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Der EuGH legt den Begriff der Direktleitung weit aus. Neue Kunden können an bestehende Leitungen angebunden werden; auch ein Reserveanschluss ans Verteilnetz ist zulässig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Voraussetzungen für Direktleitungen im Strommarkt präzisiert. Nach dem Urteil vom 17. September 2026 kann auch eine Leitung als Direktleitung gelten, die einen neuen Kunden an eine bereits bestehende Leitung anschließt, über die weitere Kunden versorgt werden. Unerheblich ist, ob diese Leitung über den Standort der Erzeugungsanlage hinausführt. Entscheide
Montag, 21.09.2026, 08:50 Uhr
Fritz Wilhelm
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