E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Windkraft Onshore - Nächste Ausschreibungsrunde für Wind an Land
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft Onshore

Nächste Ausschreibungsrunde für Wind an Land

Die letzte Ausschreibungsrunde für Windkraftanlagen an Land in diesem Jahr läuft. Bis 4. November nimmt Bundesnetzagentur Gebote entgegen.
 
Die Bonner Regulierungsbehörde hat am 23. September die vierte und letzte Ausschreibungsrunde für Onshore-Anlage eingeläutet. Stichtag für die Abgabe von Geboten ist der 4. November. Ausgeschrieben sind insgesamt rund 4.100 MW. Der Höchstwert je Kilowattstunde beträgt 7,35 Cent.

​Teilnahmeberechtigt seien Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG, die bis zum 4. Oktober 2024 erteilt und dem Register gemeldet worden seien, wie die Bundesnetzagentur mitteilte.

Für Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, können Zusatzangebote nach Paragraf 36j des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung um mehr als 15 Prozent erhöht wird oder werden soll. Zudem muss die Anlage bereits in Betrieb genommen worden sein.

Die erforderlichen Formulare sowie eine Checkliste finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Teilnahmeberechtigt sind Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG, die bis zum 4. Oktober 2024 erteilt und dem Register gemeldet wurden.

Montag, 23.09.2024, 14:29 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Windkraft Onshore - Nächste Ausschreibungsrunde für Wind an Land
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft Onshore
Nächste Ausschreibungsrunde für Wind an Land
Die letzte Ausschreibungsrunde für Windkraftanlagen an Land in diesem Jahr läuft. Bis 4. November nimmt Bundesnetzagentur Gebote entgegen.
 
Die Bonner Regulierungsbehörde hat am 23. September die vierte und letzte Ausschreibungsrunde für Onshore-Anlage eingeläutet. Stichtag für die Abgabe von Geboten ist der 4. November. Ausgeschrieben sind insgesamt rund 4.100 MW. Der Höchstwert je Kilowattstunde beträgt 7,35 Cent.

​Teilnahmeberechtigt seien Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG, die bis zum 4. Oktober 2024 erteilt und dem Register gemeldet worden seien, wie die Bundesnetzagentur mitteilte.

Für Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, können Zusatzangebote nach Paragraf 36j des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung um mehr als 15 Prozent erhöht wird oder werden soll. Zudem muss die Anlage bereits in Betrieb genommen worden sein.

Die erforderlichen Formulare sowie eine Checkliste finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Teilnahmeberechtigt sind Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG, die bis zum 4. Oktober 2024 erteilt und dem Register gemeldet wurden.

Montag, 23.09.2024, 14:29 Uhr
Manfred Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.