Quelle: Fotolia / kreatik
Die EU-Kommission genehmigt Deutschlands Kapazitätsmechanismus ab 2031. Er soll mit neuen Gaskraftwerken Versorgungslücken schließen und bis 2045 klimaneutrale Kapazitäten fördern.
Am 2. September hat die Europäische Kommission Deutschlands geplanten Kapazitätsmechanismus für die Zeit ab 2031 genehmigt. Dies kommt gerade rechtzeitig, weil bis zum 8. September die erste Auktion für neue Gaskraftwerke läuft, deren Zuschläge sonst unter Vorbehalt gestanden hätten.
Die Maßnahme soll Investitionen in Erzeugung, Speicher und flexible Stromnachfrage anreizen und damit die Versorgungssicherheit während der Energiewende absichern. Die Bundesregierung rechnet über die Laufzeit mit Kosten zwischen 15,6 und 35,2
Milliarden Euro.
Im Mittelpunkt stehen zusätzliche langfristige Kapazitäten, die in wettbewerblichen Auktionen ausgewählt werden. Nach Angaben der Kommission soll der Mechanismus insgesamt 11.000
MW neue Kapazität ermöglichen. Die Lieferung soll 2031 beginnen. Der Übertragungsnetzbetreiber vergütet dabei die Kapazität, die zur Einhaltung des für Deutschland geltenden Zuverlässigkeitsstandards erforderlich ist.
Der Mechanismus stehe grundsätzlich allen Technologien offen. Neben Kraftwerken können sich Speicher und Anlagen für Lastmanagement beteiligen. Auch bestehende und neue Kapazitäten sowie grenzüberschreitende Kapazitäten können teilnehmen. Für bestimmte Kapazitäten sind Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 15
Jahren vorgesehen.
Dekarbonisierung vorgeschriebenDie Förderung ist zugleich an Anforderungen zur Dekarbonisierung geknüpft. Laut EU-Kommission müssen alle geförderten Kapazitäten, die von einem 15-Jahres-Vertrag profitieren, spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. Neue Gaskraftwerke, die sich um einen solchen langfristigen Kapazitätsvertrag bewerben, müssen von Beginn an wasserstofffähig sein. Damit sollen sie später von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können.
Zwei Auktionen finden noch in diesem Jahr statt. Sie konzentrieren sich auf zusätzliche langfristige Kapazitäten in Deutschland, also Gaskraftwerke. Weitere Auktionen sollen 2027 und 2029 stattfinden und allen zugelassenen Technologien sowie bestehenden und neuen Kapazitäten offenstehen. Zusätzlich plant Deutschland Ausschreibungen zur Dekarbonisierung von Gaskraftwerken. Bis Ende 2027 sollen Förderungen für die Umstellung von 2.000
MW Gasleistung auf Wasserstoff bis 2040 ausgeschrieben werden. Für weitere 2.000 MW bis 2043 sind Ausschreibungen zwischen 2032 und 2035 vorgesehen. Die EU-Kommission will diese Förderung separat prüfen.
Kapazitätsmechanismus ab 2027Die Bundesregierung will darüber hinaus einen strukturellen Kapazitätsmechanismus einführen. Dieser soll nach den Plänen Deutschlands 2027 starten und ab 2032 umfassender zur Absicherung der Stromversorgung beitragen. Der strukturelle Mechanismus ist nicht Teil der nun von der Kommission genehmigten Beihilfemaßnahme und soll aus einem separaten Haushalt finanziert werden.
Die Kosten des genehmigten Mechanismus hängen vom Ergebnis der Auktionen ab. Für 2031 erwartet die Kommission Kosten zwischen einer und drei Milliarden Euro. Für die Jahre 2032 bis 2045 werden jährliche Kosten von 0,9 bis 2,3
Milliarden Euro veranschlagt. Die Gesamtkosten über die Laufzeit der Maßnahme werden mit 15,6 bis 35,2
Milliarden Euro angegeben.
Auch Kraftwerke in anderen EU-Mitgliedstaaten können grundsätzlich an dem Mechanismus teilnehmen, sofern sie über eine direkte Netzanbindung nach Deutschland verfügen. Ausgenommen sind die ersten Ausschreibungen für zusätzliche Kapazitäten.
Begründung der EU-KommissionDie Kommission bewertet die Beihilfe als notwendig und angemessen, um das von Deutschland identifizierte Risiko für die Versorgungssicherheit zu adressieren. Die Höhe der Unterstützung entspreche dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf. Zudem sollen transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungen den Wettbewerb zwischen den Anbietern sicherstellen.
Kapazitätsmechanismen sollen nach den EU-Vorgaben so ausgestaltet sein, dass sie weder zu höheren Strompreisen für Verbraucher führen noch einzelnen Unternehmen unangemessene Vorteile verschaffen oder den grenzüberschreitenden Stromhandel behindern. Grundlage für den deutschen Zuverlässigkeitsstandard ist die Europäische Ressourcenadäquanzbewertung 2025 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer).
Die
Entscheidung der EU-Kommission zu deutschen Kapazitätsausschreibungen steht in englischer Sprache im Internet bereit.
(sh)
Mittwoch, 2.09.2026, 12:20 Uhr
© 2026 Energie & Management GmbH