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Der Bund darf der energieintensiven Industrie Kosten durch die Weiterverrechnung von Emissionszertifikaten ersetzen und dafür bis Ende 2029 bis zu 900 Millionen Euro aufwenden.
Die EU-Kommission genehmigte am 5. Mai rückwirkend das österreichische „Stromkostenausgleichsgesetz“ (SAG). Es dient dazu, Unternehmen energieintensiver Industriesektoren erhöhte Stromkosten infolge der Weiterverrechnung von Zertifikaten aus dem EU-Emissionshandel (ETS) durch die Elektrizitätswirtschaft abzugelten. Begünstigt si
Mittwoch, 6.05.2026, 11:33 Uhr
Klaus Fischer
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