Quelle: Katia Meyer-Tien
Das Landgericht München I hält die Preise von EWE Go gegenüber Digital Charging Solutions für diskriminierend. Das Urteil könnte Signalwirkung für den Lademarkt haben.
Das Landgericht München I hat im Streit um Ladepreise der Digital Charging Solutions GmbH (DCS) recht gegeben. Mit seinen Vorleistungspreisen habe der Ladenetzbetreiber EWE Go gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 5 Absatz 3 der europäischen AFIR-Verordnung verstoßen. Es handelt sich dabei um die „Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (Alternat
Freitag, 9.10.2026, 17:44 Uhr
Fritz Wilhelm
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