Quelle: E&M
Netzanschlüsse dürfen nun überbaut werden. Unternehmen und Betreiber hoffen damit, schneller und günstiger an Netzanschlüsse zu kommen. Es sind aber nicht alle Rechtsfragen geklärt.
Viele Projekte „hierzulande haben darauf gewartet, dass nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Überbauung von Netzverknüpfungspunkten geschaffen werden“, so die Ansicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) auf Anfrage von E&M. Im EnWG regelt § 8f Flexible Netzanschlussvereinbarungen: „Der Netzbetreiber und der Anlagenbetreiber können eine anschlussse
Donnerstag, 13.03.2025, 09:25 Uhr
Heidi Roider und Susanne Harmsen
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