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Energie & Management > Politik - Bundesratsausschüsse wollen Gebäudegesetz ändern
Quelle: Georg Eble
Politik

Bundesratsausschüsse wollen Gebäudegesetz ändern

Mehrere Ausschüsse des Bundesrats empfehlen umfangreiche Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung wegen zu viel Bürokratie, Rechtsunsicherheiten und Kostenfolgen.
Die Ausschüsse des Bundesrats haben dem Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zahlreiche Änderungen empfohlen. Auf 59 Seiten formulierten der federführende Wirtschaftsausschuss, und die Ausschüsse für Verbraucherschutz, Umwelt sowie für Städtebau insgesamt 67 Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrats.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 als Teil eines Artikelgesetzes beschlossen und als „besonders eilbedürftig“ eingestuft. Dadurch kann sie die Vorlage bereits drei Wochen nach Zuleitung an den Bundesrat an den Bundestag weiterreichen, auch wenn die Stellungnahme der Länderkammer noch nicht vorliegt.

Geltende Vorgaben beibehalten 

Mehrere Empfehlungen der Ausschüsse fallen ungewöhnlich deutlich aus. So heißt es in einer gemeinsamen Empfehlung des Wirtschafts- und Umweltausschusses, der Gesetzentwurf sei „handwerklich mangelhaft“ und verursache „übermäßige Bürokratie und Beratungsaufwand“. Wichtige Vollzugsfragen blieben wegen fehlender Definitionen zentraler Rechtsbegriffe offen. Die Ausschüsse schließen sich damit der Kritik des Nationalen Normenkontrollrats an, der den Entwurf als nicht praxistauglich bewertet hatte.

Besonders weitreichend ist eine Empfehlung des Umweltausschusses zum geplanten Ersatz der bisherigen Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz - GEG). Der Ausschuss schlägt vor, die entsprechenden Paragrafen des GModG vollständig zu streichen.

Zur Begründung heißt es, die geplante Lockerung von Anforderungen an Heizungsanlagen und die erweiterten Spielräume für fossile Heiztechnologien stünden im Widerspruch zu den Anforderungen einer planungssicheren Wärmewende. Stattdessen solle die bisherige Systematik mit kommunaler Wärmeplanung und einer Mindestquote von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen erhalten bleiben.

Unklare Normen bemängelt

Auch die zunehmende Zahl von Normverweisen stößt auf Kritik. Nach Auffassung der Ausschüsse steht diese Entwicklung im Widerspruch zur föderalen Modernisierungsagenda. Zudem bemängeln sie, dass einzelne Verweise bereits auf noch unveröffentlichte Normfassungen Bezug nehmen. Dadurch lasse sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht vollständig bewerten, welche Auswirkungen die Regelungen haben könnten.

Kritisch bewerten die Ausschüsse zudem die geplante sogenannte Bio-Treppe sowie die vorgesehene Grüngasquote. In einer Empfehlung verweisen sie auf die Belastungen vieler Haushalte durch gestiegene Energiepreise. Weitere Preissteigerungen seien möglich. Nach Ansicht der Ausschüsse könnten die geplanten Regelungen diesen Effekt verstärken.

Gleichzeitig könne die Bundesregierung bislang keine belastbaren Angaben zu den laufenden Kosten für Betreiber von Heizungen machen, die von den Vorgaben betroffen wären. Dies stehe im Widerspruch zum Ziel einer höheren Planungssicherheit.

Kostenteilung mit Mietern kritisiert

Auch die geplante Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern sehen die Ausschüsse kritisch. Zwar könne der vorgesehene Mechanismus steigende Nebenkosten teilweise abfedern. Gleichzeitig werde das Risiko für Vermieter bei einem Bioanteil von 30 Prozent begrenzt. Haushalte in energetisch schlechten Gebäuden könnten dadurch schlechter gestellt werden als nach geltendem Recht.

Darüber hinaus kritisieren die Ausschüsse den hohen bürokratischen Aufwand der Mieterschutzregelungen. In Verbindung mit dem Wegfall einer verpflichtenden Beratung seien Fehlentscheidungen bei Heizungserneuerungen und zusätzliche Rechtsstreitigkeiten nicht ausgeschlossen.

Zu den konkreten Änderungsvorschlägen gehört ein sogenannter Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Zudem empfehlen die Ausschüsse eine deutlich feiner gestufte Bio-Treppe. Diese würde den Anteil grüner Brennstoffe schrittweise von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 100 Prozent im Jahr 2045 erhöhen.

Weiteres Vorgehen

Der Bundestag befasst sich voraussichtlich am 11. Juni 2026 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf. Einen Tag später soll der Bundesrat über seine Stellungnahme beraten. Formal hätte die Länderkammer dafür noch bis zum 26. Juni Zeit. Nach einem Beschluss muss die Bundesregierung die Stellungnahme unverzüglich an den Bundestag weiterleiten und kann zusätzlich eine Gegenäußerung vorlegen.

Welche Empfehlungen der Bundesrat am 12. Juni tatsächlich übernimmt, ist noch offen. Bereits vor der Sitzung zeichnen sich jedoch zentrale Konfliktpunkte ab. Dazu zählen insbesondere die Ausgestaltung der Bio-Treppe, die künftigen Anforderungen an Heizungsanlagen sowie die bislang fehlenden Bewertungsgrundlagen für geplante Grüngas- und Grünheizölquoten.

Die Anmerkungen der Bundesratsausschüsse zum GModG stehen im Internet bereit.

Freitag, 5.06.2026, 12:14 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Georg Eble
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Bundesratsausschüsse wollen Gebäudegesetz ändern
Mehrere Ausschüsse des Bundesrats empfehlen umfangreiche Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung wegen zu viel Bürokratie, Rechtsunsicherheiten und Kostenfolgen.
Die Ausschüsse des Bundesrats haben dem Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zahlreiche Änderungen empfohlen. Auf 59 Seiten formulierten der federführende Wirtschaftsausschuss, und die Ausschüsse für Verbraucherschutz, Umwelt sowie für Städtebau insgesamt 67 Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrats.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 als Teil eines Artikelgesetzes beschlossen und als „besonders eilbedürftig“ eingestuft. Dadurch kann sie die Vorlage bereits drei Wochen nach Zuleitung an den Bundesrat an den Bundestag weiterreichen, auch wenn die Stellungnahme der Länderkammer noch nicht vorliegt.

Geltende Vorgaben beibehalten 

Mehrere Empfehlungen der Ausschüsse fallen ungewöhnlich deutlich aus. So heißt es in einer gemeinsamen Empfehlung des Wirtschafts- und Umweltausschusses, der Gesetzentwurf sei „handwerklich mangelhaft“ und verursache „übermäßige Bürokratie und Beratungsaufwand“. Wichtige Vollzugsfragen blieben wegen fehlender Definitionen zentraler Rechtsbegriffe offen. Die Ausschüsse schließen sich damit der Kritik des Nationalen Normenkontrollrats an, der den Entwurf als nicht praxistauglich bewertet hatte.

Besonders weitreichend ist eine Empfehlung des Umweltausschusses zum geplanten Ersatz der bisherigen Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz - GEG). Der Ausschuss schlägt vor, die entsprechenden Paragrafen des GModG vollständig zu streichen.

Zur Begründung heißt es, die geplante Lockerung von Anforderungen an Heizungsanlagen und die erweiterten Spielräume für fossile Heiztechnologien stünden im Widerspruch zu den Anforderungen einer planungssicheren Wärmewende. Stattdessen solle die bisherige Systematik mit kommunaler Wärmeplanung und einer Mindestquote von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen erhalten bleiben.

Unklare Normen bemängelt

Auch die zunehmende Zahl von Normverweisen stößt auf Kritik. Nach Auffassung der Ausschüsse steht diese Entwicklung im Widerspruch zur föderalen Modernisierungsagenda. Zudem bemängeln sie, dass einzelne Verweise bereits auf noch unveröffentlichte Normfassungen Bezug nehmen. Dadurch lasse sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht vollständig bewerten, welche Auswirkungen die Regelungen haben könnten.

Kritisch bewerten die Ausschüsse zudem die geplante sogenannte Bio-Treppe sowie die vorgesehene Grüngasquote. In einer Empfehlung verweisen sie auf die Belastungen vieler Haushalte durch gestiegene Energiepreise. Weitere Preissteigerungen seien möglich. Nach Ansicht der Ausschüsse könnten die geplanten Regelungen diesen Effekt verstärken.

Gleichzeitig könne die Bundesregierung bislang keine belastbaren Angaben zu den laufenden Kosten für Betreiber von Heizungen machen, die von den Vorgaben betroffen wären. Dies stehe im Widerspruch zum Ziel einer höheren Planungssicherheit.

Kostenteilung mit Mietern kritisiert

Auch die geplante Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern sehen die Ausschüsse kritisch. Zwar könne der vorgesehene Mechanismus steigende Nebenkosten teilweise abfedern. Gleichzeitig werde das Risiko für Vermieter bei einem Bioanteil von 30 Prozent begrenzt. Haushalte in energetisch schlechten Gebäuden könnten dadurch schlechter gestellt werden als nach geltendem Recht.

Darüber hinaus kritisieren die Ausschüsse den hohen bürokratischen Aufwand der Mieterschutzregelungen. In Verbindung mit dem Wegfall einer verpflichtenden Beratung seien Fehlentscheidungen bei Heizungserneuerungen und zusätzliche Rechtsstreitigkeiten nicht ausgeschlossen.

Zu den konkreten Änderungsvorschlägen gehört ein sogenannter Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Zudem empfehlen die Ausschüsse eine deutlich feiner gestufte Bio-Treppe. Diese würde den Anteil grüner Brennstoffe schrittweise von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 100 Prozent im Jahr 2045 erhöhen.

Weiteres Vorgehen

Der Bundestag befasst sich voraussichtlich am 11. Juni 2026 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf. Einen Tag später soll der Bundesrat über seine Stellungnahme beraten. Formal hätte die Länderkammer dafür noch bis zum 26. Juni Zeit. Nach einem Beschluss muss die Bundesregierung die Stellungnahme unverzüglich an den Bundestag weiterleiten und kann zusätzlich eine Gegenäußerung vorlegen.

Welche Empfehlungen der Bundesrat am 12. Juni tatsächlich übernimmt, ist noch offen. Bereits vor der Sitzung zeichnen sich jedoch zentrale Konfliktpunkte ab. Dazu zählen insbesondere die Ausgestaltung der Bio-Treppe, die künftigen Anforderungen an Heizungsanlagen sowie die bislang fehlenden Bewertungsgrundlagen für geplante Grüngas- und Grünheizölquoten.

Die Anmerkungen der Bundesratsausschüsse zum GModG stehen im Internet bereit.

Freitag, 5.06.2026, 12:14 Uhr
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