Unklare Berechnungsgrundlagen, fehlende Informationen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht große Defizite bei Stromtarifen für Wärmepumpen.
Die Verbraucherzentrale NRW wirft Stromanbietern vor, Wärmepumpen-Stromtarife nach den seit dem 1.
Januar 2024 geltenden Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nur unzureichend vergleichbar darzustellen.
Grundlage ist ein Marktcheck unter 23 Stromanbietern. Demnach bieten alle befragten Unternehmen Wärmestromtarife an, acht davon bundesweit. Auf Vergleichsportalen seien entsprechende Tarife nach der neuen Regelung jedoch kaum auffindbar. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW liegt der durchschnittliche Arbeitspreis bei Tarifen mit Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 bei 24
Cent pro kWh, hinzu kommen im Mittel rund 140
Euro Grundpreis pro Jahr. Voraussetzung dafür ist ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe.
Pauschale oder verbrauchsabhängige NetzentgeltreduktionHintergrund der neuen Tarife ist die Regelung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §
14a Energiewirtschaftsgesetz. Seit Januar 2024 müssen neu in Betrieb genommene Wärmepumpen steuerbar sein. Im Gegenzug erhalten Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Bei Modul 1 erfolgt diese pauschal, bei Modul 2 verbrauchsabhängig; dafür ist ein separater Zähler erforderlich. Die Bundesnetzagentur hat in einer Festlegung zudem eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kW festgeschrieben, die auch im Steuerungsfall zur Verfügung stehen muss.
Als zentrales Problem nennt die Verbraucherzentrale NRW die uneinheitliche Ausweisung der Preise. Ein Teil der Anbieter rechne die Netzentgeltreduzierung nach Modul
2 bereits in den Tarif ein, andere wollten sie erst über die Abrechnung berücksichtigen. Bei weiteren Anbietern fehle eine klare Angabe ganz. „Es ist wichtig, dass alle Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung direkt im Preis ausweisen,“ sagt Andre Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Nur so wird der tatsächlich zu zahlende Preis erkennbar und die Tarife verschiedener Anbieter damit vergleichbar. Sollten die Stromanbieter dies nicht kurzfristig über ihre Branchenverbände regeln, fordern wir eine gesetzliche Verpflichtung.“
Defizite bei InformationenAuch bei den Informationen zur neuen Rechtslage sieht die Verbraucherzentrale Defizite. Zwar geben zwei Drittel der befragten Unternehmen an, ihre Preise über eigene Tarifrechner bereitzustellen. Als verbraucherfreundlich bewertet die Organisation aber nur etwa die Hälfte der untersuchten Rechner. Teilweise seien die Anwendungen nicht nutzbar oder nicht auffindbar, teilweise bleibe offen, ob die Netzentgeltreduzierung bereits eingepreist ist. Bei einem Viertel der Anbieter habe zudem jede Information zur Neuregelung auf der Internetseite gefehlt.
Für Haushalte ohne separaten Stromzähler ist die Lage laut Marktcheck ebenfalls unübersichtlich. In diesem Fall greift die pauschale Entlastung nach Modul 1. Nur jedes vierte befragte Unternehmen biete dafür überhaupt einen speziellen Wärmestromtarif an. Meist werde die Wärmepumpe stattdessen über einen regulären Haushaltsstromvertrag beliefert. Die dafür genannten Preise lagen im Durchschnitt bei 31,5
Cent pro kWh, zusätzlich zur pauschalen Netzentgeltentlastung.
Die Verbraucherzentrale NRW leitet daraus eine klare Forderung ab: Anbieter sollen Netzentgeltvorteile verbindlich und direkt im ausgewiesenen Preis abbilden. Aus Sicht der Organisation ist das die Voraussetzung dafür, dass Wärmepumpen-Stromtarife für Haushalte überhaupt transparent vergleichbar werden.
Der vollständige
„Marktcheck: Stromtarife für Wärmepumpen“ ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abrufbar.
Montag, 23.03.2026, 15:25 Uhr
© 2026 Energie & Management GmbH