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Es fehlt in vielen Kommunen und Städten an Personal, Know-how und Geld. Contracting-Unternehmen können hier entlasten. Doch bekannte Hürden bremsen den Markt.
Contractingprojekte entlasten nicht nur den Haushalt, sie bringen auch den Klimaschutz voran: In der Stadt Hürth beispielsweise erzielt ein Energiesparcontractingprojekt eine Einsparung von jährlich 336.200 Euro für 35 Liegenschaften. Dazu gehören zehn Grundschulen, drei weiterführende Schulen, sieben Kindertagesstätten, vier Flüchtlingsunterkünfte, ein Jugendzentrum, sechs Verwaltungsobjekte, eine Volkshochschule und ein Schwimmbad. Die CO2-Einsparung beträgt jährlich 1.185 Tonnen. Zuvor hatten die Liegenschaften noch jährliche Heizkosten von rund 1,6 Millionen Euro verursacht und 6.800 Tonnen CO2 im Jahr ausgestoßen. Umgesetzt hat das Energiesparcontracting Engie Deutschland. Engie hat unter anderem in die neueste Beleuchtungs- und Regelungstechnik sowie Heizungs- und Lüftungstechnik investiert.
Das Projekt ist unter anderen bei einer Contracting-Tour vom Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) im Herbst vorgestellt worden. Mit solchen Vorzeigeprojekten tritt der Vedec bewusst an Kommunen und Städte heran, denn trotz vieler Vorteile ist Contracting bei Stadtkämmerern und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern immer noch zu wenig bekannt − obwohl es eine gute Möglichkeit ist, Maßnahmen umzusetzen, ohne den eigenen Haushalt zu belasten.
Und das ist bei Kommunen und Gemeinden auch nötig: Es ist absehbar, „dass die öffentlichen Haushalte nicht in der Lage sein werden, die für die Energie- und Wärmewende benötigten Investitionen zu stemmen“, sagte Bernhard Gmehling, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) und Oberbürgermeister der Stadt Neuburg a.d. Donau, bei einer Sitzung des DStGB Mitte Oktober. „In Zukunft wird auch privates Kapital eine Rolle bei der Finanzierung der Transformation spielen.“ Allerdings soll es zu keiner Privatisierungswelle kommen. Erforderlich seien deshalb zum einen eine massive und nachhaltige Unterstützung durch Bund und Länder und zum anderen weitere Finanzierungsinstrumente wie Bürgschaften und Garantien der Förderbanken.
Einsparcontracting ein effektives Mittel für Kommunen
Auch eine aktuelle Dena-Studie zum Finanzierungsbedarf für die energetische Sanierung aller öffentlichen Gebäude in Deutschland fordert weitere Finanzierungsoptionen. Dabei kommen die Forschenden zu dem Schluss, dass bereits heute die Umsetzungsgeschwindigkeit und -tiefe von energetischen Sanierungen erheblich gesteigert sowie Skalierung, Bündelung und Standardisierung erreicht werden können, indem externe Dienstleister privates Know-how einbringen, Umsetzungs- und Betriebsrisiken übernehmen sowie Ergebnis- und Einspargarantien geben, wie zum Beispiel beim Energiesparcontracting.
Vielfach stehen die Kommunen allerdings in einem Spannungsverhältnis zwischen knappen finanziellen und personellen Ressourcen und dem Druck, nachhaltig in den Klimaschutz zu investieren. Im jährlichen Bericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zur Marktlage bei den Energiedienstleistungen haben die befragten Kommunen und Unternehmen als größtes Hemmnis die bestehenden Regelungen in der Wärmelieferverordnung und der Heizkostenverordnung genannt, die Contracting insbesondere im vermieteten Gebäudebestand sehr erschweren. Problematisch sei dabei die Vorgabe der Kostenneutralität in Zeiten steigender Energiepreise gerade bei der Einbindung von erneuerbaren Energien und die Umlegbarkeit bestimmter Kostenbestandteile im Mietverhältnis.
Diese unklare Gesetzeslage erschwere außerdem eine langfristige Planung, auf die Contractinganbieter angewiesen sind, so der Vedec. Aber gerade auf der rechtlichen Seite kommt Berlin nicht voran.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt sich ungeduldig: „Es ist ein Trauerspiel für die Regierung und den Klimaschutz, dass die Kabinettsbefassung immer wieder geschoben wird“, sagte Ingbert Liebing. Beim Fernwärmegipfel im Juni 2023 bestand eigentlich Einigkeit zwischen Politik und Verbänden, dass die Novellierung der AVBFernwärmeV zügig abgeschlossen werden solle. „Darauf warten wir jetzt seit eineinhalb Jahren“, kritisierte Liebing. Auch bei der „Zwillingsverordnung“, der angekündigten Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmelieferVO), sieht es nicht besser aus. „Hier gibt es nicht einmal einen Entwurf“, sagte Liebing, „die Regierung streitet sich über die richtigen Rezepte, um die Wirtschaft flott zu bekommen, aber da, wo Investitionen in die Fernwärme beflügelt werden könnten, herrscht schlicht Stillstand.“
Einen ausführlichen Beitrag über das Thema Contracting für Kommunen lesen Sie im Jahresmagazin von E&M, das am 2. Dezember erscheint.
Mittwoch, 27.11.2024, 09:41 Uhr
Heidi Roider
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