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Das Schweriner Bürgerbeteiligungsgesetz ist das älteste, das Bürger von den Erträgen der Windpark-Betreiber profitieren lassen soll. Die Bilanz nach acht Jahren fällt ernüchternd aus.
Nur wenige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben das Bürgerbeteiligungsgesetz genutzt und in Erwartung höherer Renditen ihr Geld in Windparks angelegt. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht, erwarben 2020 lediglich 30 natürliche Personen Gesellschaftsanteile an Windrädern.
Auch die Kommunen machten demnach weit weniger von den Beteiligungsmöglichkeiten Gebrauch, als erhofft. Aufgeführt werden Beteiligungen von neun Kommunen an insgesamt zwei Windparks aus den Jahren 2020 und 2024.
Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern 2016 den Anwohnern von Windparks und betroffenen Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung oder adäquate Entschädigungen gewährt. Damit sollte erreicht werden, dass mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen im Ort bleibt und so auch die Akzeptanz für Windräder steigt. Im Bundesrecht dagegen ist eine Abgabe von 0,2 Cent/kWh an die Standortkommunen in 2,5 Kilometern Umkreis eine Kann-Bestimmung. Die Begründung ist die gleiche.
Laut Landesgesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im 5-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Alternativ sind Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich.
Magere drei- bis vierstellige Beträge
„Nur an zwei Parks wurde sich seitens der Kommunen beteiligt. Alternativen wirtschaftlicher Teilhabe wurden fast gar nicht angeboten“, sagte der AfD-Abgeordnete Martin Schmidt. In lediglich drei Fällen seien Ausgleichsabgaben gezahlt und in weiteren drei Fällen Sparprodukte offeriert worden. Die jährlichen Ausgleichsabgaben an neun betroffenen Gemeinden hätten zwischen 255,49 Euro und 1.269,47 Euro gelegen. Bei Inanspruchnahme der Bundesabgabe können Kommunen dagegen fünfstellige Jahreseinnahmen erzielen.
Nach Angaben der Landesregierung sieht das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz keine umfassenden Berichtspflichten für Vorhabenträger vor. Da eine abschließende Mitteilung zur Annahme des Beteiligungsangebotes nicht verpflichtend sei, lägen keine abschließenden Daten zu den umgesetzten Beteiligungen vor.
Doch hatte das Energieministerium in Schwerin bereits eingeräumt, dass das Gesetz nicht die erhoffte Wirkung erzielte und eine Neufassung angekündigt.
Windkraft-Ausbau stockt in MV
Im ersten Halbjahr 2024 wurden nach Branchenangaben im Nordosten lediglich sieben neue Windräder errichtet. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber dem bereits schwachen Vorjahreszeitraum, als zwölf neue Windräder im Land installiert wurden. Bei ihrem Amtsantritt 2021 hatte die rot-rote Landesregierung angekündigt, wieder mehr Tempo in den Bau von Windparks zu bringen. Das gelang nicht - etwa, weil Genehmigungsverfahren lange dauern. Mecklenburg-Vorpommern ist im Ländervergleich mit Abstand das Schlusslicht: Verfahren wurden zwischen Januar 2023 und März 2024 nach Angaben der Fachagentur Wind- und Solarenergie (FA Wind) im Mittel erst nach 38,9 Monaten abgeschlossen (wir berichteten).
In Mecklenburg-Vorpommern erzeugen aktuell 1.859 Windräder Strom. Im benachbarten Schleswig-Holstein sind es 3.238. Die installierte Leistung dort beträgt auf die Landesfläche bezogen 522 kW/Quadratkilometer und ist damit etwa dreimal so hoch wie in MV. Die Akzeptanz für die Ökostrom-Produktion ist in Schleswig-Holstein höher.
Als ein wesentlicher Grund dafür gilt, dass die Betreiber der Windparks zumeist aus der Region kommen und so auch die Erträge im Land bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern kamen in der Vergangenheit meist auswärtige Investoren zum Zug.
Dienstag, 6.08.2024, 17:47 Uhr
dpa
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