Quelle: Shutterstock / Thampapon
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Demnach erzielten sie 3 Milliarden Euro Gebote.
Zum Gebotstermin 1. Juni 2024 hatte die Bundesnetzagentur zwei nicht zentral voruntersuchte Flächen für Windkraftanlagen in der Nordsee ausgeschrieben. Am 21.
Juni gab sie die Gewinner des dynamischen Gebotsverfahrens bekannt. Dieses erzielte die Gesamtsumme von 3,0225
Milliarden Euro. „Die Ergebnisse zeigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland“, kommentierte der Präsident der Behörde, Klaus Müller.
Ergebnisse der AusschreibungenGegenstand der Ausschreibungen waren zwei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 2.500 MW. Die beiden Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von 1.500 MW und 1.000 MW liegen in der Nordsee etwa 120 km nordwestlich von Helgoland. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2031 vorgesehen.
Den Zuschlag erhielten für die Fläche N-11.2 die Bieterin Offshore Wind One GmbH (Total Energies) zu einem Gebotswert von 1,305
Millionen Euro/MW. Für die Fläche N-12.3 gewann die Bieterin EnBW Offshore Projektgesellschaft 1 GmbH zu einem Gebotswert von 1,065
Millionen Euro/MW. Das entspricht einer Zahlung in Höhe von 1,9575
Milliarden Euro für die Fläche N-11.2 und einer Zahlung von 1,065
Milliarden Euro für die Fläche N-12.3. Der durchschnittliche Zuschlagswert in den Ausschreibungen von 2023 lag pro Gigawatt bei 1,8 Mrd. Euro.
Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieter Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.
Dynamisches Gebotsverfahren onlineDie Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens war erforderlich, da zum Gebotstermin für die Fläche N-11.2 neun sowie für die Fläche N-12.3 sieben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde eingereicht wurden. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist die wettbewerbliche Differenzierung der Gebote bei Vorliegen mehrerer Null-Cent-Gebote für eine Fläche. Die Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhielten den Zuschlag.
Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte dabei wie bereits im letzten Jahr online in mehreren Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Durchgeführt wurden mehrere Gebotsrunden pro Tag. Insgesamt wurden 46 Gebotsrunden für die Fläche N-11.2 und 55 Gebotsrunden für die Fläche N-12.3 durchgeführt.
Erlöse für Senkung von Stromkosten und MeeresschutzDie Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Anteile für den nachhaltigen Meeresschutz der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden.
Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2031.
Verbandskritik an dynamischem GebotsverfahrenDer Bundesverband Wind Offshore (BWO) kritisierte das Ausschreibungsverfahren, weil durch die hohen Zahlungen der Unternehmen die Umsetzung gefährdet sei. „Leider wurden die von uns geforderten qualitativen Bedingungen wie Sicherung von Arbeitskräften und Wertschöpfung in der EU nicht berücksichtigt“, sagte
BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Er forderte, die nötigen Investitionen in die Häfen aus den Einnahmen der Gebotszahlungen zu nehmen. Ohne Häfen sei weder der Aufbau noch die Wartung der Windparks möglich.
Auch Gerd Krieger, stellvertretender Geschäftsführer des Anlagenbauverbandes VDMA Power Systems, kritisierte den „hohen finanziellen Druck auf die Lieferkette sowie auf künftige Strompreise, insbesondere für die verarbeitende Industrie“ durch die zu zahlenden Geldsummen. „Dies steht nicht in Einklang mit dem politischen Ziel der Projektrealisierung und möglichst niedrigen Stromgestehungskosten“, mahnte Krieger. Das Ausschreibungsdesign müsse endlich angepasst werden, und die Gebotszahlungen sollten gedeckelt werden, forderte er.
Ein Kostensenkungsdruck durch hohe Gebotskomponenten erschwere Investitionen in neue Kapazitäten und gefährde die technologische Resilienz der Windindustrie in Europa, fürchtet der VDMA. „Präqualifikationsanforderungen und qualitative Kriterien müssen europäisch harmonisiert werden, um Skaleneffekte zu sichern“, forderte Krieger. Damit kann sichergestellt werden, dass die ausgewählten Projekte nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch und sozial nachhaltig sind.
Informationen zur
Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen stehen im Internet bereit.
Freitag, 21.06.2024, 13:11 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH