Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren jährlichen gemeinsamen Monitoringbericht für die Energiewirtschaft vorgelegt.
Die Veröffentlichung, die ihre gesetzliche Grundlage sowohl im Energiewirtschaftsgesetz als auch im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat, umfasst dieses Mal 355 Seiten. Auf diesen Berichten die Behörden sowohl über die Entwicklung auf den Strom- und Gasmärkten und schließen dabei Handel, Vertrieb, Erzeugung, Netze und das Messwesen ein.Gleich am Anfang weisen die Präsidenten, Klaus M
Mittwoch, 27.11.2024, 17:35 Uhr
Fritz Wilhelm
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