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Energie & Management > Stromnetz - Netzagentur: Spagat zwischen Netzausbau und Kosten
Quelle: Katia Meyer-Tien
Stromnetz

Netzagentur: Spagat zwischen Netzausbau und Kosten

Die Bundesnetzagentur konsultiert von sofort an bis zum 24. August den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045.
Im Zuge der Energiewende muss das Übertragungsnetz in der Höchstspannung weiter ausgebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben dafür 159 Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hält aktuell 118 davon für bestätigungsfähig. Am 12. Juni startete sie die Konsultation mit allen Beteiligten des Strommarktes zur endgültigen Festlegung des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom für die Jahre 2037 und 2045.

Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, unterstrich: „Der beschleunigte Ausbau der Stromnetze bleibt wichtig, um das Energiesystem zukunftsfest zu machen.“ Der weitere Ausbau des Höchstspannungsnetzes sei notwendig, um die Energiewende voranzubringen, die Versorgungssicherheit weiter auf hohem Niveau zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. „Gleichzeitig müssen wir die Kosten im Griff behalten. Diesen Spagat will die Bundesnetzagentur mit dem aktuellen Vorschlag erreichen“, so Müller.

76 der vorgeschlagenen Maßnahmen seien bereits im bestehenden Bundesbedarfsplangesetz oder in dessen laufender Überarbeitungsfassung enthalten. Die Bundesnetzagentur hat zudem fünf Maßnahmen, die erst für das Zieljahr 2045 vorgesehen waren, schon für das Jahr 2037 untersucht und als vorläufig bestätigungsfähig eingeschätzt. „Bezüglich der übrigen Maßnahmen sind aktuell keine ausreichenden Beiträge für die notwendige weitere Stärkung des Übertragungsnetzes ersichtlich“, schreibt die Behörde.

Planungen werden überarbeitet
 
Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans sieht für den Ausbau der Windenergie auf See bis zu acht weitere Offshore-Anbindungssysteme bis 2037 vor. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind diese notwendig, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele für Offshore-Windenergie zu erreichen.

Zur Konsultation stellt die Bundesnetzagentur auch Vorschläge für zusätzliche Interkonnektoren, mit denen die europäische Energieversorgung besser vernetzt werden soll, sowie eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ). Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen abgeben.

Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 06. August 2026, 14:00 bis 17:00 Uhr und am 11. August 2026, 11:00 bis 14:00 Uhr. (Die Links führen zur jeweiligen Registrierungsseite.)

Der Informationen zur Konsultation des NEP 2037/2045 stehen im Internet bereit.

Freitag, 12.06.2026, 14:00 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Katia Meyer-Tien
Stromnetz
Netzagentur: Spagat zwischen Netzausbau und Kosten
Die Bundesnetzagentur konsultiert von sofort an bis zum 24. August den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045.
Im Zuge der Energiewende muss das Übertragungsnetz in der Höchstspannung weiter ausgebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben dafür 159 Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hält aktuell 118 davon für bestätigungsfähig. Am 12. Juni startete sie die Konsultation mit allen Beteiligten des Strommarktes zur endgültigen Festlegung des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom für die Jahre 2037 und 2045.

Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, unterstrich: „Der beschleunigte Ausbau der Stromnetze bleibt wichtig, um das Energiesystem zukunftsfest zu machen.“ Der weitere Ausbau des Höchstspannungsnetzes sei notwendig, um die Energiewende voranzubringen, die Versorgungssicherheit weiter auf hohem Niveau zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. „Gleichzeitig müssen wir die Kosten im Griff behalten. Diesen Spagat will die Bundesnetzagentur mit dem aktuellen Vorschlag erreichen“, so Müller.

76 der vorgeschlagenen Maßnahmen seien bereits im bestehenden Bundesbedarfsplangesetz oder in dessen laufender Überarbeitungsfassung enthalten. Die Bundesnetzagentur hat zudem fünf Maßnahmen, die erst für das Zieljahr 2045 vorgesehen waren, schon für das Jahr 2037 untersucht und als vorläufig bestätigungsfähig eingeschätzt. „Bezüglich der übrigen Maßnahmen sind aktuell keine ausreichenden Beiträge für die notwendige weitere Stärkung des Übertragungsnetzes ersichtlich“, schreibt die Behörde.

Planungen werden überarbeitet
 
Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans sieht für den Ausbau der Windenergie auf See bis zu acht weitere Offshore-Anbindungssysteme bis 2037 vor. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind diese notwendig, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele für Offshore-Windenergie zu erreichen.

Zur Konsultation stellt die Bundesnetzagentur auch Vorschläge für zusätzliche Interkonnektoren, mit denen die europäische Energieversorgung besser vernetzt werden soll, sowie eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ). Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen abgeben.

Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 06. August 2026, 14:00 bis 17:00 Uhr und am 11. August 2026, 11:00 bis 14:00 Uhr. (Die Links führen zur jeweiligen Registrierungsseite.)

Der Informationen zur Konsultation des NEP 2037/2045 stehen im Internet bereit.

Freitag, 12.06.2026, 14:00 Uhr
Susanne Harmsen

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