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Dass RWE den deutschen Erzeugungsmarkt dominiert, wird von dem Unternehmen selbst bestritten. Das Kartellamt geht aber weiter davon aus.
Das Bundeskartellamt war in seinem Ende November veröffentlichten Marktmachtbericht 2023/24 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kraftwerke des Essener Energiekonzerns RWE zumindest zeitweise unverzichtbar für die Stromversorgung in Deutschland seien. Die Stromerzeugung werde weiter durch „strukturelle Marktmacht“ bestimmt, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt bei der Vorstellung des Berichtes (wir berichteten). Zwar sei der Markt angesichts einer rückläufigen Nachfrage nicht mehr so oft von RWE abhängig gewesen: „Aber der Grad der Abhängigkeit von RWE, also die Zeiten, in denen RWE den Marktpreis systematisch erhöhen kann, war weiter über der Schwelle, über der man eine beherrschende Position vermuten würde.“
Das Kartellamt geht davon aus, dass die Marktmacht der führenden Erzeuger in Deutschland, zu denen auch noch die ostdeutsche Leag und EnBW aus Karlsruhe gehören, in Zukunft eher noch zunehmen wird, denn im Inland stehe weniger gesicherte Kraftwerkskapazität zur Verfügung, nachdem vorübergehend reaktivierte Kohlekraftwerke wieder vom Netz genommen würden.
Diese Vermutung wurde jetzt von RWE zurückgewiesen: „Wir kommen nicht zu dem gleichen Ergebnis wie das Kartellamt“, sagte RWE-Sprecherin Regina Wolter gegenüber der Presse. „Viele Werte sind deutlich unterhalb dessen, was das Kartellamt als bedenklich einstuft. Und das bedeutet, dass RWE den Markt eben nicht dominiert.“ So sei der Anteil der Umsätze von RWE im Primärhandel mit Strom auf 22,5
Prozent zurückgegangen. Das sei deutlich weniger als die 40
Prozent, die das Kartellamt normalerweise voraussetzt, um eine marktbeherrschende Stellung zu vermuten.
Die Sprecherin warf der Behörde außerdem vor, das Marktpotential ausländischer Anbieter nicht genügend berücksichtigt zu haben. Deutschland sei Teil des europäischen Strom-Binnenmarktes, so dass ausländische Anbieter Angebot und Nachfrage mitbestimmten. Diese Akteure übten „einen erheblichen Wettbewerbsdruck auf den deutschen Markt aus“, der vom Kartellamt unterschätzt werde.
Kartellamtssprecher Kay Weidner widersprach gegenüber dieser Redaktion wiederum RWE: Stromimporte würden in der Marktanalyse der Behörde sehr wohl berücksichtigt. Die dominante Stellung von RWE bestehe trotz gestiegener Stromimporte auch deswegen, weil sich kurzfristige Engpässe am Markt durch Importe nicht beheben ließen. Außerdem sei die Kapazität der Interkonnektoren begrenzt. Importe spielten vor allem in der Grundlast eine Rolle.
Die Kraftwerke von RWE seien dagegen vor allem in Zeiten hoher Nachfrage und/oder geringer Erzeugung aus erneuerbaren Energien unverzichtbar für den deutschen Lastausgleich. Der Anteil des Essener Energiekonzerns an den gesamten Umsätzen am Strommarkt ist deswegen aus Sicht der Wettbewerbshüter nicht das richtige Maß für den Einfluss auf die Strompreise.
Freitag, 6.12.2024, 10:46 Uhr
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