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Energie & Management > Klimaschutz - Keine Verfeuerungsverbote nötig
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

Keine Verfeuerungsverbote nötig

Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Kohleausstiegsgesetz erlassen, weil bereits genug Kraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind.
Nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) wacht die Bundesnetzagentur über den Kohleausstieg. Demzufolge hätte sie in diesem Jahr für einzelne Kraftwerke vorschreiben müssen, binnen 30 Monaten aus der Kohleverstromung auszusteigen. Dies sei nicht nötig, teilte die Behörde mit, da bis zum Anordnungstermin 2. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten ist.

Als Zielniveau wird die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bezeichnet.
Erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses nach dem KVBG war damit ein Kohleverfeuerungsverbot zur Erreichung der gesetzlichen Ziele nicht mehr erforderlich, so die Agentur.

Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet

Bei allen Kraftwerksstilllegungen überprüfen die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz der Kraftwerke. Die Kraftwerke können danach Bestandteil der Netzreserve werden. In der Netzreserve stehen die Kraftwerke in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Die Versorgungssicherheit ist so jederzeit gewährleistet.

Ab dem Jahr 2024 ordnet die Bundesnetzagentur Kohleverfeuerungsverbote nur noch entschädigungslos ohne Ausschreibungen an. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Anordnungen ergehen jeweils anhand des Alters der Kohlekraftwerke, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Dabei erhalten zuerst alte Anlagen eine Anordnung, dann neuere. Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen erhalten zukünftig keine finanzielle Entschädigung mehr dafür, dass sie in ihren Anlagen keine Kohle mehr verfeuern dürfen.

Die Bundesnetzagentur hatte bis zum Jahr 2023 in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10.900 MW Nettonennleistung von Kohlekraftwerken zur Stilllegung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10.700 MW erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1.400 MW hatte die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet.

Weitere Details zum Kohleausstieg stehen im Internet bereit.

Dienstag, 3.09.2024, 10:49 Uhr
Susanne Harmsen
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Keine Verfeuerungsverbote nötig
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Kohleausstiegsgesetz erlassen, weil bereits genug Kraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind.
Nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) wacht die Bundesnetzagentur über den Kohleausstieg. Demzufolge hätte sie in diesem Jahr für einzelne Kraftwerke vorschreiben müssen, binnen 30 Monaten aus der Kohleverstromung auszusteigen. Dies sei nicht nötig, teilte die Behörde mit, da bis zum Anordnungstermin 2. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten ist.

Als Zielniveau wird die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bezeichnet.
Erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses nach dem KVBG war damit ein Kohleverfeuerungsverbot zur Erreichung der gesetzlichen Ziele nicht mehr erforderlich, so die Agentur.

Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet

Bei allen Kraftwerksstilllegungen überprüfen die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz der Kraftwerke. Die Kraftwerke können danach Bestandteil der Netzreserve werden. In der Netzreserve stehen die Kraftwerke in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Die Versorgungssicherheit ist so jederzeit gewährleistet.

Ab dem Jahr 2024 ordnet die Bundesnetzagentur Kohleverfeuerungsverbote nur noch entschädigungslos ohne Ausschreibungen an. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Anordnungen ergehen jeweils anhand des Alters der Kohlekraftwerke, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Dabei erhalten zuerst alte Anlagen eine Anordnung, dann neuere. Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen erhalten zukünftig keine finanzielle Entschädigung mehr dafür, dass sie in ihren Anlagen keine Kohle mehr verfeuern dürfen.

Die Bundesnetzagentur hatte bis zum Jahr 2023 in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10.900 MW Nettonennleistung von Kohlekraftwerken zur Stilllegung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10.700 MW erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1.400 MW hatte die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet.

Weitere Details zum Kohleausstieg stehen im Internet bereit.

Dienstag, 3.09.2024, 10:49 Uhr
Susanne Harmsen

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