Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Der Bund und betroffene Bundesländer haben gemeinsam ein Sonderbürgschaftsprogramm für den Bau von Konvertern und Konverterplattformen auf den Weg gebracht.
Mit dem Sonderbürgschaftsprogramm soll möglichen Finanzierungsengpässen beim Bau von Konvertern (onshore) und Konverterplattformen (offshore) begegnet werden. Der Bund und die zunächst betroffenen Bundesländer Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben das Programm gemeinsam am 2. Juli auf den Weg gebracht.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien spielt auch der verlustarme Transport der erzeugten Energie eine wichtige Rolle.“ Dafür seien Konverter und Konverterplattformen wesentliche Bausteine. Die hohen Projektkosten sowie die Vielzahl der erforderlichen neuen Anlagen stellten die Hersteller vor große Herausforderungen. „Mit Einführung des Sonderbürgschaftsprogramms können absehbare Finanzierungsengpässe am Bau beteiligter deutscher Werften und der Lieferanten substanziell gemildert werden“, so der Minister.
Konverter sind ein zentraler Baustein für den effizienten Transport von Strom über große Entfernungen. Das gilt gleichermaßen für den Transport an Land über sogenannte Stromautobahnen wie für die Netzanbindung von Offshore-Windparks, die oftmals weit draußen in der Nordsee angesiedelt sind und bei denen Konverterplattformen zum Einsatz kommen.
Entlastung für die HerstellerDie Hersteller müssen für den Bau der Konverter(plattformen) umfangreiche Vertragsgarantien bereitstellen. Die vielen neuen Konverter und Plattformen, die für die Energiewende benötigt werden, stellen, zusammen mit den hohen Projektkosten, die wenigen Hersteller am Markt vor enorme Herausforderungen. Hier setze das von Bund und Ländern gemeinsam konzipierte Sonderbürgschaftsprogramm an, um den Herstellern zu helfen und die erforderliche Absicherung der Projekte zu gewährleisten.
Bund und Länder sind nach den erforderlichen Prüfungen im Einzelfall bereit, über parallele Ausfallbürgschaften bis zu 80 Prozent der zu leistenden Vertragsgarantien (Anzahlungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien) abzusichern. Damit reduzieren sie mögliche Finanzierungsengpässe auf Seiten der Hersteller (HGÜ-Lieferant und Werft).
Mittels der in Konvertern verbauten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ-Technik) wird Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und umgekehrt. Diese Umwandlung ist notwendig, da nur Gleichstrom eine verlustarme Übertragung über große Entfernungen sicherstellt, während Wechselstrom bei der Einspeisung in die (lokalen) Netze erforderlich ist.
Die Konverterplattformen werden benötigt, da in den Windparks auf See ausschließlich Wechselstrom erzeugt wird. Die Kosten eines solchen Konverters belaufen sich bei Onshore-Konvertern auf rund 800 Millionen Euro und bei den Offshore-Konverterplattformen auf etwa 2,5 Milliarden Euro.
Dienstag, 2.07.2024, 17:07 Uhr
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