Quelle: Messe Essen GmbH / Armin Huber
Es gibt zwar eine Kraftwerksstrategie, aber die KWK-Branche setzt auf eine zügige Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes.
Anders als noch im Entwurf von 2023 werden weder Biomasseanlagen noch KWK-Kraftwerke in der aktuellen Kraftwerksstrategie erwähnt. Zudem steht immer noch die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes an (KWKG), das im Jahr 2026 ausläuft. Es herrscht bei vielen im Moment daher Unklarheit darüber, wo die KWK ihren Platz im Energiesystem der Zukunft findet. Auf der Leitmesse E-world 2024 in Essen werden die Kraftwerksstrategie sowie die KWKG-Novelle daher wesentliche Themen auf dem Stand des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) sein.
Auch bei einem hohen Erneuerbaren-Anteil wird die Residuallast-Nachfrage bleiben. „Hier sehe ich in Zukunft den Platz der Kraft-Wärme-Kopplung“, sagt Daniel Schäfer, Vertriebsingenieur bei Zeppelin Power Systems. „Die Volatilität nimmt stetig zu. Die wachsende Stromnachfrage durch Wärmepumpen im Gebäudesektor und durch E-Mobilität im Verkehrssektor wird diese Entwicklung künftig noch verstärken“, ergänzt B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl. Umso wichtiger sei es, schnell regulierbare Leistung zu haben, um Energiespitzen decken zu können.
Erdgas ist keine Perspektive
Für Erdgas als Brennstoff für KWK-Kraftwerke sieht Stahl hingegen keine Perspektive. „Ob in Zukunft aber genügend erneuerbarer Brennstoff verfügbar sein wird, um KWK komplett auf erneuerbare Brennstoffe umzustellen, ist heute schwer zu sagen. Aktuell und mittelfristig überwiegt die Nachfrage das Angebot“, sagt Stahl. Ein Grund mehr, Brennstoffe wie Wasserstoff, Biomethan oder Biogas maximal effizient einzusetzen. „Im Gegensatz zu ungekoppelten Gasturbinen mit Wirkungsgraden von bis zu 40 Prozent nutzen KWK-Kraftwerke den eingesetzten Brennstoff hocheffizient bis zu 90 Prozent aus. Das verschafft der KWK sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile“, findet Stahl.
Künftig werden KWK-Anlagen aber meist mit weiteren Technologien gekoppelt werden, wie Photovoltaik, Wärmespeichern oder Wärmepumpen. Diese Entwicklung sehen sowohl Schäfer als auch Stahl. „Wärmepumpe und KWK sind ein Dream Team“, so Schäfer. Er erklärt weiter: „Wärmepumpen sind bei sehr niedrigen Temperaturen weniger effizient und wirtschaftlich. Für diese Phasen ist KWK eine ideale Ergänzung. Die KWK-Anlage kann übernehmen, wenn der Strompreis sehr hoch ist.“ Die Anschaffungskosten für die Kombination seien zwar höher, aber rechneten sich mit der Zeit.
Warum sich die KWK-Branche zurückhält
Mit Blick auf den aktuellen Markt ist laut Claus-Heinrich Stahl und Daniel Schäfer in der Branche eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten. Den Grund dafür sehen die Experten unter anderem darin, dass die KWK im Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine Rolle spielt, das im Januar in Kraft getreten ist.
Eine Chance für die KWK schlummere hingehen in der kommunalen Wärmeplanung, indem die KWK hier Nutzwärme für die allgemeine Wärmeversorgung liefern könnte.
Darüber hinaus sorge die aktuell noch unklare Perspektive des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) für Unsicherheit. Denn das KWKG, das die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus KWK-Anlagen regelt, endet 2026 ohne verlässliche Zukunftsperspektive. B.KWK-Präsident Stahl erklärt: „Es muss Investitionssicherheit für KWK-Kraftwerke geschaffen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Wasserstoff-Fähigkeit bei Neuanlagen und Umrüstung. Beides muss wirtschaftlich darstellbar sein und sachgerecht in einer Förderstruktur abgebildet werden, die über leistungsbezogene Vergütung funktioniert.“
Wichtig sei daher, dass die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des auslaufenden KWKG zügig voranschreiten. „Bei der Neugestaltung des KWKG müssen insbesondere die geförderten kürzeren Jahresvollbenutzungsstunden von KWK-Kraftwerken in den Fokus rücken. Diese werden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Dazu benötigen wir ein neues KWKG-Fördersystem.“ Eine Novellierung des KWKG solle bis zur Sommerpause 2024 auf den Weg gebracht werden, so Stahl.
KWKG: Rückenwind aus Europa
Großen Einfluss auf die Ausgestaltung einer KWKG-Novellierung dürfte ein kürzlich gesprochenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben. Dieser urteilte im Januar, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. „Der Rechtsstreit der Bundesregierung und der EU-Kommission hat einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen und ebnet der KWK ihren Weg ins Energiesystem der Zukunft“, erklärt Stahl. Beihilferechtliche Vorbehalte für eine Weiterentwicklung des KWKG seien nicht länger gegeben.
Montag, 19.02.2024, 08:01 Uhr
Heidi Roider
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