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Neun Verbände und der Deutsche Städtetag fordern die Bundesregierung auf, den ETS 2 ab 2028 verlässlich zu starten und sozial abzusichern.
Neun Verbände aus Energie-, Immobilien- und Gebäudewirtschaft sowie der Deutsche Städtetag fordern die Bundesregierung auf, sich für einen verlässlichen Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude, Verkehr und kleinere Energie- und Industrieanlagen (ETS 2) zum 1. Januar 2028 einzusetzen. In einem gemeinsamen Appell verlangen sie zudem frühzeitige Versteigerungen von Emissionszertifikaten, eine gezielte Verwendung der Einnahmen sowie die rasche Umsetzung des deutschen Klima-Sozialplans.
Zu den Unterzeichnern gehören der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI). Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag warnen sie vor zusätzlichen Unsicherheiten für Investitionen, falls der Start des ETS 2 erneut verzögert wird.
Starttermin 2028 einhalten
Die Verbände verlangen, am 1. Januar 2028 als Starttermin festzuhalten. Der ETS 2 müsse spätestens dann vollständig und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Deutschland solle sich nach ihrer Forderung dafür einsetzen, dass die noch ausstehenden nationalen Umsetzungen zügig abgeschlossen werden.
Ein europäisch einheitlicher CO2-Preis schaffe gleiche Wettbewerbsbedingungen und erhöhe die Planungssicherheit für Unternehmen, heißt es in dem Appell. Weitere Verzögerungen könnten dagegen neue nationale Regelungen und zusätzliche Unsicherheit bei Investitionen in den Klimaschutz zur Folge haben.
Für Deutschland sehen die Verbände insbesondere im Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum ETS 2 Vorteile. Das derzeitige System führe zu einer nationalen Sonderregelung, während der europäische Emissionshandel für einheitlichere Bedingungen und bessere Möglichkeiten für das Risikomanagement sorgen könne. Gleichzeitig fordern die Unterzeichner technologieoffene und faire Wettbewerbsbedingungen im Wärmemarkt.
Versteigerungen sollen 2027 beginnen
Zudem verlangen die Verbände, die sogenannten Early Auctions wie vorgesehen ab Anfang 2027 durchzuführen. Dabei sollen Emissionszertifikate bereits vor dem offiziellen Start des ETS 2 versteigert werden.
Nach Auffassung der Unterzeichner können die daraus entstehenden Einnahmen genutzt werden, um Investitionen frühzeitig anzureizen. Zugleich entstünden erste transparente Preissignale für Marktteilnehmer. Dies könne dazu beitragen, Preisspekulationen rund um die Einführung des ETS 2 zu begrenzen. Für die Übergangsphase seien nach Ansicht der Verbände klare Regeln erforderlich, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Einnahmen in Wärmewende lenken
Die Erlöse aus dem ETS 2 sollten nach dem Willen der Verbände gezielt in die Transformation der Wärme- und Gebäudesektoren fließen. Investitionen könnten dadurch angereizt, Innovationen unterstützt und die soziale Verträglichkeit der CO2-Bepreisung verbessert werden. Eine Verwendung der Einnahmen zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung lehnen die Unterzeichner ab. Sie könnte aus ihrer Sicht das Vertrauen in den Emissionshandel schwächen. Transparenz, Planbarkeit und eine nachvollziehbare Mittelverwendung seien dagegen wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz bei den betroffenen Haushalten und Unternehmen.
Klima-Sozialfonds nutzen
Eine weitere Forderung betrifft den europäischen Klima-Sozialfonds. Deutschland stehen daraus nach Angaben der Verbände von 2026 bis 2032 rund 5,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Voraussetzung für den Abruf der Mittel ist ein nationaler Klima-Sozialplan.
Die Bundesregierung müsse diesen Plan nach Auffassung der Unterzeichner unverzüglich bei der Europäischen Kommission einreichen und mit konkreten sozialen Förderprogrammen hinterlegen. Damit könnten die Mittel gezielt eingesetzt werden, um Belastungen durch die CO2-Bepreisung abzufedern.
Die Verbände sehen einen pünktlichen ETS-2-Start, frühzeitige Preissignale und eine verlässliche Verwendung der Einnahmen als zusammenhängende Voraussetzungen für die Wirkung des Emissionshandels. Sie verknüpfen damit sowohl die Erreichung der Klimaziele als auch soziale Tragfähigkeit und langfristige Investitionssicherheit im Wärme- und Gebäudesektor. (sh)
Montag, 5.10.2026, 13:56 Uhr
Susanne Harmsen
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