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Energie & Management > Wärmenetz - Gemischte Zwischenbilanz ein Jahr nach dem ersten Fernwärmegipfel
Quelle: E&M / Stefan Sagmeister
Wärmenetz

Gemischte Zwischenbilanz ein Jahr nach dem ersten Fernwärmegipfel

Zum ersten Jahrestag des Fernwärmegipfels im Bundeswirtschaftsministerium zieht VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing eine gemischte Bilanz aus Erfolgen und offenen Fragen.
Am 12. Juni 2023 fand in Berlin ein Fernwärmegipfel auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) statt. Dabei trafen sich damals rund 30 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Branchen mit den Ministern. Ein Jahr danach zieht Ingbert Liebing eine Zwischenbilanz: „Es gab einige Fortschritte, aber es gibt auch noch viele unerledigte Aufgaben.“ Er spricht als Hauptgeschäftsführer für den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU).

So seien sich alle einig, dass für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele der Um- und Ausbau der Wärmenetze von herausragender Bedeutung sind. „Vor einem Jahr haben sich die beiden einladenden Ministerien und ein breites Verbändebündnis zugesichert, einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung sowie den Markthochlauf zu schaffen“, erinnerte Liebing. Die Energiebranche habe sich an die Vorgaben des Gipfels zum Verbraucherschutz gehalten, eine Preistransparenzplattform gestartet und werbe für die Beteiligung an der Universalschlichtungsstelle, resümiert er.

Drei Milliarden Förderung jährlich nötig

„Bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gab es positive Signale zur Stärkung der Fernwärme“, lobte Liebing. Das Wärmeplanungsgesetz lege nun Dekarbonisierungsziele vor, die jedes Wärmenetz erfüllen muss. Kritisch merkt er an, dass zur Zielerreichung für 2030 weiterhin ein klarer und verlässlicher Rahmen und damit klare Investitionsanreize fehlten. „Die Wärmewende ist nicht für lau zu haben“, mahnte Liebing.

Damit Wärmenetze ihre Vorteile ausspielen können, brauche es dringend Investitionen in Netze, in die Nutzung klimaneutraler Wärmequellen und Wärmespeicher. „Konkret: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) muss deutlich ausgebaut werden“, fordert der VKU-Vertreter. Wir brauchen drei Milliarden Euro jährlich. Das sollte gesetzlich fixiert werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Schnelles Handeln gefordert

Bei der Förderung bestehe dringender Handlungsbedarf, weil die Wärmepläne für Städte über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 fertig sein müssen. In den Gebieten, in denen eine Versorgungslösung mit Wärmenetzen als geeignet identifiziert und definiert wird, sollte ausschließlich diese gefördert werden. Um diese Wärmepläne und weitere anstehende Projekte mit Leben zu füllen, brauche es eine auskömmliche und verlässliche BEW.

Weiterhin brauche die Energiebranche ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum gemeinsam verabschiedeten Ausbauziel von 100.000 neu an die Fernwärme angeschlossenen Gebäuden pro Jahr. „Ohne eine zügige Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und der Wärmelieferverordnung rückt das Ziel in weite Ferne“, fürchtet Liebing. Ohne Änderungen lasse sich der entscheidende Hebel für die Wärmewende, also die Erschließung des Gebäudebestands, nicht umlegen.

Fernwärme und Wärmepumpen gleichstellen

„Das KWKG sichert neben der Stromwende auch die Wärmewende ab und muss verlängert werden“, fordert der VKU. Beendet werden müsse die Diskriminierung der Fernwärme gegenüber der Eigenversorgung im Mietwohnungsmarkt durch die Wärmelieferverordnung. „Wir fordern die gleichen mietrechtlichen Regelungen für die Fernwärme ein, wie sie für die Eigenversorgung durch den Vermieter im GEG-Verfahren beschlossen wurden“, so Liebing.

Der Eigentümer sollte auch bei Fernwärme einen Teil der Kosten umlegen dürfen, allerdings genau wie bei Wärmepumpe streng gedeckelt: Investiert ein Vermieter in einen Fernwärmeanschluss, sollte er die Kaltmiete um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat anheben dürfen, wie es auch bei der Wärmepumpe erlaubt ist. Damit wäre sichergestellt, dass der Mieter bei Umstellung auf Fernwärme nicht schlechter gestellt wird, als wenn der Gebäudeeigentümer selbst in eine neue Heizung wie zum Beispiel die Wärmepumpe investiert. „Ohne diese Anpassungen steht in Mietgebäuden die Wärmewende mit Wärmenetzen weiterhin auf der Bremse“, schließt der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Mittwoch, 12.06.2024, 09:15 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wärmenetz - Gemischte Zwischenbilanz ein Jahr nach dem ersten Fernwärmegipfel
Quelle: E&M / Stefan Sagmeister
Wärmenetz
Gemischte Zwischenbilanz ein Jahr nach dem ersten Fernwärmegipfel
Zum ersten Jahrestag des Fernwärmegipfels im Bundeswirtschaftsministerium zieht VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing eine gemischte Bilanz aus Erfolgen und offenen Fragen.
Am 12. Juni 2023 fand in Berlin ein Fernwärmegipfel auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) statt. Dabei trafen sich damals rund 30 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Branchen mit den Ministern. Ein Jahr danach zieht Ingbert Liebing eine Zwischenbilanz: „Es gab einige Fortschritte, aber es gibt auch noch viele unerledigte Aufgaben.“ Er spricht als Hauptgeschäftsführer für den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU).

So seien sich alle einig, dass für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele der Um- und Ausbau der Wärmenetze von herausragender Bedeutung sind. „Vor einem Jahr haben sich die beiden einladenden Ministerien und ein breites Verbändebündnis zugesichert, einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung sowie den Markthochlauf zu schaffen“, erinnerte Liebing. Die Energiebranche habe sich an die Vorgaben des Gipfels zum Verbraucherschutz gehalten, eine Preistransparenzplattform gestartet und werbe für die Beteiligung an der Universalschlichtungsstelle, resümiert er.

Drei Milliarden Förderung jährlich nötig

„Bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gab es positive Signale zur Stärkung der Fernwärme“, lobte Liebing. Das Wärmeplanungsgesetz lege nun Dekarbonisierungsziele vor, die jedes Wärmenetz erfüllen muss. Kritisch merkt er an, dass zur Zielerreichung für 2030 weiterhin ein klarer und verlässlicher Rahmen und damit klare Investitionsanreize fehlten. „Die Wärmewende ist nicht für lau zu haben“, mahnte Liebing.

Damit Wärmenetze ihre Vorteile ausspielen können, brauche es dringend Investitionen in Netze, in die Nutzung klimaneutraler Wärmequellen und Wärmespeicher. „Konkret: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) muss deutlich ausgebaut werden“, fordert der VKU-Vertreter. Wir brauchen drei Milliarden Euro jährlich. Das sollte gesetzlich fixiert werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Schnelles Handeln gefordert

Bei der Förderung bestehe dringender Handlungsbedarf, weil die Wärmepläne für Städte über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 fertig sein müssen. In den Gebieten, in denen eine Versorgungslösung mit Wärmenetzen als geeignet identifiziert und definiert wird, sollte ausschließlich diese gefördert werden. Um diese Wärmepläne und weitere anstehende Projekte mit Leben zu füllen, brauche es eine auskömmliche und verlässliche BEW.

Weiterhin brauche die Energiebranche ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum gemeinsam verabschiedeten Ausbauziel von 100.000 neu an die Fernwärme angeschlossenen Gebäuden pro Jahr. „Ohne eine zügige Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und der Wärmelieferverordnung rückt das Ziel in weite Ferne“, fürchtet Liebing. Ohne Änderungen lasse sich der entscheidende Hebel für die Wärmewende, also die Erschließung des Gebäudebestands, nicht umlegen.

Fernwärme und Wärmepumpen gleichstellen

„Das KWKG sichert neben der Stromwende auch die Wärmewende ab und muss verlängert werden“, fordert der VKU. Beendet werden müsse die Diskriminierung der Fernwärme gegenüber der Eigenversorgung im Mietwohnungsmarkt durch die Wärmelieferverordnung. „Wir fordern die gleichen mietrechtlichen Regelungen für die Fernwärme ein, wie sie für die Eigenversorgung durch den Vermieter im GEG-Verfahren beschlossen wurden“, so Liebing.

Der Eigentümer sollte auch bei Fernwärme einen Teil der Kosten umlegen dürfen, allerdings genau wie bei Wärmepumpe streng gedeckelt: Investiert ein Vermieter in einen Fernwärmeanschluss, sollte er die Kaltmiete um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat anheben dürfen, wie es auch bei der Wärmepumpe erlaubt ist. Damit wäre sichergestellt, dass der Mieter bei Umstellung auf Fernwärme nicht schlechter gestellt wird, als wenn der Gebäudeeigentümer selbst in eine neue Heizung wie zum Beispiel die Wärmepumpe investiert. „Ohne diese Anpassungen steht in Mietgebäuden die Wärmewende mit Wärmenetzen weiterhin auf der Bremse“, schließt der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Mittwoch, 12.06.2024, 09:15 Uhr
Susanne Harmsen

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