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Energie & Management > Wärme - Rechtsgutachten stellt Frankfurter Wärmeplan infrage
Die Beteiligten des Bündnisses Wärmewende Frankfurt am Main. Quelle: Bündnis Wärmewende
Wärme

Rechtsgutachten stellt Frankfurter Wärmeplan infrage

Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Günther kritisiert den Kommunalen Wärmeplan für Frankfurt am Main. Das Bündnis Wärmewende fordert eine Überarbeitung vor dem Beschluss am 1. Oktober.
Ein 30-seitiges Gutachten der Hamburger Kanzlei Günther kommt nach Angaben des Bündnisses Wärmewende Frankfurt am Main zu dem Schluss, dass der kommunale Wärmeplan gegen mehrere gesetzliche Vorgaben verstößt. Das Bündnis fordert deshalb eine umfassende Überarbeitung des Plans.

Die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sollen nach seiner Auffassung währenddessen fortgesetzt und beschleunigt werden.

Im Mittelpunkt der juristischen Kritik stehen die drei im Wärmeplan untersuchten Zielszenarien. Diese seien entgegen den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes nicht ergebnisoffen und zielkonform erstellt, heißt es in der Zusammenfassung des Bündnisses. Die Szenarien seien zudem nicht objektiv miteinander verglichen und anhand einheitlicher Maßstäbe bewertet worden.

Besonders umstritten ist das von der Stadt Frankfurt und der Mainova AG ausgewählte Szenario 2. Es sieht eine klimaneutrale Wärmeversorgung erst für 2045 vor. Das Bündnis verweist dagegen auf den politischen Beschluss der Stadt, Klimaneutralität bereits 2035 zu erreichen. Das Gutachten kritisiert, dass das hierfür relevante Szenario 1 unter anderem mit Annahmen erstellt worden sei, die dessen Umsetzbarkeit infrage stellten.

Zu wenig Effizienzmaßnahmen

Nach Angaben des Bündnisses weist Szenario 1 weder den geringsten Endenergieverbrauch noch die höchste Zahl an Wärmepumpen auf. Zugleich bleibe Erdgas verfügbar, während ein hoher Einsatz von Biomethan rechnerisch zur Klimaneutralität beitragen solle. Auch Solarwärme berücksichtige der Wärmeplan nach Auffassung der Gutachter nicht ausreichend. Dabei gebe es technische Lösungen, die Solarstrom und Solarwärme auf Gebäudedächern kombinieren könnten.

Das Bündnis kritisiert außerdem die Gewichtung von Energieeinsparung und Energieeffizienz. Nach seiner Darstellung sieht der Wärmeplan eine Sanierungsrate von 1,0 Prozent der Gebäude pro Jahr vor. Eine höhere Rate von 1,8 Prozent werde im Plan bereits als Risiko bewertet. Aus Sicht der Gutachter unterschätze die Planung damit die wirtschaftlichen und klimapolitischen Vorteile eines geringeren Energieverbrauchs.

Das Gutachten bezieht dabei laut Bündnis auch Klimafolgekosten in die Betrachtung ein. Eine stärkere Reduzierung der CO2-Emissionen könne langfristig sowohl die Kosten für Wärmenutzer als auch die volkswirtschaftlichen Schäden des Klimawandels verringern. Die Wärmeplanung müsse dem Gemeinwohl dienen und dürfe deshalb nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Kriterien zugrunde legen.

Streit über Rolle der Mainova

Das Bündnis sieht zudem einen Interessenkonflikt durch die Beteiligung der Mainova AG. Das Frankfurter Energieversorgungsunternehmen hat an der Wärmeplanung mitgearbeitet. Nach Darstellung des Bündnisses könne dessen Interesse am Weiterbetrieb des Erdgasnetzes und an der Nutzung des neuen Erdgasheizkraftwerks die Planung beeinflusst haben.

Frankfurts Klimadezernentin Tina Zapf-Rodriguez (Grüne) weist die rechtliche Bewertung dagegen zurück. „Wir teilen die Einschätzung der Rechtswidrigkeit nicht. Aus dem Gutachten ergibt sich keine Folgewirkung“, sagte sie demnach im zuständigen Ausschuss.

Das Jahr 2045 beschreibe den langfristigen Planungshorizont und bedeute nicht, dass die Stadt ihr politisches Ziel für 2035 aufgebe. Den Vorwurf, der Wärmeplan orientiere sich an den Interessen der Mainova, bezeichnete sie als „Dämonisierung der Mainova“.

Zukunft des Gasnetzes unklar

Auch bei der Perspektive für das Gasverteilnetz gehen die Bewertungen auseinander. Nach Darstellung des Bündnisses fehle dem Wärmeplan eine Stilllegungs- und Rückbauperspektive. Das Gutachten verweise in diesem Zusammenhang auf die Umsetzung des EU-Gaspakets. Daraus ergäben sich Vorgaben für Verfahren zur Stilllegung und zum Rückbau von Gasnetzen. Wegen der langen Vorlaufzeiten müsse eine entsprechende Planung frühzeitig beginnen.

Irmgard Fischer vom Bündnis erwartet deshalb eine Prüfung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. „Wir gehen fest davon aus, dass das Regierungspräsidium Darmstadt den kommunalen Wärmeplan nach unserem Gutachten zurückweisen wird“, sagte sie. Rüdiger Hanssen vom BUND Frankfurt erklärte, das Gutachten bestätige, dass die derzeitige Fassung „nicht rechtsverträglich“ sei. Ob die Aufsichtsbehörde nach einem Beschluss tatsächlich einschreitet, ist nach den vorliegenden Angaben offen.

Der Frankfurter Wärmeplan soll am 1. Oktober im Stadtparlament zur Abstimmung kommen. Ob das Regierungspräsidium Darmstadt den Plan anschließend beanstandet oder weitere Schritte einleitet, ist derzeit offen.

Das Rechtsgutachten der Kanzlei Günter zur Wärmeplanung steht im Internet bereit. (sh)

Montag, 21.09.2026, 14:15 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wärme - Rechtsgutachten stellt Frankfurter Wärmeplan infrage
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Rechtsgutachten stellt Frankfurter Wärmeplan infrage
Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Günther kritisiert den Kommunalen Wärmeplan für Frankfurt am Main. Das Bündnis Wärmewende fordert eine Überarbeitung vor dem Beschluss am 1. Oktober.
Ein 30-seitiges Gutachten der Hamburger Kanzlei Günther kommt nach Angaben des Bündnisses Wärmewende Frankfurt am Main zu dem Schluss, dass der kommunale Wärmeplan gegen mehrere gesetzliche Vorgaben verstößt. Das Bündnis fordert deshalb eine umfassende Überarbeitung des Plans.

Die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sollen nach seiner Auffassung währenddessen fortgesetzt und beschleunigt werden.

Im Mittelpunkt der juristischen Kritik stehen die drei im Wärmeplan untersuchten Zielszenarien. Diese seien entgegen den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes nicht ergebnisoffen und zielkonform erstellt, heißt es in der Zusammenfassung des Bündnisses. Die Szenarien seien zudem nicht objektiv miteinander verglichen und anhand einheitlicher Maßstäbe bewertet worden.

Besonders umstritten ist das von der Stadt Frankfurt und der Mainova AG ausgewählte Szenario 2. Es sieht eine klimaneutrale Wärmeversorgung erst für 2045 vor. Das Bündnis verweist dagegen auf den politischen Beschluss der Stadt, Klimaneutralität bereits 2035 zu erreichen. Das Gutachten kritisiert, dass das hierfür relevante Szenario 1 unter anderem mit Annahmen erstellt worden sei, die dessen Umsetzbarkeit infrage stellten.

Zu wenig Effizienzmaßnahmen

Nach Angaben des Bündnisses weist Szenario 1 weder den geringsten Endenergieverbrauch noch die höchste Zahl an Wärmepumpen auf. Zugleich bleibe Erdgas verfügbar, während ein hoher Einsatz von Biomethan rechnerisch zur Klimaneutralität beitragen solle. Auch Solarwärme berücksichtige der Wärmeplan nach Auffassung der Gutachter nicht ausreichend. Dabei gebe es technische Lösungen, die Solarstrom und Solarwärme auf Gebäudedächern kombinieren könnten.

Das Bündnis kritisiert außerdem die Gewichtung von Energieeinsparung und Energieeffizienz. Nach seiner Darstellung sieht der Wärmeplan eine Sanierungsrate von 1,0 Prozent der Gebäude pro Jahr vor. Eine höhere Rate von 1,8 Prozent werde im Plan bereits als Risiko bewertet. Aus Sicht der Gutachter unterschätze die Planung damit die wirtschaftlichen und klimapolitischen Vorteile eines geringeren Energieverbrauchs.

Das Gutachten bezieht dabei laut Bündnis auch Klimafolgekosten in die Betrachtung ein. Eine stärkere Reduzierung der CO2-Emissionen könne langfristig sowohl die Kosten für Wärmenutzer als auch die volkswirtschaftlichen Schäden des Klimawandels verringern. Die Wärmeplanung müsse dem Gemeinwohl dienen und dürfe deshalb nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Kriterien zugrunde legen.

Streit über Rolle der Mainova

Das Bündnis sieht zudem einen Interessenkonflikt durch die Beteiligung der Mainova AG. Das Frankfurter Energieversorgungsunternehmen hat an der Wärmeplanung mitgearbeitet. Nach Darstellung des Bündnisses könne dessen Interesse am Weiterbetrieb des Erdgasnetzes und an der Nutzung des neuen Erdgasheizkraftwerks die Planung beeinflusst haben.

Frankfurts Klimadezernentin Tina Zapf-Rodriguez (Grüne) weist die rechtliche Bewertung dagegen zurück. „Wir teilen die Einschätzung der Rechtswidrigkeit nicht. Aus dem Gutachten ergibt sich keine Folgewirkung“, sagte sie demnach im zuständigen Ausschuss.

Das Jahr 2045 beschreibe den langfristigen Planungshorizont und bedeute nicht, dass die Stadt ihr politisches Ziel für 2035 aufgebe. Den Vorwurf, der Wärmeplan orientiere sich an den Interessen der Mainova, bezeichnete sie als „Dämonisierung der Mainova“.

Zukunft des Gasnetzes unklar

Auch bei der Perspektive für das Gasverteilnetz gehen die Bewertungen auseinander. Nach Darstellung des Bündnisses fehle dem Wärmeplan eine Stilllegungs- und Rückbauperspektive. Das Gutachten verweise in diesem Zusammenhang auf die Umsetzung des EU-Gaspakets. Daraus ergäben sich Vorgaben für Verfahren zur Stilllegung und zum Rückbau von Gasnetzen. Wegen der langen Vorlaufzeiten müsse eine entsprechende Planung frühzeitig beginnen.

Irmgard Fischer vom Bündnis erwartet deshalb eine Prüfung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. „Wir gehen fest davon aus, dass das Regierungspräsidium Darmstadt den kommunalen Wärmeplan nach unserem Gutachten zurückweisen wird“, sagte sie. Rüdiger Hanssen vom BUND Frankfurt erklärte, das Gutachten bestätige, dass die derzeitige Fassung „nicht rechtsverträglich“ sei. Ob die Aufsichtsbehörde nach einem Beschluss tatsächlich einschreitet, ist nach den vorliegenden Angaben offen.

Der Frankfurter Wärmeplan soll am 1. Oktober im Stadtparlament zur Abstimmung kommen. Ob das Regierungspräsidium Darmstadt den Plan anschließend beanstandet oder weitere Schritte einleitet, ist derzeit offen.

Das Rechtsgutachten der Kanzlei Günter zur Wärmeplanung steht im Internet bereit. (sh)

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