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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Stadtwerk muss als Netzbetreiber Ladesäulen abgeben
Quelle: Katia Meyer-Tien
Elektrofahrzeuge

Stadtwerk muss als Netzbetreiber Ladesäulen abgeben

Die Stadtwerke Bad Reichenhall übertragen ihre öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an „Regioladen+“. Dahinter steckt ein regulatorisches Erfordernis.
Die Stadtwerke Bad Reichenhall haben den Betrieb ihrer öffentlichen Ladeinfrastruktur an die „Regioladen+ GmbH & Co. KG“ übertragen. Mit der Kooperation soll die öffentliche Ladeinfrastruktur in der oberbayerischen Kurstadt langfristig gesichert und weiterentwickelt werden, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Die Stadtwerke haben nach eigenen Angaben zum 1. Juli sämtliche 26 Ladepunkte an den Partner übertragen. Bereits seit Jahresbeginn sind sie Gesellschafter des Infrastrukturbetreibers für E-Mobilität. Für die Kunden andert sich dadurch nichts: Die Stadtwerke liefern weiterhin den Strom für die Ladepunkte, während „Regioladen plus“ Eigentum, Betrieb und Weiterentwicklung der Infrastruktur übernimmt.

Hintergrund ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wonach Betreiber von Stromverteilnetzen öffentliche Ladepunkte künftig grundsätzlich weder besitzen noch entwickeln, verwalten oder betreiben dürfen. Ziel der Regelung ist es, den Wettbewerb beim Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur zu stärken und eine Bevorzugung der eigenen Netzinfrastruktur auszuschließen. 

Regioladen plus wurde von kommunalen Energieversorgern innerhalb der Thüga-Gruppe gegründet. Die Gesellschaft bündelt Ladeinfrastruktur mehrerer Stadtwerke und übernimmt deren Betrieb. Nach eigenen Angaben beteiligen sich inzwischen 18 kommunale Energieversorger mit rund 900 Ladepunkten an 378 Standorten. Ein Ziel des Modells ist es, die Anforderungen des Paragraf 7c EnWG rechtssicher zu erfüllen und gleichzeitig den Ausbau der Ladeinfrastruktur fortzusetzen.

Die Neuregelung betrifft viele Netzbetreiber. Sie müssen ihr Ladegeschäft organisatorisch ausgliedern oder an eigenständige Gesellschaften übertragen. Als Alternative käme nur die Stilllegung der Ladepunkte infrage. (sag)

Freitag, 10.07.2026, 16:05 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Stadtwerk muss als Netzbetreiber Ladesäulen abgeben
Quelle: Katia Meyer-Tien
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Stadtwerk muss als Netzbetreiber Ladesäulen abgeben
Die Stadtwerke Bad Reichenhall übertragen ihre öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an „Regioladen+“. Dahinter steckt ein regulatorisches Erfordernis.
Die Stadtwerke Bad Reichenhall haben den Betrieb ihrer öffentlichen Ladeinfrastruktur an die „Regioladen+ GmbH & Co. KG“ übertragen. Mit der Kooperation soll die öffentliche Ladeinfrastruktur in der oberbayerischen Kurstadt langfristig gesichert und weiterentwickelt werden, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Die Stadtwerke haben nach eigenen Angaben zum 1. Juli sämtliche 26 Ladepunkte an den Partner übertragen. Bereits seit Jahresbeginn sind sie Gesellschafter des Infrastrukturbetreibers für E-Mobilität. Für die Kunden andert sich dadurch nichts: Die Stadtwerke liefern weiterhin den Strom für die Ladepunkte, während „Regioladen plus“ Eigentum, Betrieb und Weiterentwicklung der Infrastruktur übernimmt.

Hintergrund ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wonach Betreiber von Stromverteilnetzen öffentliche Ladepunkte künftig grundsätzlich weder besitzen noch entwickeln, verwalten oder betreiben dürfen. Ziel der Regelung ist es, den Wettbewerb beim Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur zu stärken und eine Bevorzugung der eigenen Netzinfrastruktur auszuschließen. 

Regioladen plus wurde von kommunalen Energieversorgern innerhalb der Thüga-Gruppe gegründet. Die Gesellschaft bündelt Ladeinfrastruktur mehrerer Stadtwerke und übernimmt deren Betrieb. Nach eigenen Angaben beteiligen sich inzwischen 18 kommunale Energieversorger mit rund 900 Ladepunkten an 378 Standorten. Ein Ziel des Modells ist es, die Anforderungen des Paragraf 7c EnWG rechtssicher zu erfüllen und gleichzeitig den Ausbau der Ladeinfrastruktur fortzusetzen.

Die Neuregelung betrifft viele Netzbetreiber. Sie müssen ihr Ladegeschäft organisatorisch ausgliedern oder an eigenständige Gesellschaften übertragen. Als Alternative käme nur die Stilllegung der Ladepunkte infrage. (sag)

Freitag, 10.07.2026, 16:05 Uhr
Stefan Sagmeister

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