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Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Gasspeichergesetz und die Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes bis Ende März 2027 zu verlängern. Die Anlagenanmeldung wurde vereinfacht.
Im Bereich des Energierechts und Energiewirtschaftsrechts traf das Bundeskabinett am 13. September verschiedene Regelungen. So wurde der Gesetzentwurf zur Verlängerung des sogenannten „Gasspeichergesetzes“ (Paragraf 35a ff. EnWG) beschlossen. Damit werden die vorgeschriebenen wichtigen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher bis 31.
Donnerstag, 14.09.2023, 16:55 Uhr
Susanne Harmsen
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