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Energie & Management > Stromnetz - Kabinett erweitert Bundesbedarfsplan für Stromnetze
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
Stromnetz

Kabinett erweitert Bundesbedarfsplan für Stromnetze

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplangesetz beschlossen, um den Netzausbau zu beschleunigen und Kosten im Stromsystem zu senken.
Das Bundeskabinett hat am 29. April den Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes verabschiedet. Damit wolle die Bundesregierung mehr Planungssicherheit schaffen, den sicheren Betrieb des Stromnetzes gewährleisten und die Anbindung Deutschlands an das europäische Stromnetz stärken.

Kern des Entwurfs ist die Aufnahme von 45 zusätzlichen Vorhaben in den Bundesbedarfsplan. Dieser legt fest, welche Leitungsprojekte für ein stabiles und leistungsfähiges Übertragungsnetz als notwendig gelten. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hatte die Bundesnetzagentur den Bedarf bereits im Netzentwicklungsplan Strom 2023 bis 2037/2045 bestätigt. Auch im aktuellen Entwurf der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vom März 2026 seien die Projekte enthalten.

Von den neuen Vorhaben entfallen dem Ministerium zufolge 39 auf Wechselstromleitungen. Hinzu kommen drei grenzüberschreitende Verbindungen nach Dänemark, Großbritannien und in die Schweiz. Außerdem sieht der Entwurf zwei Gleichstromprojekte sowie eine Offshore-Anbindungsleitung vor. Interkonnektoren zu Nachbarstaaten sollen nach Darstellung des BMWE den Stromhandel erleichtern und die Versorgungssicherheit im europäischen Verbundsystem verbessern.

Mehr Freileitungen statt Erdkabel

Reiche erklärte: „Mit den neuen Leitungsvorhaben setzt die Bundesregierung zusätzliche Impulse für den Netzausbau in Deutschland.“ Zugleich solle der weitere Ausbau kosteneffizienter werden. Nach ihren Angaben sollen neue Gleichstromverbindungen als Freileitung statt als Erdkabel umgesetzt werden. Erdkabel gelten technisch als aufwendiger und sind in der Regel teurer.

In den vergangenen Jahren war bei mehreren Nord-Süd-Gleichstromtrassen vorrangig auf Erdverkabelung gesetzt worden. Damit erhoffte sich die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel (CDU) seinerzeit mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

Das Ministerium verweist zudem auf Einsparpotenziale im laufenden Netzbetrieb. Wenn Engpässe im Stromnetz auftreten, müssen Netzbetreiber Kraftwerke oder erneuerbare Anlagen abregeln und an anderer Stelle zusätzliche Erzeugung aktivieren. Dieses sogenannte Redispatch verursacht Kosten, die über Netzentgelte finanziert werden. Mit zusätzlichen Leitungen könnten diese Eingriffe sinken, weil Strom besser zwischen Regionen transportiert werden kann.

Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bundestag und Bundesrat befassen sich in den kommenden Monaten mit den geplanten Änderungen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können die neuen Vorhaben verbindlich in die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte gehen.

Industrieverband fürchtet verlangsamten Netzausbau

In einer ersten Reaktion auf den Kabinettsbeschluss äußerte Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung Sorge vor „Investitionsfrust und Verzögerungen beim Netzausbau“. Für den Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sagte er: „Es ist grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung Gesamtkosten und Ausrichtung des Energiesystems überprüft“. Es sei aber ein sicherer Plan nötig, kein Hin und Her.
 
Er fürchtet um die Planungssicherheit für die Hersteller von Netzkomponenten, wie etwa Kabelhersteller durch das Umschwenken von Erdkabeln auf Freileitungen. „Die heutige Netzplanung ist relevant für die Netze ab 2035“, erinnerte Weber. Der langfristige Strombedarf werde deutlich steigen für die Elektrifizierung von Industrie, Mobilität und Wärmeversorgung sowie den notwendigen Ausbau von Rechenzentren, erinnerte er.

Der Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplangesetz Strom steht im Internet bereit.

E&M/SH/29.04.2026
 

Mittwoch, 29.04.2026, 13:11 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Kabinett erweitert Bundesbedarfsplan für Stromnetze
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Stromnetz
Kabinett erweitert Bundesbedarfsplan für Stromnetze
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplangesetz beschlossen, um den Netzausbau zu beschleunigen und Kosten im Stromsystem zu senken.
Das Bundeskabinett hat am 29. April den Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes verabschiedet. Damit wolle die Bundesregierung mehr Planungssicherheit schaffen, den sicheren Betrieb des Stromnetzes gewährleisten und die Anbindung Deutschlands an das europäische Stromnetz stärken.

Kern des Entwurfs ist die Aufnahme von 45 zusätzlichen Vorhaben in den Bundesbedarfsplan. Dieser legt fest, welche Leitungsprojekte für ein stabiles und leistungsfähiges Übertragungsnetz als notwendig gelten. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hatte die Bundesnetzagentur den Bedarf bereits im Netzentwicklungsplan Strom 2023 bis 2037/2045 bestätigt. Auch im aktuellen Entwurf der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vom März 2026 seien die Projekte enthalten.

Von den neuen Vorhaben entfallen dem Ministerium zufolge 39 auf Wechselstromleitungen. Hinzu kommen drei grenzüberschreitende Verbindungen nach Dänemark, Großbritannien und in die Schweiz. Außerdem sieht der Entwurf zwei Gleichstromprojekte sowie eine Offshore-Anbindungsleitung vor. Interkonnektoren zu Nachbarstaaten sollen nach Darstellung des BMWE den Stromhandel erleichtern und die Versorgungssicherheit im europäischen Verbundsystem verbessern.

Mehr Freileitungen statt Erdkabel

Reiche erklärte: „Mit den neuen Leitungsvorhaben setzt die Bundesregierung zusätzliche Impulse für den Netzausbau in Deutschland.“ Zugleich solle der weitere Ausbau kosteneffizienter werden. Nach ihren Angaben sollen neue Gleichstromverbindungen als Freileitung statt als Erdkabel umgesetzt werden. Erdkabel gelten technisch als aufwendiger und sind in der Regel teurer.

In den vergangenen Jahren war bei mehreren Nord-Süd-Gleichstromtrassen vorrangig auf Erdverkabelung gesetzt worden. Damit erhoffte sich die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel (CDU) seinerzeit mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

Das Ministerium verweist zudem auf Einsparpotenziale im laufenden Netzbetrieb. Wenn Engpässe im Stromnetz auftreten, müssen Netzbetreiber Kraftwerke oder erneuerbare Anlagen abregeln und an anderer Stelle zusätzliche Erzeugung aktivieren. Dieses sogenannte Redispatch verursacht Kosten, die über Netzentgelte finanziert werden. Mit zusätzlichen Leitungen könnten diese Eingriffe sinken, weil Strom besser zwischen Regionen transportiert werden kann.

Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bundestag und Bundesrat befassen sich in den kommenden Monaten mit den geplanten Änderungen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können die neuen Vorhaben verbindlich in die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte gehen.

Industrieverband fürchtet verlangsamten Netzausbau

In einer ersten Reaktion auf den Kabinettsbeschluss äußerte Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung Sorge vor „Investitionsfrust und Verzögerungen beim Netzausbau“. Für den Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sagte er: „Es ist grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung Gesamtkosten und Ausrichtung des Energiesystems überprüft“. Es sei aber ein sicherer Plan nötig, kein Hin und Her.
 
Er fürchtet um die Planungssicherheit für die Hersteller von Netzkomponenten, wie etwa Kabelhersteller durch das Umschwenken von Erdkabeln auf Freileitungen. „Die heutige Netzplanung ist relevant für die Netze ab 2035“, erinnerte Weber. Der langfristige Strombedarf werde deutlich steigen für die Elektrifizierung von Industrie, Mobilität und Wärmeversorgung sowie den notwendigen Ausbau von Rechenzentren, erinnerte er.

Der Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplangesetz Strom steht im Internet bereit.

E&M/SH/29.04.2026
 

Mittwoch, 29.04.2026, 13:11 Uhr
Susanne Harmsen

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