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Die Energiewirtschaft mahnt die Bundesregierung zur schnellen Anpassung des Kraftwerksicherungsgesetzes und anschließenden Ausschreibungen. Andernfalls kämen neue Kraftwerke zu spät.
Der Zubau von steuerbarer Stromerzeugungskapazität wird immer dringlicher, erinnert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Bundesregierung. Solle der Kohleausstieg wie geplant gelingen, müssten neue Gaskraftwerke als Reserve für Zeiten mit wenig erneuerbarem Strom gebaut werden. Dies dauere etwa sechs Jahre, wenn jetzt begonnen wird.
Grundlage hierfür könne der von der Ampelkoalition erarbeitete Referentenentwurf des Kraftwerksicherheitsgesetzes (KWSG) sein. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Wir unterstützen die neue Bundesministerin darin, jetzt sehr zügig den Weg für den Zubau von steuerbaren Kraftwerken freizumachen.“ Vor Journalisten in Berlin verwies Andreae darauf, dass weiterhin nennenswerte Mengen an gesicherter Stromerzeugungsleistung aus dem Strommarkt ausscheiden werden und der Kohlekraftausstieg vollzogen werden soll.
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Voraussichtliche Entwicklung der steuerbaren Kraftwerksleistung in Deutschland - Für Vollansicht bitte auf die Grafik klicken - Quelle: BDEW |
Investitionssicherheit benötigtDamit die Aufsichtsräte der Unternehmen entsprechende Entscheidungen für die erforderlichen Investitionen in H2-ready- und Gaskraftwerke treffen können, brauchen sie eine sichere Refinanzierung solcher Anlagen. Nach ersten Berechnungen des BDEW kosteten die neuen Kraftwerke 0,5 Cent/kWh als Umlage auf den Strompreis. Das KWSG solle dafür in wichtigen Punkten angepasst werden, um weitere Verzögerungen aus beihilferechtlicher Sicht der EU zu vermeiden und eine tragfähige Investitionsgrundlage herzustellen.
Die EU will neue Anlagen mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas begrenzen, um die Klimaschutzziele einzuhalten. „Um schnell die für den Wirtschaftsstandort Deutschland notwendigen Kraftwerksneubauten auszulösen, lautet unsere Zielsetzung: So wenig Anpassungen am KWSG-Referentenentwurf wie möglich, so viele Anpassungen wie nötig“, umriss Andreae. Denn das aktuelle KWSG ist bereits mit der EU-Kommission abgestimmt. Zuerst müssten die ohnehin geplanten neuen Gaskraftwerke mit der Option der Umstellung auf erneuerbare Gase gebaut werden.
Kapazitätsmarkt muss folgenDie zweite Säule des KWSG erfordert auch einen Kapazitätsmarkt, der auch flexible Verbraucher, abschaltbare Lasten und Speicher oder Power-to-X umfasst. Dies werde noch Zeit brauchen, so der BDEW. Um so wichtiger sei es, die erste Säule mit mindestens 5.000
MW Gaskraftwerkskapazität schnell zu errichten. „Für die in der ersten Säule ausgeschriebene und nicht vollständig bezuschlagte Mengen soll geprüft werden, inwieweit diese auf die zweite Säule übertragen und dort im Rahmen der nächsten Ausschreibungsrunde zusätzlich berücksichtigt werden können“, schlägt der Verband vor.
Parallel sei die Implementierung des Kapazitätsmarktes zu erarbeiten. Im Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung, insgesamt 20.000
MW neuer Gaskraftwerke. „Eine Ausdehnung des KWSG auf 20.000
MW könnte europarechtlich schwierig werden und weitere Zeit kosten“, warnt Kerstin Andreae. Der BDEW habe mit dem
Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM) einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, erinnerte sie. „KWSG und IKM können sehr gut ineinandergreifen. Ersteres würde rund 12,5
GW an Kraftwerksneubauten anreizen, der notwendige Zubau von mindestens weiteren acht GW könnte über den Kapazitätsmarkt realisiert werden“, schlägt Andreae vor.
Der BDEW hält diese Anpassungen im KWSG für notwendig:- Adressierung von nicht-beeinflussbaren Risiken der Kraftwerksbetreiber für wasserstofffähige Kraftwerke (Falls nicht rechtzeitig ausreichend Wasserstoff oder Wasserstoff-Infrastruktur - insbesondere Speicher- und Ausspeisekapazitäten - vorhanden sind, sollte auf die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff und Rückzahlung von Förderung verzichtet werden.)
- Entwicklung branchenübergreifender Lösungskonzepte, wie Anreize für Kraftwerksbetreiber gesetzt werden können, zusätzliche Systemdienstleistungen (SDL) zu erbringen. Der BDEW schlägt vor, dass Kraftwerksbetreiber, die zusätzliche SDL erbringen, einen Bonus erhalten.
- Im Referentenentwurf des KWSG sind in Säule 1 vorgesehen: 5.000 MW H2-ready Kraftwerke, bis zu 2.000 MW durch Modernisierung vorhandener Gas-Kraftwerke (Umstieg auf Wasserstoff) sowie je 500 MW an Langzeitstromspeichern und sogenannten Wasserstoff-Sprinterkraftwerken. Säule 2 soll 5.000 MW an Gas-Kraftwerken anreizen. Insgesamt könnten so 12.500 MW an steuerbarer installierter elektrischer Leistung sowie 500 MW an Langzeitstromspeichern entstehen.
Die
Position des BDEW zum KWSG-Referentenentwurf steht als PDF zum Download bereit.
Montag, 19.05.2025, 16:35 Uhr
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