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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Nächste Frist im Nacken
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe

Nächste Frist im Nacken

Beim Smart Meter Rollout wurde der erste gesetzlich festgelegte Meilenstein erreicht. Nun steht eine Frist für den Steuer-Rollout an.
Die Messstellenbetreiber hangeln sich von einer Deadline zur nächsten. Bis zum 31. Dezember 2025 mussten die grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme, die im Messstellenbetriebsgesetz nach Verbrauchsmengen der Kunden gestaffelt sind, abgearbeitet haben. Seit dem 1. Juli 2024 führt die Bundesnetzagentur quartalsweise Buch über den Stand des Smart Meter Rollouts, um transparent zu machen, wie ernst es die Unternehmen mit der ihnen vom Gesetz auferlegten Pflicht nehmen.

Von den 599 grundzuständigen Messstellenbetreibern − die Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich den lokalen und regionalen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben − mit weniger als 30.000 Messlokationen wurden im Durchschnitt nur 14,6 Prozent (nach Q3 waren es 8,2 Prozent und nach Q1 waren es 4,6 Prozent) ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet.

Bei den 129 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen lag die Einbauquote bei durchschnittlich 17,5 Prozent (Q3: 11,2 Prozent; Q2: 7,8 Prozent; Q1: 7,5 Prozent), während die 66 Grundzuständigen, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreuen, immerhin 19,7 Prozent (Q3: 14,6 Prozent; Q2: 11,8 Prozent; Q1: 10,8 Prozent) erreicht haben.

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne kleine Messstellenbetreiber deutlich höhere Quoten vorweisen können. Allerdings bestätigte die Erhebung zum Ende letzten Jahres erneut die Erkenntnis früherer Abfragen, dass grundsätzlich die großen Messstellenbetreiber mit ihren Pflichteinbaufällen deutlich schneller vorankommen als die kleinen.

So stand für die 18 Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen zum 31. Dezember 2025 eine durchschnittliche Pflichteinbauquote von 27,1 Prozent zu Buche. Bereits zum Ende des dritten Quartals hatten sie mit 25,0 Prozent die gesetzliche Quote im Durchschnitt erfüllt.

Laut Bundesnetzagentur waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 genau 1.095.715 intelligente Messsysteme im Rahmen des Pflichteinbaus installiert worden − bei aktuell 4.709.487 Pflichteinbaufällen insgesamt. Das entspricht einer bundesweiten Ausstattungsquote von 23,3 Prozent.

Wenn man alle 56.464.984 (Q3: 53.882.828) Messlokationen in Deutschland als Grundlage nimmt, also auch diejenigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, kommt man auf eine Rollout-Quote von 5,5 Prozent (Q3: 3,8 Prozent). Dies entspricht rund 3,1 Millionen intelligenten Messsystemen. Die Zahl schließt auch die von wettbewerblichen Messstellenbetreibern installierten Einheiten ein − sofern diese den entsprechenden Meldebogen der Bundesnetzagentur ausgefüllt und abgeschickt haben.

Aktuellere Zahlen wird es vermutlich erst im Herbst des laufenden Jahres geben. Politiker, Marktteilnehmer und wer sich sonst noch bemüßigt fühlt, den Stand des Rollouts zu kommentieren, können bis dahin nur mit dem Stand vom 31. Dezember 2025 argumentieren. Denn die Bundesnetzagentur ist von einer quartalsweisen zu einer halbjährlichen Erhebung gewechselt. Der nächste Stichtag ist der 30. Juni 2026.

Bis alle Meldungen ausgewertet, auf Vollständigkeit geprüft und plausibilisiert wurden, werden wohl wie in der Vergangenheit mehrere Wochen oder gar Monate vergehen. Aber verbrauchsseitig markiert auch erst der 31. Dezember 2030 die nächste Ziellinie − dann bei 90 Prozent.
 
Frist zur Nacherfüllung der Quote

Dass die Adressaten einer gesetzlichen Vorgabe wie der 20-Prozent-Quote diese ernst nehmen müssen, haben 77 grundzuständige Messstellenbetreiber Ende März zu spüren bekommen. Gegen sie − sie alle hatten laut Bundesnetzagentur trotz wiederholter Hinweise der Behörde überhaupt noch nicht mit dem Rollout begonnen − wurden Verfahren eingeleitet. Mittlerweile (Stand Anfang Mai 2026) seien es insgesamt 260 Verfahren, zu denen jedoch keine Auskunft gegeben werden könne, gab eine Sprecherin auf Anfrage von E&M zu verstehen.

Sie stellte jedoch klar, die Bundesnetzagentur plane, sukzessive gegen alle grundzuständigen Messstellenbetreiber Verfahren zu eröffnen, die die 20-Prozent-Quote nicht fristgerecht erfüllt haben. Die Sprecherin betonte auch, Zwangsgelder würden erst festgesetzt, wenn die Frist zur Nacherfüllung der 20-Prozent-Quote zu einem festgesetzten Datum nicht eingehalten werde.

Um welches Datum es sich handelt, teilte sie allerdings nicht mit. In Einzelfällen seien Verfahren aber auch schon eingestellt worden, weil zum Beispiel das betreffende Unternehmen die Grundzuständigkeit bereits an ein anderes Unternehmen übergeben habe.

Laut den öffentlich zugänglichen Daten der Behörde hatten zum Stichtag 31. Dezember 2025 lediglich 316 von insgesamt 813 gelisteten Messstellenbetreibern die Quote erfüllt.

Die Gründe für das Verfehlen der Quote sind vielfältig. Denn die Herausforderungen für die Messstellenbetreiber seien erheblich, stellte Volker Schirra im Rahmen einer Gesprächsrunde mit Journalisten im April klar. Als Beispiel nannte der Geschäftsführer des Metering-Dienstleisters und Gateway-Administrators Voltaris die Mobilfunkanbindung der Smart Meter Gateways.

Die Erfahrung aus zahlreichen Pilotprojekten habe gelehrt, dass ein Mix aus LTE, Breitband-Powerline und 450-MHz-Netz notwendig ist, um wenigstens eine Abdeckung bis zu 80 Prozent zu erreichen. Nur auf eine Technologie zu setzen, reiche nicht aus. Außerdem seien die Montagekapazitäten nach wie vor ein wesentlicher Engpass. Und nicht zuletzt die Anbindung der intelligenten Messsysteme an die ERP-Systeme der Stadtwerke habe sich in zahlreichen Fällen als schwierig erwiesen − auch weil manche Software-Hersteller noch Hausaufgaben zu machen hätten.

Nach Angaben von Schirras Geschäftsführerkollegen Marcus Hörhammer plant Voltaris mit seinen Kunden und Partnern im laufenden Jahr den Einbau von rund 55.000 intelligenten Messsystemen, sodass Ende 2026 etwa 100.000 Einheiten im operativen Betrieb seien. Entsprechend habe man auch die Beschaffungsplanung ausgerichtet − in Zeiten geopolitischer Verwerfungen und zunehmender Konkurrenz um elektronische Bauteile ebenfalls eine Herausforderung.

Mittlerweile geht es jedoch längst nicht mehr nur um die Ermittlung von Messdaten und die Erstellung von Verbrauchsabrechnungen, sondern auch um die Ermittlung von Netzzuständen und letztendlich die Steuerung von Anlagen, um kritische Netzsituationen zu beheben oder gar im Voraus schon zu vermeiden. Noch wird vor allem getestet und pilotiert.

Aber auch für den sogenannten Steuer-Rollout − die Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuereinrichtungen − gibt es gesetzliche Fristen und Quoten. Genaueres steht in den Paragrafen 29, 30 und 45 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die erste Frist endet am 31. Dezember 2026.

Dann müssen 90 Prozent der nach § 30 Absatz 1 MsbG definierten Erzeugungsleistung, die zwischen dem 25. Februar 2025 und dem 30. September 2026 in Betrieb gegangen ist, ausgestattet sein. Die Vorschrift bezieht sich nicht auf die Zahl der Anlagen, sondern auf die kumulierte installierte Leistung eines Betreibers.

Auch hinsichtlich der kommenden Prüfungen nach § 45 MsbG werde die Bundesnetzagentur Erhebungen durchführen. „Wie diese genau aussehen, wird die BNetzA zu gegebener Zeit bekannt geben“, klärte die Behördensprecherin gegenüber E&M.

Noch Software-Anpassungen nötig

Der Weg zur anstehenden Steuer-Rollout-Ziellinie wird auch wieder mit Software gepflastert sein. Denn zum Smart-Meter-Gateway-Administrationssystem und dem sogenannten passiven externen Marktteilnehmer (pEMT) komme für das Steuern noch ein aktives EMT-System (aEMT) hinzu. „Wir haben uns für eine vollintegrierte Systemlandschaft entschieden“, betonte Stephan Röhrenbeck im Gespräch mit Journalisten.

Entscheidend sei dabei, die Zahl der Schnittstellen möglichst gering zu halten und zu vereinfachen, so der Leiter MSB-Management bei Voltaris. Vonseiten der Systemhersteller seien zwar noch einige Anpassungen notwendig. „Wir haben aber eine Übergangslösung erarbeitet, mit der auch ein manueller Transfer über standardisierte Formate möglich ist“, sagte Röhrenbeck. So könnten die MSB, also die Messstellenbetreiber, auch ohne erweiterte ERP-Schnittstelle zumindest einmal starten.

Sofern alle Beteiligten zielgerichtet mitwirken, sei das „Onboarding“ eines Stadtwerks beziehungsweise eines Messstellenbetreibers durchaus innerhalb von vier Monaten möglich − angesichts der IT-seitigen To-do-Liste, die in einem solchen Fall abzuarbeiten sei, gar kein so langer Zeitraum, wie der Metering-Spezialist meint.

Bei zwei großen Netz- und Messstellenbetreibern hat Voltaris bereits sowohl eine Test- als auch Wirk-PKI aufgebaut. Auf der Test-PKI seien bereits Steuerbefehle inklusive Rückquittierung in die Systeme übermittelt worden. Dies werde nun auch im Wirksystem erfolgen, „sodass die beiden Netzbetreiber in einen größer angelegten Rollout von Steuerboxen starten können“, erklärte Röhrenbeck.

Vor wenigen Wochen haben auch Smight, die Thüga Smartservice und Robotron nach eigenen Angaben erstmals eine vollständige Steuerkette gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Realbetrieb umgesetzt. Die Lösung bilde den gesamten Prozess standardisiert und marktkonform ab − von der messdatenbasierten Engpasserkennung in der Ortsnetzstation bis zur quittierten Steuerhandlung an einer Steuerbox.

Die Umsetzung erfolgte arbeitsteilig. Smight übernahm laut einer Mitteilung die messwertbasierte Engpasserkennung sowie die Dimensionierung der Steuerbefehle und lieferte das MSB-Gateway. Thüga Smartservice übernahm demnach operative Aufgaben wie das CLS-Management, den Messstellenbetrieb sowie die Administration der Gateways und Zertifikate. Robotron war für die energiewirtschaftliche Datenverarbeitung, die Prozesslogik und die Einbindung in die Marktkommunikation zuständig.

Freitag, 5.06.2026, 10:15 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Nächste Frist im Nacken
Quelle: E&M
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Nächste Frist im Nacken
Beim Smart Meter Rollout wurde der erste gesetzlich festgelegte Meilenstein erreicht. Nun steht eine Frist für den Steuer-Rollout an.
Die Messstellenbetreiber hangeln sich von einer Deadline zur nächsten. Bis zum 31. Dezember 2025 mussten die grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme, die im Messstellenbetriebsgesetz nach Verbrauchsmengen der Kunden gestaffelt sind, abgearbeitet haben. Seit dem 1. Juli 2024 führt die Bundesnetzagentur quartalsweise Buch über den Stand des Smart Meter Rollouts, um transparent zu machen, wie ernst es die Unternehmen mit der ihnen vom Gesetz auferlegten Pflicht nehmen.

Von den 599 grundzuständigen Messstellenbetreibern − die Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich den lokalen und regionalen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben − mit weniger als 30.000 Messlokationen wurden im Durchschnitt nur 14,6 Prozent (nach Q3 waren es 8,2 Prozent und nach Q1 waren es 4,6 Prozent) ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet.

Bei den 129 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen lag die Einbauquote bei durchschnittlich 17,5 Prozent (Q3: 11,2 Prozent; Q2: 7,8 Prozent; Q1: 7,5 Prozent), während die 66 Grundzuständigen, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreuen, immerhin 19,7 Prozent (Q3: 14,6 Prozent; Q2: 11,8 Prozent; Q1: 10,8 Prozent) erreicht haben.

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne kleine Messstellenbetreiber deutlich höhere Quoten vorweisen können. Allerdings bestätigte die Erhebung zum Ende letzten Jahres erneut die Erkenntnis früherer Abfragen, dass grundsätzlich die großen Messstellenbetreiber mit ihren Pflichteinbaufällen deutlich schneller vorankommen als die kleinen.

So stand für die 18 Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen zum 31. Dezember 2025 eine durchschnittliche Pflichteinbauquote von 27,1 Prozent zu Buche. Bereits zum Ende des dritten Quartals hatten sie mit 25,0 Prozent die gesetzliche Quote im Durchschnitt erfüllt.

Laut Bundesnetzagentur waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 genau 1.095.715 intelligente Messsysteme im Rahmen des Pflichteinbaus installiert worden − bei aktuell 4.709.487 Pflichteinbaufällen insgesamt. Das entspricht einer bundesweiten Ausstattungsquote von 23,3 Prozent.

Wenn man alle 56.464.984 (Q3: 53.882.828) Messlokationen in Deutschland als Grundlage nimmt, also auch diejenigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, kommt man auf eine Rollout-Quote von 5,5 Prozent (Q3: 3,8 Prozent). Dies entspricht rund 3,1 Millionen intelligenten Messsystemen. Die Zahl schließt auch die von wettbewerblichen Messstellenbetreibern installierten Einheiten ein − sofern diese den entsprechenden Meldebogen der Bundesnetzagentur ausgefüllt und abgeschickt haben.

Aktuellere Zahlen wird es vermutlich erst im Herbst des laufenden Jahres geben. Politiker, Marktteilnehmer und wer sich sonst noch bemüßigt fühlt, den Stand des Rollouts zu kommentieren, können bis dahin nur mit dem Stand vom 31. Dezember 2025 argumentieren. Denn die Bundesnetzagentur ist von einer quartalsweisen zu einer halbjährlichen Erhebung gewechselt. Der nächste Stichtag ist der 30. Juni 2026.

Bis alle Meldungen ausgewertet, auf Vollständigkeit geprüft und plausibilisiert wurden, werden wohl wie in der Vergangenheit mehrere Wochen oder gar Monate vergehen. Aber verbrauchsseitig markiert auch erst der 31. Dezember 2030 die nächste Ziellinie − dann bei 90 Prozent.
 
Frist zur Nacherfüllung der Quote

Dass die Adressaten einer gesetzlichen Vorgabe wie der 20-Prozent-Quote diese ernst nehmen müssen, haben 77 grundzuständige Messstellenbetreiber Ende März zu spüren bekommen. Gegen sie − sie alle hatten laut Bundesnetzagentur trotz wiederholter Hinweise der Behörde überhaupt noch nicht mit dem Rollout begonnen − wurden Verfahren eingeleitet. Mittlerweile (Stand Anfang Mai 2026) seien es insgesamt 260 Verfahren, zu denen jedoch keine Auskunft gegeben werden könne, gab eine Sprecherin auf Anfrage von E&M zu verstehen.

Sie stellte jedoch klar, die Bundesnetzagentur plane, sukzessive gegen alle grundzuständigen Messstellenbetreiber Verfahren zu eröffnen, die die 20-Prozent-Quote nicht fristgerecht erfüllt haben. Die Sprecherin betonte auch, Zwangsgelder würden erst festgesetzt, wenn die Frist zur Nacherfüllung der 20-Prozent-Quote zu einem festgesetzten Datum nicht eingehalten werde.

Um welches Datum es sich handelt, teilte sie allerdings nicht mit. In Einzelfällen seien Verfahren aber auch schon eingestellt worden, weil zum Beispiel das betreffende Unternehmen die Grundzuständigkeit bereits an ein anderes Unternehmen übergeben habe.

Laut den öffentlich zugänglichen Daten der Behörde hatten zum Stichtag 31. Dezember 2025 lediglich 316 von insgesamt 813 gelisteten Messstellenbetreibern die Quote erfüllt.

Die Gründe für das Verfehlen der Quote sind vielfältig. Denn die Herausforderungen für die Messstellenbetreiber seien erheblich, stellte Volker Schirra im Rahmen einer Gesprächsrunde mit Journalisten im April klar. Als Beispiel nannte der Geschäftsführer des Metering-Dienstleisters und Gateway-Administrators Voltaris die Mobilfunkanbindung der Smart Meter Gateways.

Die Erfahrung aus zahlreichen Pilotprojekten habe gelehrt, dass ein Mix aus LTE, Breitband-Powerline und 450-MHz-Netz notwendig ist, um wenigstens eine Abdeckung bis zu 80 Prozent zu erreichen. Nur auf eine Technologie zu setzen, reiche nicht aus. Außerdem seien die Montagekapazitäten nach wie vor ein wesentlicher Engpass. Und nicht zuletzt die Anbindung der intelligenten Messsysteme an die ERP-Systeme der Stadtwerke habe sich in zahlreichen Fällen als schwierig erwiesen − auch weil manche Software-Hersteller noch Hausaufgaben zu machen hätten.

Nach Angaben von Schirras Geschäftsführerkollegen Marcus Hörhammer plant Voltaris mit seinen Kunden und Partnern im laufenden Jahr den Einbau von rund 55.000 intelligenten Messsystemen, sodass Ende 2026 etwa 100.000 Einheiten im operativen Betrieb seien. Entsprechend habe man auch die Beschaffungsplanung ausgerichtet − in Zeiten geopolitischer Verwerfungen und zunehmender Konkurrenz um elektronische Bauteile ebenfalls eine Herausforderung.

Mittlerweile geht es jedoch längst nicht mehr nur um die Ermittlung von Messdaten und die Erstellung von Verbrauchsabrechnungen, sondern auch um die Ermittlung von Netzzuständen und letztendlich die Steuerung von Anlagen, um kritische Netzsituationen zu beheben oder gar im Voraus schon zu vermeiden. Noch wird vor allem getestet und pilotiert.

Aber auch für den sogenannten Steuer-Rollout − die Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuereinrichtungen − gibt es gesetzliche Fristen und Quoten. Genaueres steht in den Paragrafen 29, 30 und 45 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die erste Frist endet am 31. Dezember 2026.

Dann müssen 90 Prozent der nach § 30 Absatz 1 MsbG definierten Erzeugungsleistung, die zwischen dem 25. Februar 2025 und dem 30. September 2026 in Betrieb gegangen ist, ausgestattet sein. Die Vorschrift bezieht sich nicht auf die Zahl der Anlagen, sondern auf die kumulierte installierte Leistung eines Betreibers.

Auch hinsichtlich der kommenden Prüfungen nach § 45 MsbG werde die Bundesnetzagentur Erhebungen durchführen. „Wie diese genau aussehen, wird die BNetzA zu gegebener Zeit bekannt geben“, klärte die Behördensprecherin gegenüber E&M.

Noch Software-Anpassungen nötig

Der Weg zur anstehenden Steuer-Rollout-Ziellinie wird auch wieder mit Software gepflastert sein. Denn zum Smart-Meter-Gateway-Administrationssystem und dem sogenannten passiven externen Marktteilnehmer (pEMT) komme für das Steuern noch ein aktives EMT-System (aEMT) hinzu. „Wir haben uns für eine vollintegrierte Systemlandschaft entschieden“, betonte Stephan Röhrenbeck im Gespräch mit Journalisten.

Entscheidend sei dabei, die Zahl der Schnittstellen möglichst gering zu halten und zu vereinfachen, so der Leiter MSB-Management bei Voltaris. Vonseiten der Systemhersteller seien zwar noch einige Anpassungen notwendig. „Wir haben aber eine Übergangslösung erarbeitet, mit der auch ein manueller Transfer über standardisierte Formate möglich ist“, sagte Röhrenbeck. So könnten die MSB, also die Messstellenbetreiber, auch ohne erweiterte ERP-Schnittstelle zumindest einmal starten.

Sofern alle Beteiligten zielgerichtet mitwirken, sei das „Onboarding“ eines Stadtwerks beziehungsweise eines Messstellenbetreibers durchaus innerhalb von vier Monaten möglich − angesichts der IT-seitigen To-do-Liste, die in einem solchen Fall abzuarbeiten sei, gar kein so langer Zeitraum, wie der Metering-Spezialist meint.

Bei zwei großen Netz- und Messstellenbetreibern hat Voltaris bereits sowohl eine Test- als auch Wirk-PKI aufgebaut. Auf der Test-PKI seien bereits Steuerbefehle inklusive Rückquittierung in die Systeme übermittelt worden. Dies werde nun auch im Wirksystem erfolgen, „sodass die beiden Netzbetreiber in einen größer angelegten Rollout von Steuerboxen starten können“, erklärte Röhrenbeck.

Vor wenigen Wochen haben auch Smight, die Thüga Smartservice und Robotron nach eigenen Angaben erstmals eine vollständige Steuerkette gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Realbetrieb umgesetzt. Die Lösung bilde den gesamten Prozess standardisiert und marktkonform ab − von der messdatenbasierten Engpasserkennung in der Ortsnetzstation bis zur quittierten Steuerhandlung an einer Steuerbox.

Die Umsetzung erfolgte arbeitsteilig. Smight übernahm laut einer Mitteilung die messwertbasierte Engpasserkennung sowie die Dimensionierung der Steuerbefehle und lieferte das MSB-Gateway. Thüga Smartservice übernahm demnach operative Aufgaben wie das CLS-Management, den Messstellenbetrieb sowie die Administration der Gateways und Zertifikate. Robotron war für die energiewirtschaftliche Datenverarbeitung, die Prozesslogik und die Einbindung in die Marktkommunikation zuständig.

Freitag, 5.06.2026, 10:15 Uhr
Fritz Wilhelm

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