomanagement sowie Opportunitätskosten. Energy Traders Deutschland schlägt deshalb eine pauschale Vergütungskomponente vor.

Hintergrund der Regelung

Die Übergangsregelung betrifft grundsätzlich Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW, sofern sie am Redispatch-Regime teilnehmen. Dazu zählen insbesondere größere Wind- und Photovoltaikanlagen sowie Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die im unbilanzierten Redispatch betrieben werden. Operativ sind damit auch die Direktvermarkter und BKV betroffen, die diese Anlagen bewirtschaften. (sh)

Freitag, 21.08.2026, 12:31 Uhr
Susanne Harmsen

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