Quelle: Shutterstock / Black Magic
Der Bundestag hat erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beraten.
In der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember hat im Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der
Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Dieser Entwurf sieht vor, die Förderungen für KWK-Anlagen, Wärmenetze, Wärmespeicher und elektrische Heizungen über die bislang beihilferechtliche Genehmigungsdauer bis 31. Dezember 2026 hinaus bis Ende 2030 zu verlängern. Das hatte die Ampel vor ihrem Aus nicht mehr geschafft.
Grüne fordert Neuausrichtung des KWKGRalph Lenkert, energiepolitischer Sprecher der Gruppe Die Linke im Bundestag, appellierte, das „KWKG
zu verlängern“. KWK-Anlagen würden dringend benötigt für die Wärmewende und seien unverzichtbar als „Absicherung für Dunkelflauten“. Bernhard Herrmann (Grüne) sagte bei der Aussprache, dass seine Partei „an der Seite der KWK stehen“ würde. Allerdings brauche die Technologie dringend eine Neuausrichtung − hin zu grünen Brennstoffen. Zudem müsste die KWK konsequenter mit Wärmepumpen gedacht werden. Konrad Stockmeier von der FDP, warf dem Bundeswirtschaftsministerium beim Thema KWKG-Verlängerung „konsequente Arbeitsverweigerung“ in den vergangenen Jahren vor.
Die kommende Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wird zeigen, ob der Gesetzentwurf den nötigen politischen Rückhalt findet, um die Rolle der KWK über weitere Jahre abzusichern. Die Branche hofft auf zeitnahe Entscheidungen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung zeigte sich im Vorfeld erfreut darüber, dass es das KWKG in den Bundestag geschafft hat: „Entsprechend zuversichtlich blicken wir auf die Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie“, sagte Verbandspräsident Claus-Heinrich Stahl auf Nachfrage der Redaktion.
Beihilfe-Verfahren beim Gerichtshof anhängig„Der BDEW begrüßt den Vorstoß“, hatte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae vor der Debatte erklärt. Mit dem Auslaufen der KWKG-Förderung für Anlagen, die nach Ende 2026 in Betrieb gehen, gäbe es ohne eine Verlängerung keine hinreichende Investitionssicherheit mehr. „Eine zeitnahe Verlängerung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ist daher dringend erforderlich, um derzeit in Umsetzung befindliche Projekte abzusichern und Investitionen in den für die Wärmewende wichtigen Fernwärmeausbau auch in Zukunft zu ermöglichen“, appellierte sie.
Wichtig sei aber, dass die Verlängerung auch beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist. „Daher empfehlen wir, den Gesetzesentwurf auf Grundlage des BMWK-Vorschlages mit der Energiebranche weiterzuentwickeln“, schlug sie vor. Denn es sei nicht sicher, ob die EU-Gerichte die KWKG-Förderung nicht doch als staatliche Beihilfe einordnen.
Das Europäische Gericht hatte Anfang dieses Jahres entschieden, dass es sich beim KWKG nicht um eine staatliche Beihilfe handelt (wir berichteten). Allerdings hatte daraufhin die EU-Kommission Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Mit einer Entscheidung (Aktenzeichen C-242/24 P) des EuGH kann wohl bis Mitte 2025 gerechnet werden.
Freitag, 6.12.2024, 11:19 Uhr
© 2025 Energie & Management GmbH