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Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen, „Kanu 2.0“, festgelegt.
Mit der am 25. September veröffentlichten Festlegung flexibilisiert die Bundesnetzagentur für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungen. Die Festlegung „Kanu 2.0“ flankiert damit regulatorisch die Transformation der Gasnetze. Die Gasnetztransformation soll hierbei so ausgestaltet werden, dass die Kunden zu jedem Zeitpun
Mittwoch, 25.09.2024, 11:53 Uhr
Susanne Harmsen
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